Diese 1-Personen-Bürgergeld vs. Geringverdiener Vergleiche hinken doch sehr stark, denn in der Regel sind es Familien die hier unterstützt werden. Demnach liegt der 4- Personen- Bürgergeldanspruch weit über den genannten 1000 Euro, vielmehr sind es bis zu 2000 Euro Regelsatz PLUS Warmmiete, was dann zu insgesamt 3000-3500 „Netto“ führt. Wer unterhalb A10 hat das? Niemand möchte den Grundsicherungsempfängern ihre Alimentation streitig machen, aber darauf aufbauend gilt (vss. durch das baldige Urteil bestätigt) Folgendes:
1. Die Besoldung der unteren Gruppen MUSS 15% über der Grundsicherung liegen (warum eigentlich nur 15% für eine Vollzeittätigkeit? Warum nicht 50%?)
2. Die Besoldung MUSS überwiegend aus dem Grundgehalt bestehen und darf nicht durch exorbitante Kinderzuschläge künstlich hochgezogen werden
3. Das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungssystems bzw. zu den höheren Gruppen muss gewahrt bleiben.
Gegen alle 3 Punkte wird massiv verstoßen mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind. Wo außerhalb des Beamtentims gibt es so etwas, dass der Abteilungsleiter mit Uni-Abschluss/leitender Oberarzt weniger Gehalt hat als der Pförtner/Krankenpfleger? Daher ist die Grundbesoldung massiv anzuheben (nach meiner Vorstellung um min. 20%) und die Kinder-/Ortzuschläge entsprechend wesentlich geringer auszugestalten, gemäß Vorgabe des BVerfG. Ob dem Bürger dies gefällt oder nicht ist nachrangig, da Verfassungsrecht. Wer als Angestellter die 15% nicht erreicht kann ja besser verhandeln (was wir leider nicht können).
Erfolgt diese Umsetzung weiterhin nicht, muss sich niemand mehr über die Diensterfüllung mit vollster Hingabe wundern oder gar darüber beklagen. Berlin soll endlich die Vorgaben des BVerfG umsetzen, denn Geld ist genug vorhanden!