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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BalBund:

--- Zitat von: Knecht am 27.10.2025 19:20 ---Das von BalBund skizzierte Schauspiel erschließt sich mir gerade auch nicht so ganz. Ganz simpel gefragt: kann man denn nun endlich mal mit was rechnen und wenn ja, wann und womit?

Das ganze Taktieren außenrum ist mir mittlerweile herzlich egal und der Sache ohnehin absolut unwürdig.

--- End quote ---

Womit Du rechnen darfst ist ein Entwurf, wie gut oder schlecht der ist, werden andere hier befinden, die ja quasi schon auf die Posten der nächsten Generation der Verfassungsrichter schielen.

Du darfst damit rechnen, dass der dbb und einige andere den Entwurf "als guten ersten Schritt, aber unzureichend um die Lohnlücke wirklich zu schließen und die Ungerechtigkeit der 41 Wochenstunden abzugelten" beziffern werden, während kleinere Verbände wie der Bundeswehrkegelclub stolz auf ihren Einfluss zu diesem guten und wichtigen Schritt das soldatische Aufleben zu lassen pochen werden.

Ob die Verbände den Mut haben werden, ihre Stellungnahmen diesmal alle öffentlich abzugeben darf erneut bezweifelt werden mMn.

Was das Kabinett daraus macht wird wesentlich von der Stimmung zwischen BMI und BMF abhängen, auf die Abhängigkeiten zu Ministers Lieblingsprojekten und Einsparungen in den Häusern bin ich in der Vergangenheit hinreichend eingegangen.

Die Vermutung, dass es manchen Parteien gelegen kommen würde, das Ding durchzudrücken, bevor die Kommentierung der Maidowski-Urteile vorliegen kann ich ganz persönlich nachvollziehen, ob das aber die oberste Entscheidungsebene ist, nun ja, dafür müsst Ihr Gurus und andere mit Glaskugel befragen.

xap:
Gähn.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.10.2025 19:36 ---Ein mehr als Bürgergeld ist sehr wohl möglich. Wenn beide Eltern 1500€ verdienen erhalten sie die maximalen Freibeträge von 2x 378 € (mit minderjährigen Kindern).

Somit werden 756 € nicht angerechnet. Daraus ergibt sich ein höheres Haushaltseinkommen als nur mit Bürgergeld.

--- End quote ---

Natürlich hat eine Familie, die arbeitet, auch mehr als Bürgergeld. Ich meinte hier, dass eine Bezuschussung/Entlastung für ein Kind eben nicht höher ausfallen wird, als eben jenes Bürgergeld (+ KdU/BuT... ) für eben dieses Kind gezahlt würde. Minimum ist natürlich immer das Kindergeld von 255€,

Die Idee ist, durch eine insgesamt höhere Entlastung für Kinder (durch Kindergeld/Freibeträge oder Familiensplittingmodelle) die "Zulagenorgien" bei den Beamten (<- nicht mein Wort ;) ) in Grenzen zu halten. Schau Dir hier (oder auch im Rest der Gesellschaft) einfach mal an, wie wenig sich Eltern und Kinderlose oftmals gegenseitig die Butter auf dem Brot gönnen. Das sollte so ja nicht sein.

Maximus:

--- Zitat von: BalBund am 27.10.2025 20:47 ---
--- Zitat von: Knecht am 27.10.2025 19:20 ---Das von BalBund skizzierte Schauspiel erschließt sich mir gerade auch nicht so ganz. Ganz simpel gefragt: kann man denn nun endlich mal mit was rechnen und wenn ja, wann und womit?

Das ganze Taktieren außenrum ist mir mittlerweile herzlich egal und der Sache ohnehin absolut unwürdig.

--- End quote ---

Womit Du rechnen darfst ist ein Entwurf, wie gut oder schlecht der ist, werden andere hier befinden, die ja quasi schon auf die Posten der nächsten Generation der Verfassungsrichter schielen.

Du darfst damit rechnen, dass der dbb und einige andere den Entwurf "als guten ersten Schritt, aber unzureichend um die Lohnlücke wirklich zu schließen und die Ungerechtigkeit der 41 Wochenstunden abzugelten" beziffern werden, während kleinere Verbände wie der Bundeswehrkegelclub stolz auf ihren Einfluss zu diesem guten und wichtigen Schritt das soldatische Aufleben zu lassen pochen werden.

Ob die Verbände den Mut haben werden, ihre Stellungnahmen diesmal alle öffentlich abzugeben darf erneut bezweifelt werden mMn.

Was das Kabinett daraus macht wird wesentlich von der Stimmung zwischen BMI und BMF abhängen, auf die Abhängigkeiten zu Ministers Lieblingsprojekten und Einsparungen in den Häusern bin ich in der Vergangenheit hinreichend eingegangen.

Die Vermutung, dass es manchen Parteien gelegen kommen würde, das Ding durchzudrücken, bevor die Kommentierung der Maidowski-Urteile vorliegen kann ich ganz persönlich nachvollziehen, ob das aber die oberste Entscheidungsebene ist, nun ja, dafür müsst Ihr Gurus und andere mit Glaskugel befragen.

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Lieber BalBund vielen Dank für die Infos.

Die letzten Entwürfe wurden ja immer vom BMF einkassiert bzw. die Entwürfe wurden nochmals deutlich überarbeitet (kostengünstiger). Ich bin gespannt, wie es diesmal läuft. Ich vermute, dass der neue Entwurf diesmal ohne großartige Änderungen durchgehen wird, da sich BMI und BMF ggf. bereits im Vorfeld enger ausgetauscht haben. Auch das BMF dürfte ein Interesse daran haben, dass alles schnell durchgeht. Wenn man die Entscheidung aus Karlsruhe und die darauf folgende Auswertung/Kommentierung abwartet, wird alles noch teurer.

Es kann aber auch sein, dass die Entscheidung aus Karlsruhe (und die Leitsätze) so eindeutig sein werden, dass der neue Entwurf gleich wieder eingestampft werden muss. Sollte dies so kommen, wird es m.E. einen nächsten Entwurf erst im 3 oder 4 Quartal 2026 geben.

netzguru:
Hallo,

die nächste Zeitung

Hunderttausende Beamte bekommen bald mehr Gehalt: So viel kostet das den Staat
https://www.berliner-zeitung.de/news/mehr-geld-fuer-beamte-was-das-den-staat-kostet-li.10002712

Beschert das Bundesverfassungsgericht Beamten eine Gehaltserhöhung?
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/gehaltserhoehung-fuer-beamte-entscheidung-beim-bundesverfassungsgericht-geplant-49377676

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