Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rollo83:
--- Zitat von: Alexander79 am 02.11.2025 15:05 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 02.11.2025 13:58 ---[Was ist das denn für ein Bullshit?
Was hat denn die aA bzw. die Bundesbedoldungstabelle mit der PKV bzw. der Heilfürsorge zu tun.
--- End quote ---
Sag mal, hast du jemals irgendwelche Beiträge hier richtig gelesen oder gibst du immer nur irgendwelchen, sorry, Stuss von dir?
Ein Punkt der aA ist, 15% mehr Netto als ein Grundsicherungsempfänger.
Da der Grundsicherungsempfänger, keine Krankenversicherung bezahlen muss, wird zur Vergleichbarkeit die PKV beim Beamten vom Netto abgezogen und somit ein "tatsächliches" Netto errechnet.
vgl. Stellungsnahme des Deutschen Richterbundes Seite 12.
--- Zitat von: Konkolos am 02.11.2025 14:14 ---Alexander möchtest du tatsächlich eine Neiddebatte Führen?.
--- End quote ---
Was soll das mit Neiddebatte zu tun haben.
Nochmal, zur Errechnung der aA wird das tatsächliche Netto herangezogen.
Theoretisch sollte der Dienstherr, hier also sehrwohl für die freie Heilvorsorge einen geldwerten Vorteil in Betracht ziehen können.
Das kann dir jetzt passen oder nicht.
Mir persönlich ist es egal, denn ich habe so oder so davon kein Vor oder Nachteil.
--- End quote ---
Das spielt doch überhaupt keine Rolle ob brutto oder netto.
Ein Soldat A5 hat die gleiche Grundbesoldung wie ein Beamter A5 also wie zum Geier soll da jetzt beim Soldaten irgendwas für was auch immer abgezogen werden oder meinst du wirklich das die Heilfürsorge als Geldwertevorteil berechnet werden soll ?
Wenn das ernst gemeint ist dann ist es wirklich das Lächerlichste das ich hier bis jetzt gelesen habe.
Das ist quasi noch lächerlich als die Aussage das die Grundbesoldung ja über all um 30% angehoben werden soll.
tigertom:
Leute nimmt mal den Bügel aus der Jacke und hört auf Euch anzublubbern, andernfalls werde ich Euch Best of Alben von den Amigos zukommen lassen.
Soldat1980:
--- Zitat von: Rollo83 am 02.11.2025 15:53 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 02.11.2025 15:05 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 02.11.2025 13:58 ---[Was ist das denn für ein Bullshit?
Was hat denn die aA bzw. die Bundesbedoldungstabelle mit der PKV bzw. der Heilfürsorge zu tun.
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Sag mal, hast du jemals irgendwelche Beiträge hier richtig gelesen oder gibst du immer nur irgendwelchen, sorry, Stuss von dir?
Ein Punkt der aA ist, 15% mehr Netto als ein Grundsicherungsempfänger.
Da der Grundsicherungsempfänger, keine Krankenversicherung bezahlen muss, wird zur Vergleichbarkeit die PKV beim Beamten vom Netto abgezogen und somit ein "tatsächliches" Netto errechnet.
vgl. Stellungsnahme des Deutschen Richterbundes Seite 12.
--- Zitat von: Konkolos am 02.11.2025 14:14 ---Alexander möchtest du tatsächlich eine Neiddebatte Führen?.
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Was soll das mit Neiddebatte zu tun haben.
Nochmal, zur Errechnung der aA wird das tatsächliche Netto herangezogen.
Theoretisch sollte der Dienstherr, hier also sehrwohl für die freie Heilvorsorge einen geldwerten Vorteil in Betracht ziehen können.
Das kann dir jetzt passen oder nicht.
Mir persönlich ist es egal, denn ich habe so oder so davon kein Vor oder Nachteil.
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Das spielt doch überhaupt keine Rolle ob brutto oder netto.
Ein Soldat A5 hat die gleiche Grundbesoldung wie ein Beamter A5 also wie zum Geier soll da jetzt beim Soldaten irgendwas für was auch immer abgezogen werden oder meinst du wirklich das die Heilfürsorge als Geldwertevorteil berechnet werden soll ?
Wenn das ernst gemeint ist dann ist es wirklich das Lächerlichste das ich hier bis jetzt gelesen habe.
Das ist quasi noch lächerlich als die Aussage das die Grundbesoldung ja über all um 30% angehoben werden soll.
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Wollte man nicht beim letzten Referentenentwurf einen Unterschied hinsichtlich der niedrigsten Besoldungsstufe machen? Da wäre es doch bei den Soldaten bei A3 geblieben oder? Unter anderem mit der Begründung Freie Heilfürsorge usw. Keine Ahnung ob das wirklich der Grund war und warum dieses gemacht werden sollte. Ob das Bestand und welche Besoldungsstufe man anschließend genommen hätte für die Berechnung Abstand 15% wäre tatsächlich auch interessant geworden.
Seppo84:
--- Zitat von: Alexander79 am 02.11.2025 10:56 ---
--- Zitat von: discharger am 02.11.2025 10:35 ---Ich hab jetzt mal der KI mit deep-research einen Ritterkreuzauftrag gegeben. Da kam raus, dass die Besoldung in meinem Fall nach allen Informationen um 450 Euro brutto angehoben werden müsste (A5 / Soldat - ohne Kinder und alleinstehend). Angenommen wir sprechen von einer rückwirkenden Nachzahlung seit dem Urteil aus 2020, wäre das eine Nettonachzahlung von ca. 23.000€ (theoretisch natürlich) - Ist natürlich alles mit Vorsicht zu genießen, da KI und ich hatte auch keinen Widerspruch eingelegt, wie einige hier. Ich bin trotzdem gespannt, was dabei rumkommen wird.
--- End quote ---
Hört doch mal mit dem KI Mist auf.
Bei dir als Soldat könnte der Dienstherr auch ganz anders rechnen.
Denn als Soldat hast du durch deine freie Heilfürsorge ein ganz anderes tatsächliches Netto als ein vergleichbarer Beamter.
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Die frei Heilfürsorge haben wir zum einen aber Disziplinarrechtlich und aufgrund der Einschränkung GG.
Alexander79:
--- Zitat von: Rollo83 am 02.11.2025 15:53 ---Das spielt doch überhaupt keine Rolle ob brutto oder netto.
Ein Soldat A5 hat die gleiche Grundbesoldung wie ein Beamter A5 also wie zum Geier soll da jetzt beim Soldaten irgendwas für was auch immer abgezogen werden oder meinst du wirklich das die Heilfürsorge als Geldwertevorteil berechnet werden soll ?
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An deinen Aussagen sieht man echt das du das ganze überhaupt noch nicht wirklich überrissen hast um was es hier geht und wie das ganze berechnet wird bzw worauf sich die ganzen Berechnungen stützen.
--- Zitat von: Soldat1980 am 02.11.2025 16:21 ---Wollte man nicht beim letzten Referentenentwurf einen Unterschied hinsichtlich der niedrigsten Besoldungsstufe machen? Da wäre es doch bei den Soldaten bei A3 geblieben oder? Unter anderem mit der Begründung Freie Heilfürsorge usw. Keine Ahnung ob das wirklich der Grund war und warum dieses gemacht werden sollte. Ob das Bestand und welche Besoldungsstufe man anschließend genommen hätte für die Berechnung Abstand 15% wäre tatsächlich auch interessant geworden.
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Ich will ja nicht sagen das er das macht, aber da sich die Dienstherren schon so einige Winkelzüge ausgedacht haben, würde mich das ganze nicht wundern, wenn sagen wir mal die Summe von 250€, die ein Beamter zahlt und die der Dienstherr ja berücksichten muss bei der aA und gleichzeitig bei den Soldaten wieder abzieht, da sie ja nicht zur Geltung kommen.
Bei 180.000 Soldaten und bald rund 60.000 mehr, wären das grob überschlagen 240.000x300€x12= 846.000.000 € im Jahr.
Also so gesehen kein kleiner Posten auf Dauer gesehen, den er wahrscheinlich sogar sachlich begründen könnte.
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