Wenn man beim BMI von einem planvollen Vorgehen ausgehen könnte, würde man annehmen, dass die Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zumindest im Rahmen des ohnehin erforderlichen Anpassungsgesetzes zur Übertragung des Tarifergebnisses Mitte 2023, also drei(!) Jahre später umgesetzt würden. Zwar war der Bund nicht Beklagter in den Verfahren 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18 aber man darf ja nicht vergessen, dass es im BMI ein eigenes Referat für Besoldungsrecht gibt. Wenn da die Rechtsprechung nicht verfolgt wird, was dann?
Aber das Bild, dass sich abzeichnet ist, dass zwischen Personalfragen, internen Abstimmungsprozessen und dem Diktat dessen, was man für unvermittelbar hält, absolut jede Sachlichkeit und zielorientiertes Handeln verloren gegangen ist.