Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8301436 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19800 am: 24.10.2025 12:18 »

... Weder kann Bal noch irgendwer von uns anderen etwas dafür, dass oder wenn es im BMI ggf. mal wieder etwas länger dauern sollte, noch kann jemand von uns wissen, was nach der Veröffentlichung der Pilotentscheidungen geschieht. Denn das dürfte heute auch kein politischer Entscheidungsträger wissen, allein schon deshalb nicht, weil weiterhin niemand außerhalb des Bundesverfassungsgerichts weiß, was genau in der Entscheidung stehen wird, ...

Glaubst Du wirklich, dass noch kein politischer Entscheidungsträger eine Ahnung hat? Was wurde denn bspw. hier besprochen: https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/abendessen-mit-richterinnen-und-richtern-des-bundesverfassungsgerichts-2386772

(Und klar, ins Detail geht man im informellen Austausch sicher nicht, aber die Frage, ob eine so schräge Idee, wie das Partnereinkommen wohl verfassungsgemäß ist, wird ja vielleicht doch angerissen?)

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19801 am: 24.10.2025 12:48 »
Im Wochenausblick des BVerfG wieder nichts neues.. :o

Na doch .... halt nur die berüchtigten aufenthaltsrechtlichen Sachen, welche das Dezernat Maidowski doch so sehr belastet haben, dass er leider keine Zeit für die knapp zwei Millionen BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen hatte  ;)

Ich bin auf jeden Fall schonmal froh, dass die Kirchensache vom 29.09. datiert und nach knapp einem Monat bereits draußen ist. Die 2020er-Entscheidungen schlummerten damals noch über drei Monate auf der Geschäftsstelle bis zur Veröffentlichung.

Da ich davon ausgehe, dass der Senat inkl. König/Maidowski die aA-Entscheidung noch bis zum 06.10.25 zu Ende gebracht hat (alles andere weigere ich mich, aus Gründen der sonst unvermeidlich eintretenden Rechtstaatsverdrossenheit, als Möglichkeit in Betracht zu ziehen!), lässt dies auf eine zügige Bearbeitung auf der Geschäftsstelle hoffen.

Na klar, hat der Maidowski ganz bestimmt bis zu seinem Ausscheiden alles erledigt. Wird nur noch nicht veröffentlicht weil der Kanarienvogel Federn verloren hat.
Wann kommt ihr denn mal endlich alle in der Realität an, kann doch nicht so schwer sein.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19802 am: 24.10.2025 14:30 »
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen geschätzten Kollegen und Mitforisten, die hier so nett sind, ihr Wissen zu teilen, meinen Dank auszusprechen. Mein ganz besonderer Dank galt und gilt hier Swen, der sich über alle Maßen engagiert, geduldig Fragen beantwortet, sind manchen blöden Spruch gefallen lassen muss, und das, ohne überhaupt bei der Thematik aA Bund selbst betroffen zu sein. Auch hervorheben möchte ich Balbund, der sich verständlicherweise zurückgenommen hat. Des Weiteren möchte ich für meinen immer größeren Zynismus/Sarkasmus um Entschuldigung bitten. So wird man halt, wenn man jahrelang ohne Egebnis hingehslten wird und Versprechen nie umgesetzt werden. Aber so ein Verhalten ist nicht konstruktiv und schlägt Anderen eher auf die Stimmung, insbesondere den sehr engagierten Kollegen hier.

Mein Versprechen gilt aber weiterhin: Sollte da tatsächlich etwas kommen, schmeiß ich ne Party und jeder ist herzlich eingeladen.
 

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19803 am: 24.10.2025 15:04 »
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen geschätzten Kollegen und Mitforisten, die hier so nett sind, ihr Wissen zu teilen, meinen Dank auszusprechen. Mein ganz besonderer Dank galt und gilt hier Swen, der sich über alle Maßen engagiert, geduldig Fragen beantwortet, sind manchen blöden Spruch gefallen lassen muss, und das, ohne überhaupt bei der Thematik aA Bund selbst betroffen zu sein. Auch hervorheben möchte ich Balbund, der sich verständlicherweise zurückgenommen hat. Des Weiteren möchte ich für meinen immer größeren Zynismus/Sarkasmus um Entschuldigung bitten. So wird man halt, wenn man jahrelang ohne Egebnis hingehslten wird und Versprechen nie umgesetzt werden. Aber so ein Verhalten ist nicht konstruktiv und schlägt Anderen eher auf die Stimmung, insbesondere den sehr engagierten Kollegen hier.

Mein Versprechen gilt aber weiterhin: Sollte da tatsächlich etwas kommen, schmeiß ich ne Party und jeder ist herzlich eingeladen.

Das sind ein weiteres Mal schöne, weil verbindende Worte, Tom, für die ich Dir herzlich danken möchte - darüber hinaus freue ich mich auf die Party, die - wie Rheini vor geraumer Zeit treffend ausgeführt hat - uns genügend Gelegenheit geben wird, auch miteinander zu debattieren, was face to face immer einfacher ist als mit Worten hier im Forum. Ein gemeinsames Kennenlernen von Angesicht zu Angesicht wird dabei manchen Händel der Vergangenheit leichter beheben können als 1000 Worte im Forum.

Und jetzt lass(t) uns schauen, ob Karlsruhe mit den Worten seines ehemaligen Präsidenten dem "Tiger" Alimentationsprinzips bis 2020 nicht nur "Zähne eingezogen" hat, was zweifellos der Fall ist, sondern ob jener Tiger nun auch tatsächlich seine Zähne hinreichend nutzen wird. Denn das ist offensichtlich in Anbetracht der mittlerweile über Jahre regelmäßigen Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie der der Verwaltungsgerichtsbarkeit und insbesondere der grundrechtsgleichen Rechte der Kolleginnen und Kollegen unabdingbar nötig. Die 17 Besoldungsgesetzgeber scheinen weiterhin eher von einem Papiertiger oder Bettvorleger auszugehen. Und genau deswegen ist es die offensichtliche Pflicht des Hüters der Verfassung, nun den regelmäßig mit Füßen getretenen grundrechtsgleichen Individualrechten der Kolleginnen und Kollegen Geltung zu verschaffen und damit ebenso der Missachtung seiner neueren Rechtsprechung ein Ende zu bereiten.

Um die schwärende Wunde des Verfassungsrechts heilen zu können, als die sich das bundesdeutsche Besoldungsrecht darstellt, muss sie nun erst einmal gereinigt und geschlossen werden. Diese Erwartung hat der vormalige Berichterstatter mit seinen Ende 2023 ausgeführten Worten geweckt. Nun wird der Senat liefern müssen.

Der Worte sind genug gewechselt, Lasst mich auch endlich Taten sehn.