Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8388218 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19995 am: 28.10.2025 15:13 »
Ich stell schon mal die Magnumflasche Moët kalt. Da haben sich die 5 Jahre warten ja gelohnt. :) Also doch vorsorglich schon mal die RSV aktivieren. Wo sind eigentlich die Kollegen, die da der Meinung waren es bedürfe keines Widerspruchs?

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19996 am: 28.10.2025 15:24 »
Ich stell schon mal die Magnumflasche Moët kalt. Da haben sich die 5 Jahre warten ja gelohnt. :) Also doch vorsorglich schon mal die RSV aktivieren. Wo sind eigentlich die Kollegen, die da der Meinung waren es bedürfe keines Widerspruchs?

Wieso, stimmt doch. Wofür bedarf es denn nun genau eines Widerspruchs?
« Last Edit: 28.10.2025 15:31 von Rollo83 »

Stempelritter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19997 am: 28.10.2025 15:29 »
Woher kommt eigentlich das mit der "Rückwirkung"? Ist das die bloße Mutmaßung eines Klickbait-Sklaven wegen des BVerfG-Urteils, und alle schreiben den Blödsinn ab?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19998 am: 28.10.2025 15:47 »
Ich stell schon mal die Magnumflasche Moët kalt. Da haben sich die 5 Jahre warten ja gelohnt. :) Also doch vorsorglich schon mal die RSV aktivieren. Wo sind eigentlich die Kollegen, die da der Meinung waren es bedürfe keines Widerspruchs?

Wieso, stimmt doch. Wofür bedarf es denn nun genau eines Widerspruchs?

Hast ja recht. Nimm die rechnerisch 1200€ und werd glücklich. Ich gehe aber davon aus, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Kollegen damit nicht zufrieden sein dürfte.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19999 am: 28.10.2025 15:51 »
Ich stell schon mal die Magnumflasche Moët kalt. Da haben sich die 5 Jahre warten ja gelohnt. :) Also doch vorsorglich schon mal die RSV aktivieren. Wo sind eigentlich die Kollegen, die da der Meinung waren es bedürfe keines Widerspruchs?

Wieso, stimmt doch. Wofür bedarf es denn nun genau eines Widerspruchs?

Hast ja recht. Nimm die rechnerisch 1200€ und werd glücklich. Ich gehe aber davon aus, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Kollegen damit nicht zufrieden sein dürfte.

Was für 1.200€! Das Einzige was ich in naher Zukunft nehmen sind 3% dieses Jahr und 2,8% nächstes Jahr.

Du kannst gerne von irgendwelchen Nachzahlungen weiter träumen und auch gerne eine Klage einreichen, ich wünsche dir natürlich viel Erfolg dabei.
Wir können ja ab heute jedes Jahr mal darüber schreiben wie viele relevante Nachzahlungen du dann schon bekommen hast und ich wette das da in 5 Jahren und auch in 10 Jahren keine relevanten Nachzahlungen dabei sind.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20000 am: 28.10.2025 15:53 »
Ich dachte immer ich wäre der Agent Provocateur hier - aber der Clown bist du. Und da mich dein ewig debiles Gesülze heute nervt verschiebe ich dich besser auf die Ignore-Liste.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20001 am: 28.10.2025 16:00 »
Ich dachte immer ich wäre der Agent Provocateur hier - aber der Clown bist du. Und da mich dein ewig debiles Gesülze heute nervt verschiebe ich dich besser auf die Ignore-Liste.

Schön immer beleidigen und mit Fakten nicht um gehen können.
Richtig erwachsen ist das jemand Clown zu nennen der vielleicht eine andere Meinung vertritt und dazu mit der Meinung faktisch auch noch richtig liegt.
Aber ich gönne dir trotzdem die maximal größte Nachzahlung, ich bin ja nicht so.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20002 am: 28.10.2025 17:28 »
... ich wette das da in 5 Jahren und auch in 10 Jahren keine relevanten Nachzahlungen dabei sind.

Da würde ich dagegen halten. Für Beamte mit 3 oder mehr Kindern wird es eine vergleichsweise hohe Nachzahlung geben (schätzungsweise 250-500 EUR brutto pro Monat). Wenn die Regierung nicht platzt, wird dies auch in dieser Legislaturperiode passieren. So...was ist dein Einsatz?

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20003 am: 28.10.2025 17:43 »
Darf ich sagen, dass ich hoffe, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Gesetz - welche Details dieses dann auch immer enthält - mittelbar dafür sorgt, dass dieses Meinungsforum nach x-Jahren des Lesens zu einem Ende kommt?


GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20005 am: 28.10.2025 18:03 »
Es wird für Teile der Beamtenschaft egal wie mehr Besoldung im neuen Gesetz geben. Damit wird es auch für genau diese Gruppe ab 2021 Nachzahlungen geben. Punkt.
Ich weiß nicht was die Leute antreibt, die hier ständig meinen "Erwartungsmanagement" dahingehend zu betreiben, hier zu äußern, dass es für überhaupt niemanden etwas geben wird.
Dadurch würde die von Battis bereits festgestellte Verfassungskrise letztlich für jeden Beamten offenbar. Das wird der Dienstherr nicht zulassen wollen.

Ansonsten zu den anderen Diskussionen der vergangenen Tage: ja, Kinder sind Privatvergnügen, aber auch gesellschaftlich notwendig. Ohne Kinder kollabieren irgendwann unserer Wirtschaft, unsere Sozialsysteme und unser Gemeinwesen. Ein Kind kostet bis es 18 wird bis zu 150.000€. Diese Kosten werden bei weitem nicht durch Kindergeld, Familienzuschlag oder Steuervergünstigungen kompensiert. So gesehen zahlen Eltern ohnehin schon drauf - der Anteil ihres "Privatvergnügens". Dass der Staat die Erziehungsleistung "honoriert", indem er das Existenzminimum der Kinder steuerfrei stellt, ist nur aufgrund des gesellschaftlichen Nutzens logisch. Und er deckt ja noch nicht einmal das Existenzminimum. Siehe Differenz zwischen Regelsatz für Kinder im Bürgergeld und der Höhe des Kindergeldes.

Zu der Bürgergeld-Diskussion: ich verstehe nicht wie Menschen immer wieder dem Framing aufsitzen können, dass der Regelsatz des Bürgergeld zu hoch bemessen sei. Dieser wird wissenschaftlich ermittelt.
Das Problem ist doch eher, dass zum einen viele alltägliche Kosten im Verhältnis zu den Löhnen und dem Sold zu hoch sind. Damit gibt es zwei Ansätze, um Arbeitnehmer gegenüber Transferempfängern besser zu stellen. Steuern, Abgaben senken, Preise in bestimmten Bereichen durch besseres Kartellrecht regulieren, Steuern gerechter erheben, um den Staat finanziell besser auszustatten. Dieser kann dann auch seinen Bediensteten bessere Löhne zahlen und letztlich den Mindestlohn ebenfalls wissenschaftlich und nicht politisch bestimmen. 39 Std Arbeit zum Mindestlohn müssen reichen eine 4K Familie zu ernähren und eine angemessene Wohnung zu mieten.
Leider gibt es für all das keinen politischen Konsens, weil auch die einfachen Leute auf diese Anti-Umverteilungsrethorik hereinfallen.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20006 am: 28.10.2025 18:13 »
Die Wirtschaftswoche ist immer gut informiert, auch bei anderen Themen der Politik.

Ich frage mich nur, warum hier nicht schon belastbare Zahlen durchsickern, denn der Entwurf müsste jetzt fertig sein!

OLT

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20007 am: 28.10.2025 18:37 »
Der Regelsatz des Bürgergelds ist nicht zu hoch, er stellt das absolute Existenzminimum dar.

Ich kann es nicht so schön ausdrücken wie Swen, aber ausgehend davon ist selbst der kleinste Beamte so zu alimentieren, dass er immer mehr als 15% (m.E. sollte er sogar wesentlich mehr als das für seine Vollzeittätigkeit erhalten) zu einer „Referenz-Bürgergeld-Familie inkl. Warmmiete “ hat. Und dies geht nunmal nur über eine massive Anhebung der Grundgehälter und ja, das führt zu massiven Gehaltssteigerungen.

Aktuell hat ein A3 Endstufe mit 2 Kindern 2986 Euro Netto vor Abzug der KV. Die Referenz Bürgergeld Familie hat 3.500 netto inkl. Warmmiete. Das Grundgehalt in allen Stufen und Gruppen ist somit um 20-30% zu erhöhen und alle Probleme sind beseitigt. Und die 20-30% sind genau das, was in den letzten 15 Jahren hinterzogen wurde = läppische 2% pro Jahr.

 Wenn der Dienstherr so dumm ist und 15 Jahre eine de facto Nullrunde fährt, dann HAT er irgendwann die Patte richtig weit zu öffnen. Zur Not hat er hierfür Kredite aufzunehmen oder es an anderer Stelle abzuziehen. Und damit das nicht nochmal passiert, sollte er in Zukunft einfach den Mittelwert der Diätenerhöhung der BT Abgeordneten und EU Beamten nehmen und endlich die Abkoppelung von den Pleitekommunen und ihren „Tarifkonflikten“ vornehmen. Denn das ist keine Karnevalsveranstaltung sondern:

Zitat

Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.


Quelle: https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf

Der dort genannte Schaden ist bereits da und viel größer als man meint. Hier schreiben alle extrem gemäßigt und wahren das Bild des ewig treuen Beamten. Wenn man offen spricht, sind alle am kotzen 🤮. Es ist eine Schande und leider kann man niemanden für diese Vorsatztat heranziehen. Hauptsache die eigenen Schäfchen sind im Trockenen und man fliegt im Privatflieger durch die Gegend oder fährt eine peinliche G Klasse 👍

Edit: und natürlich werden wir keine 20-30% erleben, das ist mir klar. Sie werden irgendeinen Bullshit mit einem fiktiven Partnereinkommen erfinden oder an unser Vermögen/Erbe oder sonstwas rangehen. Die 1,2 Mrd. sind der nächste große Witz. Es ist zum Kotzen. Aber: ob ich hier rum lamentiere oder nicht, das ändert nichts. Viel wichtiger ist die Balance zwischen Arbeit, Stress und einem individuellen Leistungsvermögen, dazu die Familie und das man fit bleibt :) . Also ist es doch einen große Karnevalsparty und man schaut sich das Ganze grinsend an und plant den nächsten Urlaub des kleinen Mannes, ganz ohne Privatflieger oder Poser-G Klasse.
« Last Edit: 28.10.2025 18:55 von OLT »

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20008 am: 28.10.2025 19:30 »
.. Aber: ob ich hier rum lamentiere oder nicht, das ändert nichts. Viel wichtiger ist die Balance zwischen Arbeit, Stress und einem individuellen Leistungsvermögen, dazu die Familie und das man fit bleibt :) ...

Das sind mal wahre (und weise) Worte!

... So ärgerlich das mit den Verstößen gegen die aA auch alles ist: Es ist noch kein Beamter verhungert ;).

emdy

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« Antwort #20009 am: 28.10.2025 19:38 »
Mich würde es aufmuntern, von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu erfahren, die abgeschlossen sind und in denen ein Dienstherr zur Nachzahlung von Bezügen verurteilt wurde. Das muss das das Ergebnis sein, wenn ein Besoldungsgesetz für verfassungswidrig erklärt wird (neben dem Auftrag zur Schaffung einer neuen Regelung).

Aber die scheint es ja einfach nicht zu geben, ich hatte schon vor Jahren danach gefragt und gesucht...