Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8412364 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20055 am: 29.10.2025 16:56 »
Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Kommt da etwa doch der große Wurf? Sekt ist immer noch besser als Wurstwasser!

When Lambo?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20056 am: 29.10.2025 17:07 »
Und ver.di macht bei der Verblödung der Beamten kräftig mit. "Inhalte des Gesetzentwurfs sind bislang noch nicht bekannt." , genauso wie nicht bekannt ist, ob irgendwas davon durchs Kabinett kommen wird...

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20057 am: 29.10.2025 17:10 »
Die Mitteilung von ver.di ist kein Informationsbeitrag, sondern ein Signal.
Sie soll Erwartungsmanagement betreiben , innenpolitisch wie gewerkschaftlich.
Das BMI lässt über ver.di „Bewegung“ verkünden, um den Druck aus der Beamtenschaft zu nehmen, bevor der Entwurf überhaupt im Kabinett liegt.
Ziel ist nicht Aufklärung, sondern psychologische Schadensbegrenzung: Die Schlagzeile „Regierung handelt endlich“ verkauft sich besser als „Bund verfassungswidrig seit 2020“.

Tatsächlich sagt der Post nichts Konkretes , keine Zahlen, keine Stichtage, keine Systematik. Nur das Versprechen, dass „etwas kommen wird“. Das reicht, um Ruhe in die Foren, Gewerkschaften und Medien zu bringen, bis die Ressortabstimmung abgeschlossen ist.
Klassisches Kommunikationsventil: man öffnet es, wenn der Druck zu groß wird, ohne wirklich Dampf abzulassen.

Ver.di spielt dabei brav mit... als Übermittler staatlicher Beruhigungspolitik mit sozialem Anstrich.
Ob das am Ende mehr bringt als warme Worte, entscheidet sich nicht an der Rhetorik, sondern an der Frage, was tatsächlich in der Grundtabelle passiert.

oder wie unser guter Volker Pispers sagte:
„In Deutschland wird nichts entschieden, es wird nur darauf gewartet, dass sich die Dinge von selbst erledigen.“

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20058 am: 29.10.2025 17:14 »


oder wie unser guter Volker Pispers sagte:
„In Deutschland wird nichts entschieden, es wird nur darauf gewartet, dass sich die Dinge von selbst erledigen.“

Volker Pispers bester Mann:) sorry for OT

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20059 am: 29.10.2025 17:21 »
@Bundeslars: Danke für den Link!

Bei Minute 10:30 spricht er ebenfalls von der Neustrukturierung der Besoldungstabelle des Bundes, für die dieser ca. 1,2 Mrd. Euro in die Hand genommen habe, um eine amtsangemessene Alimentation zu erreichen.

Wie war das nochmal bei den Alchemisten? Aus Blei (der aktuellen Besoldung) per "Stein der Weisen" (1,2 Mrd. Euro) plötzlich Gold (eine amtsangemessene Alimentation) werden lassen..?  ;)
Eine komplette Neustrukturierung könnte aber nach hinten losgehen.

Wenn er ein komplett neues Besoldungsgefüge einführen würde, dürfte es rechtlich durchaus möglich sein die niedrigste Besoldungsgruppe auf +15% des Grundsicherungsniveaus zu setzen und die Abstände zw. den Besoldungsgruppen auf 5% einebnen.

Nautiker1970

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« Antwort #20060 am: 29.10.2025 17:26 »
Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wenn ich diese bescheuerten Sternchen sehe, dann habe ich schon genug…

Feeling

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20061 am: 29.10.2025 18:23 »
Wir sollten vielleicht einen neuen Thread starten, für die besten Anlagemöglichkeiten für die fette Nachzahlung  ;D

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20062 am: 29.10.2025 18:44 »
Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wenn ich diese bescheuerten Sternchen sehe, dann habe ich schon genug…

Damit sind alle angesprochen , auch die die sich als Frau fühlen oder als Mann oder als sonst was hahahaaaaa muss ich merken, So langsam gehen mir die Gründe für meinen Krankenschein aus. Aber ich kann ja sagen ich fühle mich als Mann und leide so darunter . Und schon werde ich wieder krank geschrieben mit laufenden Bezügen hshhasaaa

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20063 am: 29.10.2025 19:05 »
Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wenn ich diese bescheuerten Sternchen sehe, dann habe ich schon genug…

Damit sind alle angesprochen , auch die die sich als Frau fühlen oder als Mann oder als sonst was hahahaaaaa muss ich merken, So langsam gehen mir die Gründe für meinen Krankenschein aus. Aber ich kann ja sagen ich fühle mich als Mann und leide so darunter . Und schon werde ich wieder krank geschrieben mit laufenden Bezügen hshhasaaa

Geh doch einfach mal zum Amtsarzt und erzähle von der fetten Nachzahlung, der macht gleich mit dir krank.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20064 am: 29.10.2025 19:37 »
Aber jetzt mal im Ernst. Wir sind scheinbar so kurz davor und niemand hat diesen Entwurf gesehen? Wie haben die das geschafft? Ich kann das gar nicht glauben.

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20065 am: 29.10.2025 19:37 »
Geh doch einfach mal zum Amtsarzt und erzähle von der fetten Nachzahlung, der macht gleich mit dir krank.

(böser Mod an)Oder er verteilt Einweisungen für die daran glauben. (böser Mod aus)

Kräuterhexe1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20066 am: 29.10.2025 19:39 »
Champus liegt schon kalt. Aber um den horrenden Gehaltszuwachs auch so valide wie möglich zu berechnen: Gibt es eine Formel bzw. Tabelle, aus der man ungefähr ableiten kann, wie sich das Grundgehalt bei Herstellung der AA in den unteren Besoldungsgruppen über die einzelnen Besoldungsgruppen hinweg vertikal gestalten könnte, ausgehend davon, das Mindestabstandsgebot zw. allen Besoldungsgruppen wird hinreichend eingehalten? Ich meine, mich zu erinnern, das wurde hier mal ausgerechnet. Ich finde allerdings den Beitrag nicht mehr.

PS: Man wird ja wohl noch Träumen dürfen. Zur Not gibt's Dosenbier.
Besten Dank an alle, die auch jetzt in der heissen Phase so am Ball sind und hier echten Mehrwert liefern!

OLT

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20067 am: 29.10.2025 19:46 »
Das sagt meine KI für den gD voraus:

Zitat
Teil 1: Szenario Ohne Kinder
• Szenario: Ohne Kinder
• Geschätzte Gesamterhöhung: Ca. 5 % bis 10 %
• Haupttreiber: Strukturelle Anpassung des Grundgehalts zur Wahrung des Amts- und Laufbahnabstands zu unteren Besoldungsgruppen.

Teil 2: Szenario Mit Kindern
• Szenario: Mit 1 oder mehr Kindern
• Geschätzte Gesamterhöhung: Ca. 15 % bis 30 % (oder mehr in hohen Mietstufen)
• Haupttreiber: Deutlich erhöhter Familienzuschlag und ggf. wohnortabhängige Ergänzungszuschläge.

Das Tolle ist, das sind vermutlich sogar die korrekten %-Sätze wenn man es richtig = verfassungsgemäß machen würde.

Aber:

Zitat
Der Betrag von 2,9 Milliarden Euro ist die Schätzung für die maximalen jährlichen Mehrkosten, die entstehen würden, wenn der Bund das Problem der amtsangemessenen
Zitat
Alimentation über den teuersten Weg lösen müsste.

Hier ist die detaillierte Erklärung:

🧐 Das 2,9 Milliarden Euro Szenario (Maximale Schätzung)
Die Zahl von 2,9 Milliarden Euro entstammt dem Kontext von alternativen Berechnungsmodellen oder der Umsetzung von Verfassungsvorgaben, die eine flächendeckende, lineare Erhöhung der Besoldung für alle Bundesbeamten zur Folge hätten.


Edit: Die 10% als auch die 30% nehme ich dankend entgegen :) . Gerne rückwirkend, dazu sagt die KI:


Zitat
Das Gesetz: Das eigentliche Gesetz, welches die strukturellen Änderungen zur Herstellung der Verfassungskonformität (Erhöhung Eingangsbesoldung, Familienzuschlag) und die Nachzahlungen für die Jahre ab 2021 regelt, soll anschließend verabschiedet werden, was voraussichtlich erst 2026 der Fall sein wird.

Das wäre doch was :) . Und für die Zukunft:

Zitat
Unter der Annahme, dass die strukturellen Anpassungen (Anhebung der Eingangsbesoldung und Familienzuschläge) in 2026 erfolgt sind, muss die Besoldung in den Folgejahren mindestens der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung folgen.
Der realistische durchschnittliche Prozentsatz für eine jährliche lineare Besoldungssteigerung, um die Verfassungsmäßigkeit zu sichern, liegt daher im Bereich von:
\approx 3,5 % bis 4,5 % pro Jahr
Dieser Wert ist ein langfristiger Mittelwert, der die Notwendigkeit abbildet, mit der Lohn- und Preisentwicklung Schritt zu halten und einen ausreichenden Puffer zur Grundsicherung zu gewährleisten.
« Last Edit: 29.10.2025 20:02 von OLT »

haloeris

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« Antwort #20068 am: 29.10.2025 20:41 »
Leider ist hier überall die rede von 200.000 Beamten. Was ist denn mit den Soldaten. Kommt da wieder der geldwerte Vorteil durch Uniform zum Zug oder ist das nur nicht ganz zu Ende gedacht in den Artikeln?