Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8461293 times)

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 694
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20175 am: 01.11.2025 10:19 »
Jeder der hier zitierten Artikel gleicht den anderen. Faszinierend wie alle von einander abschreiben und dann auch noch munter Fehler übernehmen. Spricht wirklich für Qualitätsjournalismus. Ist mir früher nie so bewusst gewesen.

Sputnik1978

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 171
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20176 am: 01.11.2025 11:03 »
Kennt jemand den Inhalt des Artikels in der WiWo von gestern?

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 220
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20177 am: 01.11.2025 11:14 »
Ich kann mir kaum vorstellen das jemand mit der gleichen beruflichen Qualifikation auf dem freien Markt soviel nach Hause bringt. Da kommt mir öfters die Frage was nicht stimmt, bzw. Ob wir Beamte mit mehr als drei Kinder doch auf hohen Niveau jammern.

Dazu anekdotisch meine zwei Cents. In meinem Umfeld verdienen manche mit vergleichbarer Ausbildung so viel, dass Haus, Kinder, zwei Autos und Frau zu Hause mit 10 Std pro Woche "Hobby"-Beruf als Yoga-Lehrerin oder Achtsamkeitsberaterin mit im wesentlichen einem Einkommen überhaupt kein Problem sind. Da reden wir von niedrigen sechsstelligen Gehältern zzgl. üppiger Boni und Beteiligungen am Umsatz.

Auf der anderen Seite gibt es auch die mit vergleichbarer Ausbildung, die in kleinen Unternehmen oder im Wissenschaftsbetrieb arbeiten und mit einem Gehalt niemals klar kommen würden.

Ich nehme im öffentlichen Diskurs jedoch häufig wahr, dass das Gehalt eines A13 Juristen mit dem Gehalt vom Schreinergesellen in einem Topf geworfen wird und dann der Beamte auf einmal "üppig" überbezahlt wirkt.

Gestern sprach ich mit einer Kollegin, deren Mann in einem internationalen Großunternehmen arbeitet und über die Berichterstattung gestolpert ist. Er sagte zu ihr, dass die Beamten doch schon gut genug verdienen würden.
Ich habe der Kollegin geraten ihn Mal dem Gedankenkonstrukt zu konfrontieren, ihr Beamtengehalt sei das einzige Einkommen oder 2/3 des Gesamteinkommens um Haus, Kinder, Autos etc zu unterhalten und wo er als erstes dran sparen würde.

Oder wenn das zu kompliziert ist: frag ihn Mal nach seinem Jahresbonus und frage ihn Mal wie motiviert er wäre, wenn der Bonus nur noch 500/300€ brutto alle vier Jahre ausmachen würde.

Edde

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20178 am: 01.11.2025 12:00 »
Kennt jemand den Inhalt des Artikels in der WiWo von gestern?

Es ist eine einzelne Seite mit "beliebigen" Statistiken zu den Beamten in Deutschland, die wohl das Bashing befeuern soll:

*Die Zahl der Beamten und damit die Kosten steigen stetig;
*Bundesbeamte machen schon bald einen kräftigen Gehaltssprung (schon jetzt sind jährlich fast 200.000€ als Grundgehalt im Jahr möglich);
*Beamte haben ab dem 65. Lebensjahr im Schnitt eine höhere Restlebenserwartung als andere Berufsgruppen: Beamter 21,5 Jahre (m) bzw. 23,5 (w) vs Arbeiter (15,9 (m) und 20,5 (w));
*Bund, Länder und Kommunen müssen immer mehr für Pensionen und Gesundheitsversorgung ausgeben (39,5 Mrd. in 2000 vs. 90,4 Mrd. in 2024 = +129%)

Beamtenhustler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20179 am: 01.11.2025 12:15 »
Jeder der hier zitierten Artikel gleicht den anderen. Faszinierend wie alle von einander abschreiben und dann auch noch munter Fehler übernehmen. Spricht wirklich für Qualitätsjournalismus. Ist mir früher nie so bewusst gewesen.

Das ist in allen Bereichen so. Sobald man sich selbst in einem Bereich sehr gut auskennt, fallen einem die Fehler sofort auf. Da fragt man sich, wofür die eigentlich bezahlt werden.

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 290
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20180 am: 01.11.2025 14:28 »
Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 851
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20181 am: 01.11.2025 14:59 »
Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

Was veranlasst dich zu der Annahme, dass die kolportierten 1,2 Mrd. ausschließlich in Kinderzuschläge fließen sollen?

Zumindest in den bisherigen Verlautbarungen war stattdessen von einer Stärkung des Grundgehalts sowie des Leistungsprinzips die Rede, also einer adäquateren Honorierung der "wertvolleren Leistungen, die in höheren Ämtern erbracht werden" (nicht meine Worte, sondern die des BVerfG).


Wie auch immer, der entsprechende Schleier wird sich vermutlich demnächst lüften..

Imperator

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 111
  • Regierungsinspektor
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20182 am: 01.11.2025 15:55 »
Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

Was veranlasst dich zu der Annahme, dass die kolportierten 1,2 Mrd. ausschließlich in Kinderzuschläge fließen sollen?

Zumindest in den bisherigen Verlautbarungen war stattdessen von einer Stärkung des Grundgehalts sowie des Leistungsprinzips die Rede, also einer adäquateren Honorierung der "wertvolleren Leistungen, die in höheren Ämtern erbracht werden" (nicht meine Worte, sondern die des BVerfG).


Wie auch immer, der entsprechende Schleier wird sich vermutlich demnächst lüften..

Ich vermute mittlerweile auch zumindest eine leichte Anhebung der Grundbesoldung. Alleine deshalb, weil das Urteil des BVerfg mittlerweile über fünfundeinhalb Jahre alt ist und wir seitdem als Beamte aber auch Tarifbeschäftige im ö.D. starke Reallohnverluste erlitten haben seit 2020.

Außerdem profitieren wir in der aktuellen Tarifrunde von keinem Sockelbetrag (wenn auch nur die unteren Besoldungsgruppen profitieren würden und ja es verfassungsrechtlich natürlich fragwürdig ist) sowie keiner Erhöhung des Weihnachtsgeldes, was ja grundsätzlich auch zu einer Erhöhung unserer Grundbesoldung geführt hätte.