Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904424 times)

tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2010 am: 17.10.2022 07:15 »
Wir wurden gerade durch unsere Gewerkschaft darüber informiert, dass viele Dinge momentan im BMI "auf Halde" liegen und keine Entscheidungen dort getroffen werden. Die gute Nancy :o hat den Laden richtig gut im Griff! Ironie off!

Wie bereits auf den vorherigen Seiten geschrieben: Es gibt keine Staatssekretärin für Abteilung D. Die verbliebenen StS haben genug mit der Vertretung der anderen vakanten Sachgebiete KM (Katastrophenschutz -> Winter/Gasmangellage) und M (Migration -> siehe Tagespresse) zu tun, da fallen die unmittelbar betroffenen knapp 180.000 Beamten im Bundesdienst nicht ins Gewicht. Ohne zwingende Regelung durch das BVerfG für den Gesetzgeber Bund wird es weiterhin nur langsam vorangehen. Ärgern bringt wenig, ist schlecht für den Blutdruck und führt zu DDU.

Welche Gewerkschaft verlautet denn an den Außendienstler? Nur so aus Neugier...

Zum 1.November 22 soll es einen vierten Staatssekretär im BMI geben. Ob dieser dann für die Abteilung D zuständig sein wird, weiß ich leider nicht.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2011 am: 17.10.2022 07:48 »
Es ist Mitte Oktober und es ist weiterhin nichts passiert. Wie lange will das BMI denn noch mit einer Veröffentlichung des Gesetzentwurfes warten? Wir wurden gerade durch unsere Gewerkschaft darüber informiert, dass viele Dinge momentan im BMI "auf Halde" liegen und keine Entscheidungen dort getroffen werden. Die gute Nancy :o hat den Laden richtig gut im Griff! Ironie off!

Ich habe „wieder mal“ im BMI nachgefragt (Antwort: 04.10.22), lt. Auskunft BMI soll Ende Oktober der Entwurf veröffentlicht und die Ressortabstimmung eingeleitet werden.
Ich habe aber mittlerweile sowohl den Glauben als auch das Vertrauen in das Ganze verloren. Falls irgendwann ein Entwurf kommen sollte, wird der eh für‘n Ar*** sein.



emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2014 am: 18.10.2022 21:13 »
Mal angenommen der Bund beschließt ein verfassungswidriges Anpassungsgesetz, das jedoch für alle, die sich mit einem jährlichen Widerspruch gewehrt haben, Nachzahlungen vorsieht, zum Beispiel aufgrund eines phantasievollen Ergänzungszuschlages. Dann werden die Widersprüche wohl positiv beschieden.

Kann man gegen einen positiv beschiedenen Widerspruch Klage erheben wenn man weiterhin der Auffassung ist, Alimentation und Nachzahlungen seien verfassungswidrig bzw. zu niedrig?

Dem dürfte so sein aber kann das jemand belegen oder bestätigen?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2015 am: 18.10.2022 23:24 »
Das Reparaturgesetz, mit dem der Besoldungsgesetzgeber zu einer verfassungskonformen Alimentation zurückkehren will, ist ebenfalls ein Gesetz, gegen das Widerspruch für den Zeitraum, der einen betrifft, eingelegt werden kann, spätestens nachdem beschieden wird, dass die vormaligen Widersprüche gegen die Alimentation, die durch das Reparaturgesetz wieder auf ein amtsangemessenes Niveau gehoben werden soll, als Folge des betreffenden Gesetzes als gegenstandslos betrachtet werden. Sofern jener Widerspruch gegen das Reparaturgesetz negativ beschieden wird, kann gegen jenes Reparaturgesetz Klage erhoben werden.

Der DRB-Berlin geht übrigens davon aus, dass die Berliner Richter für den Zeitraum nach 2015 - die Entscheidung 2 BvL 4/18 beinhaltete die Jahre 2009 bis 2015 - direkt Klage erheben können, nachdem das Berliner Reparaturgesetz nur den Zeitraum von 2009 bis 2015 betrachtet hat. Nach Ansicht des DRB sei der Gesetzgeber verpflichtet gewesen, auch den Zeitraum ab 2016 zu reparieren, da durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin offensichtlich ist, dass auch die Alimentation nach 2015 evident ungenügend ist. Entsprechend sei der Aussetzungsgrund nicht gegeben, das Verfahren sei von daher über die bereits rechtskräftig behandelte Zeit bis 2015 hinweg fortzusetzen, vgl. https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Dokumente/Besoldung_Mustervorlage/Musterschriftsatz_V2.pdf

NordWest

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2016 am: 19.10.2022 00:24 »
Das Reparaturgesetz, mit dem der Besoldungsgesetzgeber zu einer verfassungskonformen Alimentation zurückkehren will, ist ebenfalls ein Gesetz, gegen das Widerspruch für den Zeitraum, der einen betrifft, eingelegt werden kann

Um Missverständnisse zu vermeiden:
Widerspruch kann man gegen einen Verwaltungsakt einlegen (den auf dem Gesetz basierenden Besoldungsbescheid), nicht gegen das Gesetz selbst. Dadurch wird dann aber mittelbar natürlich auch das Gesetz angegriffen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2017 am: 19.10.2022 06:26 »
Danke euch! Hatte mich ja selbst missverständlich ausgedrückt. Denn ich will logischerweise nicht gegen meinen positiv beschiedenen Widerspruch Klage einlegen sondern gegen den Bescheid.

Also werde ich gegen den auf einem Reparaturgesetz, so es denn im Bund dazu kommt, basierenden Bescheid zunächst Widerspruch einlegen und mir dann zeitnah eine mit dem Thema vertraute Kanzlei suchen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2018 am: 19.10.2022 07:20 »
Es ist allerdings im Bund weiterhin damit zu rechnen, dass ein Widerspruch nicht negativ beschieden, sondern ruhend gestellt wird. Denn es ist davon auszugehen, dass sich im BMI die zu Beginn des Jahres geäußerte Sichtweise der Ministerin nicht geändert hat, "dass der Bund auch zukünftig verfassungsmäßig alimentiert" (Hervorhebung durch mich), sodass zu vermuten ist, dass auch diesbezüglich die bisherige Praxis nun noch nicht geändert wird.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2019 am: 20.10.2022 14:16 »
Fraglich ist tatsächlich wie hoch der AEZ (regionaler Ergänzungszuschlag) mit einem Kind (mietenstufe 7) sein wird.

Gedanken hierzu?

Vielleicht könnte ja hier jemand der den Entwurf bereits hat über die Ausgestaltung des AEZ ein wenig informieren?

Ich zitiere mal den Zitierenden. Hat jemand Zugriff auf den Entwurf und kann ihn irgendwie bereitstellen?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2020 am: 20.10.2022 16:58 »
Das, was die GdP hervorhebt, scheint in Teilen dem nicht zu finalisierenden Referentenenentwurf aus dem Februar letzten Jahres entnommen zu sein.
[...]
demnach, und weil anscheinend ausschließlich die GDP den Entwurf erwähnt, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass bereits ein Entwurf ausserhalb des BMI existiert.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2021 am: 20.10.2022 17:23 »
Das, was die GdP hervorhebt, scheint in Teilen dem nicht zu finalisierenden Referentenenentwurf aus dem Februar letzten Jahres entnommen zu sein.
[...]
demnach, und weil anscheinend ausschließlich die GDP den Entwurf erwähnt, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass bereits ein Entwurf ausserhalb des BMI existiert.

Dachte ich auch erst, aber in letzten Entwurf hieß es doch noch nicht AEZ oder?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2022 am: 20.10.2022 17:36 »
Quelle: https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_Bundesinnenministerium-geht-Besoldungsreform-an?open&ccm=000
Zitat
Zudem ist beabsichtigt, für Beamtinnen und Beamte und auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einen „alimentativen Ergänzungszuschlag“ (AEZ) einzuführen, der sich grundsätzlich an der für den Hauptwohnort der Besoldungsempfängerin oder des Besoldungsempfängers bzw. der Versorgungsempfängerin oder des Versorgungsempfängers festgelegten Mietenstufe nach der Wohngeldverordnung orientiert.
Es hieß "Regionaler Ergänzungszuschlag" (REZ), was m.E. die GDP einfach umbenannt hat, da es sachlich doch an der Mietenstufe nach der Wohngeldverordnung des Wohnorts hängt. Das Entspricht genau dem Referentenentwurf 03.02.2021 11:46 Uhr.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2023 am: 20.10.2022 18:13 »
Bekomme ich also die Miete bezuschusst als Bundesbeamtin?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2024 am: 20.10.2022 20:33 »
Bekomme ich also die Miete bezuschusst als Bundesbeamtin?
klar, da wird nicht unterschieden, ob Beamter oder andere Geringverdiener!