Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904777 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1980 am: 11.10.2022 17:27 »
Wurde der Sockelbetrag in der Vergangenheit immer auf die Beamten übertragen? Ich meine das hat man das letzte mal nicht gemacht.

xap

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« Antwort #1981 am: 11.10.2022 17:30 »
Ich erwarte, dass er insbesondere für die TB in dieser Höhe hoffentlich nicht kommen wird. Das entspräche bei vielen eher 20%, Geld welches dann in den höheren EG perspektivisch fehlen würde.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1982 am: 11.10.2022 17:36 »
Ich erwarte, dass er insbesondere für die TB in dieser Höhe hoffentlich nicht kommen wird. Das entspräche bei vielen eher 20%, Geld welches dann in den höheren EG perspektivisch fehlen würde.
Haltet ihr Lohn-Sklaven in Eurer Behörde? Hier ist es so, dass der weit überwiegende Teil bei 10,5% über 500 € liegt. der Rest ist nicht weit entfernt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1983 am: 11.10.2022 17:38 »
Ich erwarte, dass er insbesondere für die TB in dieser Höhe hoffentlich nicht kommen wird. Das entspräche bei vielen eher 20%, Geld welches dann in den höheren EG perspektivisch fehlen würde.
Haltet ihr Lohn-Sklaven in Eurer Behörde? Hier ist es so, dass der weit überwiegende Teil bei 10,5% über 500 € liegt. der Rest ist nicht weit entfernt.

Sind E6er Lohnsklaven? Bei uns sind die glücklich, wenn sie einen unbefristeten Vertrag ergattern.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1984 am: 11.10.2022 17:48 »
Was sind Lohnsklaven? 500€ umfasste mehr oder weniger alle unter E11/5 - vermutlich also 80% aller kommunalen Arbeitnehmer. Hab die genaue EG Verteilung nicht zur Hand. Aber die wenigsten sind E12 und höher.

flip

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« Antwort #1985 am: 11.10.2022 18:20 »
Für E6 verweise ich auf diesen Thread https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118856.0.html
Mag sein, dass man bei Kommunen für E6 jemanden finden. Hier® jedoch definitiv nicht.



Bastel

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« Antwort #1986 am: 11.10.2022 18:37 »
Für E6 verweise ich auf diesen Thread https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118856.0.html
Mag sein, dass man bei Kommunen für E6 jemanden finden. Hier® jedoch definitiv nicht.

Selbst im Frankfurter Raum findet man damit Leute. Frag mich nicht wieso und warum, aber es gibt genug Bewerber. Allerdings ist die Qualität... naja.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1987 am: 11.10.2022 19:31 »
Für E6 verweise ich auf diesen Thread https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118856.0.html
Mag sein, dass man bei Kommunen für E6 jemanden finden. Hier® jedoch definitiv nicht.

Selbst im Frankfurter Raum findet man damit Leute. Frag mich nicht wieso und warum, aber es gibt genug Bewerber. Allerdings ist die Qualität... naja.

Im Münchner Raum findest du damit fast nichts mehr. Wenn man da das Anfangsmonatsentgelt im Bewerbergespräch nennt, kommt schon mal die Frage, ob es sich um einen Halbtagsjob handelt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1988 am: 12.10.2022 09:25 »


Im Münchner Raum findest du damit fast nichts mehr. Wenn man da das Anfangsmonatsentgelt im Bewerbergespräch nennt, kommt schon mal die Frage, ob es sich um einen Halbtagsjob handelt.


Kann ich bestätigen. Laut Dienststelle gibt sogar kaum noch geeignete Bewerber für den Höheren Dienst. Geeignete Bewerber im Mittleren und Gehobenen Dienst sind praktisch nicht vorhanden.

Warzenharry

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« Antwort #1989 am: 12.10.2022 11:04 »
Haltet ihr Lohn-Sklaven in Eurer Behörde? Hier ist es so, dass der weit überwiegende Teil bei 10,5% über 500 € liegt. der Rest ist nicht weit entfernt.
[/quote]

Vielleicht habe ich einen Denkfehler aber 5000 Brutto gibt es erst ab A12 St 7 oder A13 St 3. Somit liegen bei 10,5% sehr viele unterhalb von 500 Euro und würden somit von den 500 Euro mehr eher profitieren.

Es gibt ja genug gD'ler, die eben noch nicht A12 7 oder A13 3 sind. Von den mD'lern mal ganz zu schweigen

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1990 am: 12.10.2022 13:49 »
Haltet ihr Lohn-Sklaven in Eurer Behörde? Hier ist es so, dass der weit überwiegende Teil bei 10,5% über 500 € liegt. der Rest ist nicht weit entfernt.

Vielleicht habe ich einen Denkfehler aber 5000 Brutto gibt es erst ab A12 St 7 oder A13 St 3. Somit liegen bei 10,5% sehr viele unterhalb von 500 Euro und würden somit von den 500 Euro mehr eher profitieren.

Es gibt ja genug gD'ler, die eben noch nicht A12 7 oder A13 3 sind. Von den mD'lern mal ganz zu schweigen
Unsere wenigen TB sind fast alle E10, lange dabei also Stufe 5 oder 6. Einige im techn. Bereich haben noch nicht mal einen Hochschul-Abschluss. Unter Einbeziehung der Jahressonderzahlung kommt da mehr als  5000 brutto raus.

Denkfehler ist m.E. :  Es wird keine 500 € Sockel geben. Im besten Fall 70% davon, also 350.-
und da ist E6 Stufe 6 mit drin!  Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand in E6 so lange dabei bleibt.
« Last Edit: 12.10.2022 14:01 von flip »

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1991 am: 12.10.2022 22:59 »
Das wird doch eh nur 5 % 2023 und 3 % 2024 ( 24 Monate Laufzeit ). Vielleicht noch eine Einmalzahlung von 500 Euro für die Monate Januar bis März, da die Erhöhung erst zum 01.04.2023 gezahlt wird.

smiteme

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1992 am: 13.10.2022 08:25 »
Bald lohnt es sich nicht mehr zu studieren (im öffentlichen Dienst). Ich kann den Frust der Leute verstehen erst drei bis fünf Jahre studieren, in der Zeit einen Reallohnverlust von bis zu 100% haben und nun nähern sich Schritt für Schritt die Löhne an. Da rechnet sich der ganze Aufwand nicht mehr.

Ich hab nicht studiert, bin aber froh über solche Sockelbeträge, da Prozentsteigerungen sonst meist nicht wirklich viel netto bringen.

Seit euch aber bewusst, dass der tvöd immer noch ein gutes Stück besser ist als der TV-L

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1993 am: 13.10.2022 09:00 »
Das vom Dienstherr weiterhin verdrängte Problem ist darüber hinaus, dass es ihm als Folge des Fachkräftemangels insbesondere schwerfällt, Dienstposten im ehemals gehobenen und höheren Dienst zu besetzen und weniger im ehemals einfachen und mittleren Dienst. Da verschiedene Lobbygruppen seit Jahr und Tag die Mär verbreiten, dass eine bessere Bezahlung eigentlich keinen Einfluss auf die Nachwuchsrekrutierung habe, sondern man mit weichen Mitteln (flache Hierarchien, Diensträder, Büromaterial aus den 1990er und nicht 1960er Jahren) ungleich viel größere Anreize schaffen würde, besteht auch diesbezüglich wenig Druck, den tatsächlichen Verhältnissen ins Auge zu schauen. Die Richterverbände sind seit Jahr und Tag sachlich berechtigt dabei, der Mär im Justizwesen entgegenzutreten. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienst sieht das aber vielfach anders aus, was zur Folge hat, dass man dort nicht zuletzt vielfach von Gewerkschaftsseite gar nicht auf den Gedanken kommt, sich auf die Hinterbeine zu stellen und endlich eine amtsangemessene Alimentation für alle Beamte zu fordern, so wie diese eben auch jedem Beamten zusteht.

Das Problem mangelnder Bewerberzahlen nicht zuletzt im ehemals gehobenen und höheren Dienst wird nach und nach deutlich geringer werden (aber hinsichtlich des demographischen Wandels weiterhin auch dann noch deutlich  bestehen bleiben), wenn im Zuge einer amtsangemessenen Alimentation der öffentliche Dienst tatsächlich wieder attraktiver werden wird. Dazu dürfte es allerdings sachlich weiterhin nötig sein, erst einmal den starken Nebel in einer großen Zahl an Köpfen ein wenig zu vertreiben. So treffend, wie die Darstellung des weiter voranschreitenden Fachkräftemangels vonseiten des pwc ist, so kindlich naiv sind die Vorschläge, wie man ihm abhelfen könnte, der ebenfalls vor allem auch weiche Themen setzt und eine bessere Bezahlung kaum eines Blickes würdigt: https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/pwc-fachkraeftemangel-im-oeffentlichen-sektor.pdf

Bastel

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« Antwort #1994 am: 13.10.2022 09:28 »
So treffend, wie die Darstellung des weiter voranschreitenden Fachkräftemangels vonseiten des pwc ist, so kindlich naiv sind die Vorschläge, wie man ihm abhelfen könnte, der ebenfalls vor allem auch weiche Themen setzt und eine bessere Bezahlung kaum eines Blickes würdigt: https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/pwc-fachkraeftemangel-im-oeffentlichen-sektor.pdf

Vermutlich ist seitens der Auftraggeber dieser Studie, die Erhöhung der Bezahlung überhaupt nicht erwünscht.