Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Nautiker1970:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 26.10.2025 10:44 ---
--- Zitat von: BerndStromberg am 26.10.2025 10:08 ---
Die Stärkung des Leistungsprinzips könnte auch einfach nur bedeuten, dass man die BLV ändert und besonders leistungsstarken Beamten den Aufstieg in den gD/hD erleichtert. Von Spitzenbesoldung lese ich nämlich leider in der Regierungs-Agenda nichts, das Wort hat nur der DBB in den Mund genommen.

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Also die Hoffnung, über die novellierte BLV würde ein sinnvolles Korrektiv in dem von Dir genannten Kontext geschaffen, kann ich schon mal entkräften. In dem Entwurf, der derzeit kursiert und den ich letzte Woche las, war davon keine Rede. Im Gegenteil, der § 27 BLV, über dessen Sinnhaftigkeit man allerdings auch geteilter Meinung sein kann, wird ersatzlos gestrichen. Statt dessen soll es zukünftig die Möglichkeit der Teilnahme an  „fachspezifischen Qualifikationen“ geben, um vom m. D. in den g. D. bzw. von dort in den h. D. aufsteigen zu können. Dass dieser Weg eine „Erleichterung“ des Aufstiegs bedeutet, habe ich aus dem Entwurf eher nicht herausgelesen.

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Rollo83:

--- Zitat von: Maximus am 26.10.2025 08:50 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 26.10.2025 07:11 ---Hier wurde doch groß und breit von einigen erklärt das es nur Nachzahlungen für die jenigen gibt die auch immer fleißig jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben.
Also verteilen sich doch die 1.2 Mrd Euro nur auf eine Handvoll Beamte und damit sollte es dann ja für die „Widersprüchler“ eine sehr ordentliche Nachzahlungen geben.

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Dein Sarkasmus ist mittlerweile langweilig. Du willst uns absichtlich missverstehen. Keiner hat behauptet, dass es nur für Widersprüchler Nachzahlungen geben wird. Mit dem neuen Entwurf wird es Nachzahlungen (insbesondere für Beamte mit 3+ Kindern) geben. Der Dienstherr wird behaupten, dass eine amtsangemessene Besoldung wieder hergestellt wurde (was aber sehr wahrscheinlich nicht der Fall sein wird). Und dann haben ggf. nur die Personen, die einen Widerspruch eingelegt haben, weiterhin die Möglichkeit, gegen den Dienstherrn vorzugehen. Schau dir bitte an, was in der Vergangenheit auf Landesebene passiert ist. Für die Personen, die keinen WS eingelegt haben, gab es nur Nachzahlungen im Rahmen des "Reperaturgesetzes". Nur die Personen, die WS/Klage eingereicht haben, haben später höhere Nachzahlungen erhalten. Wahrscheinlich ist dir dies alles bekannt...ich versteh nicht, warum du hier nur rumstänkern willst...

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Das was du hier schreibst wurdet nicht ein einziges mal so erwähnt.
Es hiess immer nur das diejenigen eine Nachzahlung bekommen die auch Widerspruch eingelegt haben. Punkt.
Das ist auch kein Sarkasmus von mir sondern Fakt, ich kann gerne mal die Nachrichten von verschiedenen usern raus suchen die genau das geschrieben haben.
Nachzahlung NUR wer Widerspruch eingereicht hat, der Rest geht leer aus.

Faunus:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 26.10.2025 10:44 ---... Statt dessen soll es zukünftig die Möglichkeit der Teilnahme an  „fachspezifischen Qualifikationen“ geben, um vom m. D. in den g. D. bzw. von dort in den h. D. aufsteigen zu können.

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Wenn der AG die hauptsächlichen Kosten/überwiegende Freistellung übernimmt ist es das, was ich schon seit Ewigkeiten mir für den TB-Bereich wünsche (Wünschen darf man sich ja) und wenn der AG da etwas großzügiger bei der Auslegung "fachspezifischer" Qualifikationen sein könnte und es nicht von irgendwelchen "Bewertungen" des Beamten abhängig macht, sondern jeder Beamte das Recht hat... (mit Kostenübernahme bei nicht Erreichen oder so ähnlich, damit es nicht zu "spasseshalber" verkommt...)
Ich fände es richtig gut!

Julianx1:
Eine Steigerung der Attraktivität hat ja zwangsläufig nicht unmittelbar etwas mit monetären Auswüchsen zu tun. Weitere Öffnungen für gleichwertige Studiengänge, durchlässigere Laufbahnen, mehr Erfahrungsstufen, und und und. Das kann alles sein. Der DBB kann auch immer nur in zwei Richtungen auslegen: mahnend in die Eine und Optimistisch in die andere Richtung. Sonst laufen die Mitglieder weg.

Es kann alles kommen und alles passieren. Im BMI selbst ist kaum bekannt woran die zuständigen Referate genau arbeiten. Selbst die Gerüchteküche hält sich sehr zurück. Die Zeiten als der Flurfunk als geeignetes Transportmittel für Informationen waren sind zumindest wohl in Moabit und Graurheindorf nicht mehr zutreffend. Ich selbst bin nicht beim BMI. Aber man trifft sich beim Mittag in der Liegenschaft. Man unterhält sich. Und alle zucken mit den Schultern. Nur in einer Sache ist man sich absolut sicher.
Egel was kommen wird. Es wird keine Aa sein, die unzweifelhaft ist. Und die Gerichte werden sich noch weitere Jahre damit befassen müssen.

Stempelritter:

--- Zitat von: beamtenjeff am 26.10.2025 08:56 ---Die meisten Mütter gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach.
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Falsch, das Gegenteil ist der Fall:


--- Zitat ---Erwerbstätige Mütter mit minderjährigen Kindern arbeiteten 2023 überwiegend in Teilzeit. 71,3 % der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren übten eine Teilzeittätigkeit aus. Demgegenüber arbeiteten 28,7 % von ihnen in Vollzeit.
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Quelle: https://www.it.nrw/nrw-knapp-zwei-drittel-der-muetter-mit-minderjaehrigen-kindern-im-haushalt-waren-2023-erwerbstaetig

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