Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
			Rollo83:
			
			
--- Zitat von: Maximus am 28.10.2025 17:28 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 28.10.2025 15:51 ---... ich wette das da in 5 Jahren und auch in 10 Jahren keine relevanten Nachzahlungen dabei sind.
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Da würde ich dagegen halten. Für Beamte mit 3 oder mehr Kindern wird es eine vergleichsweise hohe Nachzahlung geben (schätzungsweise 250-500 EUR brutto pro Monat). Wenn die Regierung nicht platzt, wird dies auch in dieser Legislaturperiode passieren. So...was ist dein Einsatz?
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Das hatte ich schon mal erwähnt das ich grundsätzlich gar nicht ausschließen will das es für bestimmte Konstellationen deutliche Nachzahlungen und auch deutliche Erhöhungen der Besoldung geben kann und wird. 
Mir geht es um solche Aussagen wie „JEDER muss eine 20-30% höhere Grundbesoldung bekommen“. Das wird mMn zu 1.000% nicht statt finden Karlsruhe hin oder hier. 
Hier speziell ging es jetzt um den Widerspruch. Ja, ich bleibe der Meinung das man keinen Widerspruch braucht weil entweder jeder seine Nachzahlung bekommen egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht ODER keiner eine Nachzahlung bekommen egal ob er Widerspruch eingelegt hat oder nicht. 
Das der Klageweg dann offen steht für die jenigen mit Widerspruch will ich nicht abstreiten und genau so kann ich auch jeden verstehen der diese 5 Minuten Arbeit auf sich nimmt und Widerspruch ein legt. 
Der Meinung das wir in 5 und auch in 10 Jahren KEINE aA haben werden bleibe ich selbstverständlich weiterhin und somit natürlich auch der Meinung das nicht bei allen die Grundbesoldung deutlich angehoben wird in den nächsten Jahren und da würde ich natürlich eine Wette ein gehen. 
Wie gesagt, bei verschiedenen Konstellation wie zB viele Kinder kann ich mir durchaus signifikante Steigerungen vorstellen. 
		
			Seppo84:
			
			
--- Zitat von: lotsch am 29.10.2025 10:53 ---
--- Zitat von: Malkav am 29.10.2025 09:17 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 29.10.2025 09:03 ---Jedes Gesetz was nach dem zu erwartenden Urteil kommt, wird erneut in Klageverfahren münden, da dort nur "oberflächlich" die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird. 
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Und man darf hoffen bzw. als Bürger vom Rechtstaat auch erwarten, dass das BVerfG ein materiell und ggf. formell unzulässiges Reparaturgesetz als faktische Untätigkeit des jeweiligen Gesetzgebers interpretiert, sodass die Voraussetzungen einer Vollstreckungsanordnung gegeben wären. 
Das hätte auch den Charme, dass dann für das betreffende Jahr feststünde, was eine aA nach Ansicht des BVerfG ist und welche monatären Beträge sich dahinter kionkret verbergen. Bisher senkt Karlsruhe ja (seinem Verfassungsauftrag folgend) lediglich den Daumen zu einem bestehenden Gesetz und sagt: "So geht das nicht!". Bei einer Vollstreckungsanordnung müsste der Senat aber klar benennen: "So geht das!". 
Das wird danach ein witziges Spiel, wenn z.B. das Abgeordnetenhaus von Berlin zu argumentieren versucht, warum (rein fiktiv und beispielshaft ) im Jahr 2015 A 6 laut Vollstreckunganordnung 45.000,00 EUR zu bekommen hat, aber 2016 ohne Vollstreckungsanordnung dann wieder 38.000,00 EUR amtsangemessen seien.
Würde das alles in Ungarn spielen würde jeder demokratische Politiker in Deutschland rufen: "Orban schleift Gerichte, indem er sie einfach ignoriert. Her mit den EU-Sanktionen wegen Missachtung des Rechtsstaats!"
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Faktische Untätigkeit ist das Stichwort. Die Politiker, Parlamentarier, wie auch immer, dürfen nach dem nächsten Urteil des BVerfG wohl als Verfassungsbrecher betitelt werden (oder auch jetzt schon), bei erneuter Untätigkeit sind es meines Erachtens Verfassungsfeinde. In der heutigen Zeit stellt sich dann die Frage, ob man für diesen Staat kämpfen soll, oder seine Söhne opfern soll. Ich halte es dann wie Reinhard Mey, "Nein, meine Söhne geb ich nicht". https://www.youtube.com/watch?v=1q-Ga3myTP4
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Jetzt wird das aber sentimental 
		
			Bundi:
			
			@durgi
Sauber dargestellt. Es steht zu erwarten dass sich unser ach so geschätzter DH so oder ähnlich verhalten wird. Wenn man noch mal die Kommentare auf Grund der Artikel in den Medien Revue passieren  lässt, und da war nur von den 1.2 Mrd die Rede, so mag man sich ggf vorstellen was zu lesen sein würde wenn die tatsächlichen Kosten einer aA offen auf dem Tisch und in den Medien wären. Wie schon oft erwähnt wäre das für so manchen Politiker der Alptraum schlecht hin. Auf diese perfide Art, wie von dir dargestellt, kann man zum einen diesen medialen Shitstorm geschickt umgehen, auf der anderen Seite den Beamten und dem BVerfG suggerieren man stellt eine aA her. Ein weiterer nach meiner Bewertung schmutziger Schachzug unserer DH. Sollte es denn so kommen ist das eh schon nahezu zerüttete Vertauensverhältnis wohl endgültig zerstört bei allen die diesen perfiden Trick durchschauen. Es besteht nur die Hoffnung, dass das BVerfG schneller ist und in seinem Beschluss auch sehr eindeutig. 
		
			Bundi:
			
			Wenn ich mir dann noch Art 56 GG und Paragraph 64 BBG vor Augen führe kann man angesichts der Thematik und des Handelns bzw Nichthandelns unserer DH sich fast nur noch übergeben. Sorry für die Wortwahl aber mur fehlt mittlerweile bei der Thematik jedwedes Verständnis für die in Verantwortung handelnden Personen. Es word nicht nur die Axt an die Wurzeln des Berufsbeamtentums und damit dem Garanten der Rechtstaatlichkeit gelegt, nein es wird bereits munter mit der Axt auf die Wurzeln eingeschlagen. 
		
			JoHu:
			
			Hey viell gibt es ja mehr als wir denken.... der Mindestlohn steigt :-)
Zudem sagt mein Kaffeesatz.... links rechts mittig gedreht... die 1,2 Mrd. sind ein Tippfehler 12 Mrd sollte es heißen.... Und wird wieder einkassiert durch den Aufschrei in der breiten Masse... Inkl Veto durch die Länder.... Und es wird nichts geben.... 
Hoffe mein Kaffeesatz irrt sich.... Sonst wären die 1336 Seiten hier für die Katz.... 
In dem Sinne einen schönen Mittwoch :-)
		
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