Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8323019 times)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19830 am: 25.10.2025 19:03 »
Der Artikel der WirtschaftsWoche bezieht sich auf 200.000 Bezügeempfänger?!  ???
Nein, der Artikel schreibt von 200.000 Bundesbeamte.
Da die Beamte aber unter die gleichen Besoldungsrichtlinien fallen wie Bundesbeamte musst du die mit einrechnen.

Na dann lohnt es sich sowieso nicht den Artikel zu lesen da es ja sowieso keine aA geben wird und das mit den 1.2 Mrd ist auch irgendwie komplett irrelevant.
Hast du was anderes erwartet bei der Summe von 1,2 Mrd €?

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19831 am: 25.10.2025 19:07 »
Daran sieht man, dass viele die Inflation nicht verstehen...

Die Inflation wir immer auf das Vorjahr berechnet. Somit gibt es auch weiterhin eine Preissteigerung. Nur nicht so stark wie die Jahre davor... Der Preis steigt also weiterhin. Eine Inflation kann gar nicht "sinken" dann würde man nämlich von einer Deflation sprechen, wenn Preise sinken.

Nur nicht so stark wie die Jahre davor… Guter Witz. Kaffee und Schokolade haben sich im Preis verdoppelt und bspw. bei Backwaren geht es auch munter immer weiter nach oben. Von diversen Versicherungen und bspw. Handwerker- und Werkstattkosten gar nicht zu reden. Da braucht man nicht viel von Inflation zu verstehen. Das sind einfach Fakten, die man tagtäglich erlebt.

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19832 am: 25.10.2025 19:12 »
Hoffen wir mal auf Karlsruhe. Noch stehen uns für dieses Jahr „7 Ziehungstermine“ bevor?!

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19833 am: 25.10.2025 19:27 »
Hoffen wir mal auf Karlsruhe. Noch stehen uns für dieses Jahr „7 Ziehungstermine“ bevor?!

Sind 9, aber am 19.12 und 26.12 ist nichts mehr zu erwarten, daher 7.  8)

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19834 am: 25.10.2025 19:47 »
Die glorreichen Sieben  ;D

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19835 am: 25.10.2025 19:48 »
am 19.12 und 26.12 ist nichts mehr zu erwarten

Der 19.12. wäre doch ein schöner Termin für eine weihnachtliche Bescherung. :)

Zumindest letztes Jahr wurde übrigens genau am 19.12. ein Beschluss veröffentlicht, siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-112.html

Und am 18.12. sowie am 20.12. gab es ebenfalls Veröffentlichungen weiterer Beschlüsse..

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19836 am: 25.10.2025 20:14 »
Da lagen die Wochentage aber auch geschickter als dieses Jahr  ;)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19837 am: 25.10.2025 20:35 »
WiWo: "...Vor allem Finanzminister Lars Klingbeil (SDP) hat Bauchgrimmen. Denn die Änderung des Alimentationssystems dürfte wegen der Rückwirkung auf einen Schlag 1,2 Milliarden Euro kosten..."

Für mich hört es sich so an, dass in den 1,2 Mrd EUR auch die Nachzahlungen ab 2021 inkludiert sind. Da kann sich jeder ausrechnen, was am Ende ungefähr rauskommt. Beim letzten Entwurf (mit AEZ, Abschmelzbeträge, Partnereinkommen etc.) wurden für 2025 147,6 Mio EUR angesetzt. Für die Nachzahlungen sollten nochmal einmalig ca. 403 Mio EUR hinzukommen. Also ingesamt ca. 550 Mio EUR.

So, der Betrag soll jetzt ungefähr verdoppelt werden. Ich vermute daher, dass alle Beamte mit 1 - 2 Kindern etwas mehr bekommen werden (keine Abschmelzbeträge). Für Beamte mit 3+ Kindern wird es einen deutlichen Aufschlag geben. Für die Beamten ohne Kinder wird nicht mehr viel übrig sein. Vielleicht streicht man den Verheiratentenzuschlag und erhöht im Gegenzug die Grundbesoldung etwas. Ich kann mir auch vorstellen, dass man wieder an die Beihilfesätze gehen wird (z.B. 90% Prozent für Kinder). Außerdem wird man in den unteren Besoldungsgruppen die Erfahrungstufen zusammenstreichen. Es gibt natürlich noch weitere Folterinstrumente im Werkzeugkoffer. Am meisten bin ich gespannt darauf, ob der Bund wieder ein Partnereinkommen anrechnen wird und wenn ja, in welcher Form (Modell Bayern wäre am schlimmsten)...So, das war nur meine Glaskugel...kann auch alles anders kommen...

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19838 am: 25.10.2025 21:06 »
Ich wette schon jetzt, dass dann eine neue Abrechnung kommt, ohne dass auf Einsprüche ab 2021 eingegangen wird.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19839 am: 25.10.2025 21:26 »
Meine Vermutung: Erhöhung der Grundbesoldung um 3% bzw. 2,8%. Der FamZ für das 1. und 2. Kind wird um jeweils ca. 50€ angehoben umd ab dem 3. Kind gibt es ca. 900€. Hinzu kommt das fiktive Partnereinkommen i.H.v. 20.000€ (Brutto).  :o

BVerfGBeliever

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« Antwort #19840 am: 25.10.2025 21:59 »
Meine Vermutung: Erhöhung der Grundbesoldung um 3% bzw. 2,8%. Der FamZ für das 1. und 2. Kind wird um jeweils ca. 50€ angehoben umd ab dem 3. Kind gibt es ca. 900€. Hinzu kommt das fiktive Partnereinkommen i.H.v. 20.000€ (Brutto).  :o

Falls es so kommen sollte:

Warum hätte man dann (ohne Not bzw. "freiwillig") im Vorfeld von einem gestärkten Leistungsprinzip sowie einer erhöhten Attraktivität des Bundes für die Beschäftigten und die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung geschwafelt..?

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19841 am: 25.10.2025 23:23 »
Meine Vermutung: Erhöhung der Grundbesoldung um 3% bzw. 2,8%. Der FamZ für das 1. und 2. Kind wird um jeweils ca. 50€ angehoben umd ab dem 3. Kind gibt es ca. 900€. Hinzu kommt das fiktive Partnereinkommen i.H.v. 20.000€ (Brutto).  :o

Falls es so kommen sollte:

Warum hätte man dann (ohne Not bzw. "freiwillig") im Vorfeld von einem gestärkten Leistungsprinzip sowie einer erhöhten Attraktivität des Bundes für die Beschäftigten und die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung geschwafelt..?
Das ist der einzige Grund, warum ich noch etwas Hoffnung habe auf mehr als ein paar Brosamen. Ansonsten könnten doch die DBB-Vertreter („gute Gespräche“, „Spitzenposition“) nur noch mit einer Papiertüte über dem Kopf vor ihre Mitglieder treten.

https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html
Zitat
Ziel ist es, dass „der Bund für alle Beamtinnen und Beamten – gerade auch im Sinne der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung – attraktiver und wettbewerbsfähiger wird. Damit würde der Bund etwa im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnehmen“, so der dbb Bundesvorsitzende.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19842 am: 25.10.2025 23:41 »
Ansonsten könnten doch die DBB-Vertreter („gute Gespräche“, „Spitzenposition“) nur noch mit einer Papiertüte über dem Kopf vor ihre Mitglieder treten.

Nicht nur die DBB-Vertreter bräuchten dann eine Papiertüte, sondern auch die komplette Bundesregierung.

Die von mir zitierten Maßnahmen bzw. Ziele stammen nämlich wortwörtlich aus der vom Kabinett beschlossenen Modernisierungsagenda (Seite 26, https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_barrierefrei-neu.pdf)..