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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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GentleGiant:
Bei meinen Bezügen gab es eine rückwirkende Erhöhung für Oktober und den kommenden November. Umgerechnet knapp 2,4 % mehr. Von den ursprünglichen 3,0 % ist das dann doch ziemlich weit weg.  :(

Dunkelbunter:
Bitte besprecht doch Eure Besoldung in dem passenden Thema.
Hier geht es um die aA.

GeBeamter:

--- Zitat von: Dunkelbunter am 30.10.2025 14:02 ---Bitte besprecht doch Eure Besoldung in dem passenden Thema.
Hier geht es um die aA.

--- End quote ---

Wieso? Für die Regierung ist die Tariferhöhung doch unverückbarer Teil der amtsangemessenen Alimentation. ;)

Nautiker1970:

--- Zitat von: Bundi am 30.10.2025 13:09 ---Auch auf die Gefahr dass ich mich wiederhole, das ist Bullshit was das BVA schreibt.

Habe meine Novemberbezuege auf dem Konto und es sind exakt die gleichen wie vorher also nix mit neuen Werten.
Sorry selbst dazu scheint man nicht in der Lage zu sein.
Und das heisst Kompetenzzentrum ?

--- End quote ---

Lies doch einfach mal den letzten Satz des oben geposteten Hinweisblattes:
"Aus technischen Gründen erhalten unter Umständen auch nicht betroffene Personalfälle dieses Hinweisblatt."

Soll vermutlich heißen, dass nur ein bestimmter Personenkreis bereits für November (aber auch nur für November) die 3-Prozent-Erhöhung (bei mir steuerprogressionsbereinigt 2,4 Prozent) erhalten hat. Bei allen anderen kommt dann - wie ja auch ursprünglich angekündigt - mit den Dezemberbezügen das erste Mal die Erhöhung zzgl. der Nachzahlung für April ff.

Bundi:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 30.10.2025 15:18 ---
--- Zitat von: Bundi am 30.10.2025 13:09 ---Auch auf die Gefahr dass ich mich wiederhole, das ist Bullshit was das BVA schreibt.

Habe meine Novemberbezuege auf dem Konto und es sind exakt die gleichen wie vorher also nix mit neuen Werten.
Sorry selbst dazu scheint man nicht in der Lage zu sein.
Und das heisst Kompetenzzentrum ?

--- End quote ---

Lies doch einfach mal den letzten Satz des oben geposteten Hinweisblattes:

"Aus technischen Gründen erhalten unter Umständen auch nicht betroffene Personalfälle dieses Hinweisblatt."

Soll vermutlich heißen, dass nur ein bestimmter Personenkreis bereits für November (aber auch nur für November) die 3-Prozent-Erhöhung (bei mir steuerprogressionsbereinigt 2,4 Prozent) erhalten hat. Bei allen anderen kommt dann - wie ja auch ursprünglich angekündigt - mit den Dezemberbezügen das erste Mal die Erhöhung zzgl. der Nachzahlung für April ff.

--- End quote ---

Dann erklaere mir den Satz:

Aufgrund eines technischen Fehlers werden bereits im Abrechnungsmonat November 2025 fuer alle Besoldungs- und Versorgungsempfaengerinnen und - empfaenger, die neuen Tabellenwerte fuer das Grundgehalt, die AMtszulagen, die Familienzuschlaege und die Anwaertergrundbetraege gezahlt.

Sei es wie es ist und ich will wie schon ein anderer Forist gebeten hat, das Thema hier nicht ausweiten.
Fuer mich liest sich das Hinweisblatt fehlerhaft und das gleiche gilt auch fuer die HP des BVA.
Und nur das wollte ich kurz anmerken. Es ist ein BVA und nichtmal einen dem Grunde nach Routinevorgang bekommen wir hin. Was mag dann erst mit der unter Umstaenden viel komplexeren Umsetzung einer aA auf uns zukommen. Damit besser wieder zuruekc zur Thematik aA.

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