Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (4037/4040) > >>

xyz123:
Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: xyz123 am 01.11.2025 14:28 ---Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

--- End quote ---

Was veranlasst dich zu der Annahme, dass die kolportierten 1,2 Mrd. ausschließlich in Kinderzuschläge fließen sollen?

Zumindest in den bisherigen Verlautbarungen war stattdessen von einer Stärkung des Grundgehalts sowie des Leistungsprinzips die Rede, also einer adäquateren Honorierung der "wertvolleren Leistungen, die in höheren Ämtern erbracht werden" (nicht meine Worte, sondern die des BVerfG).


Wie auch immer, der entsprechende Schleier wird sich vermutlich demnächst lüften..

Imperator:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 01.11.2025 14:59 ---
--- Zitat von: xyz123 am 01.11.2025 14:28 ---Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

--- End quote ---

Was veranlasst dich zu der Annahme, dass die kolportierten 1,2 Mrd. ausschließlich in Kinderzuschläge fließen sollen?

Zumindest in den bisherigen Verlautbarungen war stattdessen von einer Stärkung des Grundgehalts sowie des Leistungsprinzips die Rede, also einer adäquateren Honorierung der "wertvolleren Leistungen, die in höheren Ämtern erbracht werden" (nicht meine Worte, sondern die des BVerfG).


Wie auch immer, der entsprechende Schleier wird sich vermutlich demnächst lüften..

--- End quote ---

Ich vermute mittlerweile auch zumindest eine leichte Anhebung der Grundbesoldung. Alleine deshalb, weil das Urteil des BVerfg mittlerweile über fünfundeinhalb Jahre alt ist und wir seitdem als Beamte aber auch Tarifbeschäftige im ö.D. starke Reallohnverluste erlitten haben seit 2020.

Außerdem profitieren wir in der aktuellen Tarifrunde von keinem Sockelbetrag (wenn auch nur die unteren Besoldungsgruppen profitieren würden und ja es verfassungsrechtlich natürlich fragwürdig ist) sowie keiner Erhöhung des Weihnachtsgeldes, was ja grundsätzlich auch zu einer Erhöhung unserer Grundbesoldung geführt hätte.

Fluglotse:
Angelehnt an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Erhöhung der Besoldungstabellen
(Thema  +15 % Grundsicherung) habe ich einige Fragen.
Vielleicht kennen sich ja einige bereits aus.
Dieses Urteil und die Ausführung hat natürlich Auswirkungen auf alle, auch auf Pensionäre.
Mich würde interessieren ob , wenn man dieses Urteil richtig anwendet, nicht über die letzten Tarifrunden hinaus alles erhöhen müsste ?
Bis hin zur jetzigen, also sämtliche Besoldungtabellen der letzten 5 Jahre ?
Somit müssten die Berechnungsgrundlagen für die Pensionen der letzten Jahre auch komplett für die 5 Jahre neu berechnet und nachgezahlt werden ! ?
Nach Adam Riese müssten somit auch die Berechnungsgrundlagen für 71,75% signifikant erhöht werden.
Hat da jemand eine Meinung zu ?

Lg und danke
Da kommen doch schon einige Euros zusammen. Egal ob A7, A12 oder A16

Julianx1:

--- Zitat von: Fluglotse am 01.11.2025 19:16 ---Angelehnt an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Erhöhung der Besoldungstabellen
(Thema  +15 % Grundsicherung) habe ich einige Fragen.
Vielleicht kennen sich ja einige bereits aus.
Dieses Urteil und die Ausführung hat natürlich Auswirkungen auf alle, auch auf Pensionäre.
Mich würde interessieren ob , wenn man dieses Urteil richtig anwendet, nicht über die letzten Tarifrunden hinaus alles erhöhen müsste ?
Bis hin zur jetzigen, also sämtliche Besoldungtabellen der letzten 5 Jahre ?
Somit müssten die Berechnungsgrundlagen für die Pensionen der letzten Jahre auch komplett für die 5 Jahre neu berechnet und nachgezahlt werden ! ?
Nach Adam Riese müssten somit auch die Berechnungsgrundlagen für 71,75% signifikant erhöht werden.
Hat da jemand eine Meinung zu ?

Lg und danke
Da kommen doch schon einige Euros zusammen. Egal ob A7, A12 oder A16

--- End quote ---

Also, im Moment ist ja alles Glaskugel gucken. Aber genau deswegen glaube ich nicht das es eine eine rückwirkende Anhebung der Grundbezüge gibt. Diese Berechnungen mach keine Bezügesoftware dieser Welt mit.

Um so mehr tippe ich auf eine Erhöhung der Grundbezüge ab 01.05. über die 3% hinaus, aber sehr moderat. Um den Sockelbetrag gerecht zu werden, aber gleichzeitig das Abstandsgebot zu waren. Vielleicht 2% ? Das ganze dann nochmal ab 01.05.2026. Zusätzlich könnte es dann weitere spezifische Erhöhungen der Familienzuschläge geben. Ob schon beim ersten Kind oder erst ab dem dritten Kind, oder Beides wäre eine weitere Frage.

Familienzuschläge kann man auch sehr gut Rückwirkend berechnen. Alles möglich. Und es bleibt der Spruch mit wahren Kern: erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version