Wie bereits häufig erwähnt, sollten zwei Dimensionen unterschieden werden:
1.) Die Besoldung muss nach Art. 33 GG in erster Linie die Wertigkeit der Ämter widerspiegeln. (Leistungslose) Familienzuschläge dürfen maximal eine begrenzte Nebenkomponente darstellen. Möglicherweise bekommen wir diesbezüglich demnächst im weihnachtlichen "Maidowski-Beschluss" eine entsprechende Nachschärfung.
2.) Das Ausmaß der Förderung von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Frage, die alle Familien betrifft und entsprechend gleichermaßen für alle geregelt werden sollte (Kindergeld/Steuerfreibeträge/etc.). Damit werden unter anderem "goldene Beamtenkinder" vermieden..
[P.S. Nur falls der Einwand kommen sollte: Ja, ab dem dritten Beamtenkind gibt es eine Sonderregelung, die einen zusätzlichen Alimentationsanspruch begründet.]