Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8390842 times)

ThüringerTastaturTester

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20010 am: 28.10.2025 21:22 »
Siehe Link
https://www.demografie-portal.de/DE/Fakten/versorgungsempfaenger.html

Meiner Betrachtung nach profitieren ja bei einer Rückzahlung die Beamten, Richter, Soldaten(Berufssoldaten / Zeitsoldaten, sowie deren Hinterbliebene)
Was möchte ich damit sagen?
1,2 Millarden Euro eben nicht nur geteilt durch 200.000 Beamten, sondern auch die über eine Million Versorgungsbezüge Empfänger.

Beispiel Soldat XY ist 2023 aus dem aktuellen Dienst ausgeschieden: 12 Jahre Dienstzeit, A8 besoldet, 3 Kinder, befindet sich aktuell im Studium (75% Übergangsgebürnisse plus 25% Bildungszuschlag= 100% Besoldung).
Ihm stehen nach neuem Recht(Wandlungsoption) 5 Jahre lang Übergangsgebürnisse zur Verfügung (über 3600 Euro)
Dieser Soldat würde nach meinen Wissenstand auch die Rückzahlung zustehen.
Dementsprechend finde ich 1,2 Millarden Euro viel zu wenig, da der Kuchen nicht nur Weihnachtsmann sondern auch für seine kleine grünen Gehilfen und dessen Subgehilfen zustehen würde.
Hat jemand dazu andere Informationen?
[/quote]

Wie schon einmal beschrieben, sollte eine Nachzahlung kommen,(im Zeitraum von 2021-bis 2026) und dafür nur 1,2 Mrd. € angesetzt werden. Muss sich nicht wunder wenn die Zahl geringer ausfällt.
Ich kann nicht verstehen warum alle die Versorgungsbezüge Empfänger vergessen. Aber vielleicht wird ja auch was im Dezember was beschlossen zufällig genau am 18.12.2025 schön vor Weihnachten damit alle mit anderen Sachen beschäftigt sind.
"Und dann taucht er auf der EISBERG für 2026" und klar wird das aus den 1,2 Mrd. EURO werden 12 Mrd..
Ist ja nicht das erste mal das sich der BUND verrechnet.

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20011 am: 28.10.2025 22:03 »
Ja ich habe tatsächlich auch aus einer anonymen Quelle aus dem BMI gehört, dass es definitiv mehr als die 1,2 Milliarden Euros sein werden

OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20012 am: 28.10.2025 22:08 »
Bereits vor einigen Wochen wurde bereits von Einsparungen in Höhe von ca. 10% zur Finanzierung der aA gesprochen.
Womöglich betragen die realen Kosten demnach die Einsparung plus die 1,2 Mrd

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20013 am: 28.10.2025 22:10 »
Hallo zusammen,

ein kleiner Vorschlag

Es sollten alle Beamte usw. einmal Nachrechner, was ihnen an Sozialleistungen zusteht.
Anträge ausfüllen und ab damit, wenn ein Ablehnungen kommen eine Runde Widersprüche.
Das kostet nur etwas Zeit oder sind schon die Internetzugänge zu diesen Seiten gesperrt worden.

Bitte auch den Kollegen dabei helfen, die im Ruhestand sind.

Bei wir sind es mit A8 und 2 Kinder schon rund 600-800 € Wohngeld, nach dem für Wohngeldrechner.

Leider DDU durch einen Dienstunfall.

Warte noch auf die genaue Berechnung meiner Unfallrente.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20014 am: 28.10.2025 22:11 »
Können wir nicht schnell ne Fußball WM ausrichten? Dann geht das unter ....

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20015 am: 28.10.2025 22:16 »
Sind die Versorgungsempfänger wirklich relevant?

Es wird eine sehr moderate Anhebung der Grundbesoldung geben, gerade so, dass mit Partnereinkommen und Co. die 15% über Grundsicherung in A3/A5 oder was auch immer das niedrigste Statusamt sein wird, erfüllt werden. Darauf aufbauend bekommen alle etwas mehr und entsprechend seit 2021 nachgezahlt. Damit ist nur das für die Versorgungsempfänger relevant, da die Zulagen nicht pensionswirksam sind. Dazu hätte ich die Vermutung, dass nur die Pensionäre, die zwischen 2021 und heute in den Ruhezustand gegangen sind, etwas erhalten werden. Warum? Weil der Besoldungsgesetzgeber im Bund weder direkt zu einer höheren Grundbesoldung verpflichtet wurde, noch dieser Umstand eben dann auf die Pensionäre von Gericht bezogen wurde. Er wurde indirekt durch die Urteile gegen Berlin verpflichtet, einen Mindestabstand zur Grundsicherung bei aktiven Beamten in der untersten Besoldungsgruppe einzuhalten sowie die Zulagen für das 3. und jedes weitere Kind eines Beamten zu erhöhen. Zulagen sind ohnehin nicht pensionswirksam. Damit ist nur die Grundbesoldung relevant, und auch nur die ab 2021, weil für den Zeitraum davor eine Feststellung einer verfassungswidrigen Bemessung der Grundbesoldung und damit der Pensionsgrundlage nicht vorliegt.
Der Gesetzgeber wird sicherlich auch eine Begründung finden, warum die Umsetzung einer aA keine Auswirkungen auf die Pensionen hat.

ThüringerTastaturTester

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20016 am: 28.10.2025 22:34 »
Sind die Versorgungsempfänger wirklich relevant?

Es wird eine sehr moderate Anhebung der Grundbesoldung geben, gerade so, dass mit Partnereinkommen und Co. die 15% über Grundsicherung in A3/A5 oder was auch immer das niedrigste Statusamt sein wird, erfüllt werden. Darauf aufbauend bekommen alle etwas mehr und entsprechend seit 2021 nachgezahlt. Damit ist nur das für die Versorgungsempfänger relevant, da die Zulagen nicht pensionswirksam sind. Dazu hätte ich die Vermutung, dass nur die Pensionäre, die zwischen 2021 und heute in den Ruhezustand gegangen sind, etwas erhalten werden. Warum? Weil der Besoldungsgesetzgeber im Bund weder direkt zu einer höheren Grundbesoldung verpflichtet wurde, noch dieser Umstand eben dann auf die Pensionäre von Gericht bezogen wurde. Er wurde indirekt durch die Urteile gegen Berlin verpflichtet, einen Mindestabstand zur Grundsicherung bei aktiven Beamten in der untersten Besoldungsgruppe einzuhalten sowie die Zulagen für das 3. und jedes weitere Kind eines Beamten zu erhöhen. Zulagen sind ohnehin nicht pensionswirksam. Damit ist nur die Grundbesoldung relevant, und auch nur die ab 2021, weil für den Zeitraum davor eine Feststellung einer verfassungswidrigen Bemessung der Grundbesoldung und damit der Pensionsgrundlage nicht vorliegt.
Der Gesetzgeber wird sicherlich auch eine Begründung finden, warum die Umsetzung einer aA keine Auswirkungen auf die Pensionen hat.

Ich habe noch kontakt zu einigen aus dem Bereich Bundeswehr. Ich kann nur sagen das viele jedes Jahr mit dem Ende Ihrer Zeitverträge aus der Bundeswehr ausscheiden.

"Bundeswehr: 20.000 Soldaten scheiden jährlich aus der Truppe aus
Für die Bundeswehr ist der Weggang solcher Fachkräfte schwer. „Pro Jahr scheiden durchschnittlich rund 20.000 Soldatinnen und Soldaten aus der Truppe aus – die meisten regulär im Rahmen des erreichten Dienstzeitendes“, sagt die Bundeswehrsprecherin. Die Maßnahmen zur Personalbindung, wie es offiziell heißt, reichen für viele offensichtlich nicht – Laufbahnanstieg, Statuswechsel zum Berufssoldaten/zur Berufssoldatin oder Übergang in die Verwaltung." Artikel aus der Berliner Zeitung

Und wenn man davon ausgeht das nur 50% eine Familie haben reden wir mindestens von einer Zahl von (20.000 /2 *5 Jahre) 50.000 denen die Nachzahlung zusteht da sie zu dem Zeitpunkt ja nicht Verfassungskonform alimentiert wurden. bei einem fik. Grundgehalt von 3500€ und 5%igen Anhebung, denn es sollen ja auch Kinderlose profitieren, wären das vor Steuer eine Nachzahlung von 10.500€
« Last Edit: 28.10.2025 22:41 von ThüringerTastaturTester »

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20017 am: 28.10.2025 23:24 »
Zitat
Wie der Merkur berichtet, sollen Zöllner/innen und Bundespolizisten/innen rückwirkend für fünf Jahre von einer Besoldungsanpassung profitieren. Dabei greift die Zeitung auch die Gespräche des BDZ mit dem Bundesinnenminister auf, in denen wir seit Langem eine verfassungsgemäße und angemessene Alimentation einfordern. 💶⚖️

⏱ Der aktuelle Stand? Derzeit stimmt sich das BMI mit anderen Ressorts ab. Der Gesetzentwurf soll Mitte November im Kabinett beschlossen und anschließend im Bundestag beraten werden.

Wir werden diesen Prozess eng begleiten und uns für eine zügige, gerechte Umsetzung im Interesse der Bundesbeamtinnen und -beamten einsetzen. Es ist überfällig, dass es hier vorangeht

Quelle: BDZ auf FB

Meine Ki meint:
🏛️ Ablauf der Verbändeanhörung im Gesetzgebungsverfahren

- Referentenentwurf: Ein Ministerium erstellt zunächst einen Entwurf für ein Gesetz oder eine Verordnung.
- Verbändebeteiligung (§ 47 GGO): Dieser Entwurf wird dann an relevante Verbände, Organisationen und Fachkreise zur Stellungnahme versendet. Dies geschieht vor der Ressortabstimmung und dem Kabinettsbeschluss.
- Ressortabstimmung: Nach der Anhörung werden die Rückmeldungen geprüft und ggf. in den Entwurf eingearbeitet. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit anderen Ministerien.
- Kabinettsbeschluss: Erst danach wird der überarbeitete Entwurf dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt.
- Parlamentarisches Verfahren: Nach dem Kabinettsbeschluss beginnt die parlamentarische Beratung im Bundestag und Bundesrat.

Wenn ich das vom BDZ richtig interpretiere befinden die sich doch schon in der Ressortabstimmung.
Also existiert doch schon ein Entwurf und die Verbände wurden schon angehört ?
« Last Edit: 28.10.2025 23:30 von Dunkelbunter »