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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
			GeBeamter:
			
			Hier macht die Erhöhung am Ende 2,4% aus, Vergleich zwischen netto vorher und netto nachher.
Die gemessen an der Inflation knappe Erhöhung von 3% wird also auch von der Steuerprogression noch aufgefressen.
		
			BVerfGBeliever:
			
			
--- Zitat von: GeBeamter am 30.10.2025 11:10 ---Hier macht die Erhöhung am Ende 2,4% aus, Vergleich zwischen netto vorher und netto nachher.
Die gemessen an der Inflation knappe Erhöhung von 3% wird also auch von der Steuerprogression noch aufgefressen.
--- End quote ---
Winziger Lichtblick: Ab Januar wird die Steuerfunktion (sowie der Solidaritätszuschlag) ein kleines Stückchen nach rechts verschoben.
Führt bei mir zu ca. 0,4% mehr Nettobesoldung..
		
			Imperator:
			
			
--- Zitat von: GeBeamter am 30.10.2025 11:10 ---Hier macht die Erhöhung am Ende 2,4% aus, Vergleich zwischen netto vorher und netto nachher.
Die gemessen an der Inflation knappe Erhöhung von 3% wird also auch von der Steuerprogression noch aufgefressen.
--- End quote ---
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2025/a/vergleich.beamte-bund-2024.m.html
Dazu eine Übersicht, wie viel % am Ende wirklich ankommt. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass wir ja doch keinen Sockelbetrag von 110 € bekommen haben, weshalb die Werte in den unteren Besoldungsgruppen falsch sein müssten. Aber zur Übersicht ist die Tabelle ansonsten doch recht informativ.
Für die meisten gibt es wohl eher eine Nettoerhöhung von 2,2 - 2,4 %... Das ist dann doch sehr ernüchternd.
		
			Sunflare:
			
			
--- Zitat von: Fensterkitt2023 am 30.10.2025 05:19 ---Guten Morgen.
Ich habe heute vom BVA mehr Gehalt überwiesen bekommen als sonst. Entspricht der Erhöhung um 3%, sollte die Erhöhung nicht erst ab nächsten Monat inklusive Rückzahlung gezahlt werden? Dann warte ich mal auf meine Gehaltsbescheinigung.
LG
--- End quote ---
Moin, es gab ein Beiblatt zur Gehaltsmitteilung!
		
			Bundi:
			
			Entweder bin ich zu dumm oder ich versteh das beigefuegte Merkblatt welches hier gepostet ist nicht.
Mir wurde exakt die bisherige Besoldung ( alt ) ueberwiesen.
Nichts mehr nichts weniger.
Von daher ist das Beiblatt in meinen Augen BS.
Der zweite Absatz stimmt von daher nicht, es scheint eben nicht fuer alle Besoldungsaempfaenger bereits im Monat November die neuen Tabellenwerte angewandt worden zu sein.
		
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