Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8385244 times)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,882
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19965 am: 28.10.2025 11:46 »
Hätte ich auch nicht gedacht aber gibts wirklich. Z.B. in Nürnberg (zumindest fast... WM 525 Euro)

https://www.immowelt.de/expose/16c3928b-fce8-4441-972f-2c7eea3bfb25?serp_view=list&search=distributionTypes%3DRent%26estateTypes%3DApartment%26locations%3DAD08DE7633%26priceMax%3D500

(Grad nochmal editiert. Das erste Angebot war nur ein Zimmer)

VG

Das sind fast 20 Euro / m² - und hat auch keinen Kühlschrank und keinen Herd. Beides könnte sich ein Bürgergeldempfänger bezahlen lassen..

Selbst wenn - ein gebrauchter Kühlschrank für 50 € und 2 gebrauchte Herdplatten für ebenfalls 50 € machen den Kohl nicht fett.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,882
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19966 am: 28.10.2025 11:47 »
Wollen wir jetzt ernsthaft anfangen die Wohnungsknappheit und horrenden Mieten in deutschen Ballungsgebieten in Frage zu stellen? Das hat ja bald MSN Niveau hier.

Auch ist es Fakt, dass Bürgergeldempfänger glücklich sind über Dinge wie die Tafel, das hat weniger etwas mit "Menschenunwürdig" sondern mit hausgemachter Überheblichkeit zu tun, wenn man darin ein Problem sieht. Ich jedenfalls wäre mir für nichts zu schade, wenn man mir Dinge schenkt.

Deswegen schrieb ich auch, dass es menschenunwürdig ist, dort hingeschickt zu werden. Nicht, freiwillig dort hinzugehen. Beachte den Unterschied!

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 934
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19967 am: 28.10.2025 11:53 »
Wollen wir jetzt ernsthaft anfangen die Wohnungsknappheit und horrenden Mieten in deutschen Ballungsgebieten in Frage zu stellen? Das hat ja bald MSN Niveau hier.

Auch ist es Fakt, dass Bürgergeldempfänger glücklich sind über Dinge wie die Tafel, das hat weniger etwas mit "Menschenunwürdig" sondern mit hausgemachter Überheblichkeit zu tun, wenn man darin ein Problem sieht. Ich jedenfalls wäre mir für nichts zu schade, wenn man mir Dinge schenkt.

Deswegen schrieb ich auch, dass es menschenunwürdig ist, dort hingeschickt zu werden. Nicht, freiwillig dort hinzugehen. Beachte den Unterschied!

Menschenunwürdig ist es ohne jegliche Leistungen, ohne Obdach um essen zu betteln und keinerlei Möglichkeit der Krankenversorgung, oder auch des Klageweges zu haben. So wie in den allermeisten Ländern üblich. Von Einzelfällen mal abgesehen ist unser Sozialsystem vieles, aber nicht menschenunwürdig.

JoHu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19968 am: 28.10.2025 12:06 »
WOW.... Mega.... Also eigentlich braucht man die allgemeine Presse nicht mehr die auf die Beamten bashen.... Ein Brotstückchen hier ist wie nen bissel Fleisch ins Krokodilbacken zugeben.... :-)

Um viell mal wieder aufs Thema zukommen....

Es sollte nicht daran liegen wie viele Kinder man hat.... Dies haben zwei Menschen für sich entschieden nicht der DH!  Genauso wie jeder sich für seinen Beruf entschieden hat aus welchen Gründen auch immer! Genau genommen gibt es jetzt unzählige Beispiele warum wieso und überhaupt.... Die Grundbesoldung ist zu niedrig, der Familienzuschlag ab dem dritten Kind ist zu hoch! Weil wann ist denn ein Kind am teuersten.... Genau wenn es Klein ist.... Und wann bekommen die meisten ein Kind wenn man noch ziemlich am Anfang der Besoldungsstufe sich befindet im Regelfall! Und genau da sehe ich das Problem wenn Zulagen... Dann bitte bei ersten und zweiten Kind höher als bei drei und mehr.... Genauso verhält es sich beim Kindergeld.... Da sollte es weniger bis gar nichts geben!

Das generelle Problem ist in meinen Augen ein ganz anderes.... Das "will haben" und "geiz ist geil" Ich denke das der Punkt lange überschritten worden ist seitens der Politik in Gänze eine Lohn/Gehalts/Bezüge Gerechtigkeit herzustellen die halbwegs verständlich ist.... Der Mensch neigt zum Neid des anderen aus welchen Gründen auch immer....

fcesc4

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19969 am: 28.10.2025 12:15 »
 :o

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,863
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19970 am: 28.10.2025 12:17 »
Es gibt dieses Angebot explizit für Bürgergeldempfänger, um Zugang zu bekommen reicht ein Bürgergeldbescheid. Also was soll dieses sich empört vor die Brust schlagen?

Auch: Nein, jetzt keine Ausflüchte: Her mit einer konkreten Wohnung für 500 Euro warm im Monat in einem Ballungsraum.

Ich finde es schön, wenn es kostenlose Lebensmittel für Bedürftige gibt. Ich finde es aber unwürdig, Bürgergeldempfänger dort hinzuschicken. Es gehört auch zur Menschenwürde, sich seine Lebensmittel - im gewissen Rahmen - nach Wunsch selber kaufen zu können. Dazu gibt es daher einen entsprechenden Anteil am Regelsatz.

Ansonsten, wo du so interessiert scheinst, schau doch mal bei Immoscout. Dort findest du z.B. die aktuelle Monatsmiete für Neuvermietungen in Köln-Chorweiler die 9,98 € kalt beträgt.

Unabhängig davon habe ich nichts erkannt, was meine Argumentation irgendwie erschüttern würde. Insoweit danke für den Austausch.

Vielleicht sollte man dem eD und mD auch Berechtigungsscheine für Tafeln ausstellen und von der GEZ befreien.

JoHu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19971 am: 28.10.2025 12:19 »
Bildung und Teilhabe bitte dann auch....

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 496
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19972 am: 28.10.2025 12:23 »
Falsch. Dem Bürgergeldempfänger steht eine angemessene Wohnung zu, die maximal 45 qm groß ist. Wenn er eine Wohnung findet / hat, die kleiner ist, dann ist das passend.
Also unser Landratsamt schreibt 50m².
Spielt aber auch keine Rolle, wenn ihr euch so tierisch über die Kommentare von Handwerkern aufregt, dann versteht auch warum sie sich aufregen oder ignoriert die Kommentare der Handwerker einfach.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,882
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19973 am: 28.10.2025 12:50 »
Falsch. Dem Bürgergeldempfänger steht eine angemessene Wohnung zu, die maximal 45 qm groß ist. Wenn er eine Wohnung findet / hat, die kleiner ist, dann ist das passend.
Also unser Landratsamt schreibt 50m².

allenfalls ein "bis zu". Anspruch darauf besteht jedenfalls nicht, sondern auf eine angemessene Wohnung.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,882
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19974 am: 28.10.2025 12:52 »
Wollen wir jetzt ernsthaft anfangen die Wohnungsknappheit und horrenden Mieten in deutschen Ballungsgebieten in Frage zu stellen? Das hat ja bald MSN Niveau hier.

Auch ist es Fakt, dass Bürgergeldempfänger glücklich sind über Dinge wie die Tafel, das hat weniger etwas mit "Menschenunwürdig" sondern mit hausgemachter Überheblichkeit zu tun, wenn man darin ein Problem sieht. Ich jedenfalls wäre mir für nichts zu schade, wenn man mir Dinge schenkt.

Deswegen schrieb ich auch, dass es menschenunwürdig ist, dort hingeschickt zu werden. Nicht, freiwillig dort hinzugehen. Beachte den Unterschied!

Menschenunwürdig ist es ohne jegliche Leistungen, ohne Obdach um essen zu betteln und keinerlei Möglichkeit der Krankenversorgung, oder auch des Klageweges zu haben. So wie in den allermeisten Ländern üblich. Von Einzelfällen mal abgesehen ist unser Sozialsystem vieles, aber nicht menschenunwürdig.

Daher habe ich auch darauf hingewiesen, gerne für dich nochmal: menschenunwürdig wäre es, an die Tafel verwiesen zu werden. In unserem Sozialsystem sind die Kosten für Nahrung jedoch im Regelsatz enthalten.
Ansonsten kann sich das deutsche Sozialsystem und die prüfende Judikative auch nur am deutschen Grundgesetz orientieren.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,318
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19975 am: 28.10.2025 12:56 »
... Weil wann ist denn ein Kind am teuersten.... Genau wenn es Klein ist....

??? - Also ich hab ein Kind, das geht auf das Abitur zu.

Das Kind kostet mich so viel, da könnt ich 3 Kleinkinder von finanzieren ;)

JoHu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19976 am: 28.10.2025 12:59 »
Hey..... Privatschulen sind teuer....  ::)


@ NelsonMuntz... Weil wann ist denn ein Kind am teuersten.... Genau wenn es Klein ist....

??? - Also ich hab ein Kind, das geht auf das Abitur zu.

Das Kind kostet mich so viel, da könnt ich 3 Kleinkinder von finanzieren ;)

NvB

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19977 am: 28.10.2025 13:21 »
Wahnsinn,

Sozialdarwinismus nun auch im Forum der Beamten. Schrecklich, wenn ich mir vorstellen müsste, mit solchen Menschen zusammenzuarbeiten die so dermaßen Menschenhasser sind, wie hier zugegen.

Da hofft man auf Trollbots, die bewusste Ragebait provozieren wollen.

Es zeichnet sich mal wieder ab: na Oben bücken, nach unten treten.
"Es ist besser meinem Gegenüber geht es schlecht, als besser.

Und dann noch solche Behauptungen:
"Kinder im Süglingsalter kosten mehr als Erwachsene"
Zeugt nur von massiver Unwissenheit. Sowas kann nur von kinderlosen Menschen kommen.
Wiedermal Ragebait.


OLT

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19978 am: 28.10.2025 13:35 »
Diese 1-Personen-Bürgergeld vs. Geringverdiener Vergleiche hinken doch sehr stark, denn in der Regel sind es Familien die hier unterstützt werden. Demnach liegt der 4- Personen- Bürgergeldanspruch weit über den genannten 1000 Euro, vielmehr sind es bis zu 2000 Euro Regelsatz PLUS Warmmiete, was dann zu insgesamt 3000-3500 „Netto“ führt. Wer unterhalb A10 hat das? Niemand möchte den Grundsicherungsempfängern ihre Alimentation streitig machen, aber darauf aufbauend gilt (vss. durch das baldige Urteil bestätigt) Folgendes:

1. Die Besoldung der unteren Gruppen MUSS 15% über der Grundsicherung liegen (warum eigentlich nur 15% für eine Vollzeittätigkeit? Warum nicht 50%?)
2. Die Besoldung MUSS überwiegend aus dem Grundgehalt bestehen und darf nicht durch exorbitante Kinderzuschläge künstlich hochgezogen werden
3. Das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungssystems bzw. zu den höheren Gruppen muss gewahrt bleiben.

Gegen alle 3 Punkte wird massiv verstoßen mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind. Wo außerhalb des Beamtentims gibt es so etwas, dass der Abteilungsleiter mit Uni-Abschluss/leitender Oberarzt weniger Gehalt hat als der Pförtner/Krankenpfleger? Daher ist die Grundbesoldung massiv anzuheben (nach meiner Vorstellung um min. 20%) und die Kinder-/Ortzuschläge entsprechend wesentlich geringer auszugestalten, gemäß Vorgabe des BVerfG. Ob dem Bürger dies gefällt oder nicht ist nachrangig, da Verfassungsrecht. Wer als Angestellter die 15% nicht erreicht kann ja besser verhandeln (was wir leider nicht können).

Erfolgt diese Umsetzung weiterhin nicht, muss sich niemand mehr über die Diensterfüllung mit vollster Hingabe wundern oder gar darüber beklagen. Berlin soll endlich die Vorgaben des BVerfG umsetzen, denn Geld ist genug vorhanden!
« Last Edit: 28.10.2025 13:49 von OLT »

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,318
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19979 am: 28.10.2025 14:00 »
... mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind.

Ein A8 mit 5 Kindern wird auch in der aA eine höhere Gesamtbesoldung erhalten als ein A10 mit einem Kind, denn die Kinder 3,4,5 können (und müssen) über leistungslose Zuschläge alimentiert werden.

Ich persönlich finde es viel spannender zu beleuchten, wie die von Dir aufgezählten Grundsätze sich nach erfolgter Umsetzung in folgendem Fall auswirken: A8 als Single ohne Kinder und A10 als Alleinverdiener in der 4k-Familie (die dann weitestgehend ja ohne Zulagen auskommen muss). Möglicherweise kann sich der A8er dann das Haus kaufen, welches sich der A10er nicht mehr leisten kann. Alles schwierig ;)