Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Lichtstifter:
Wenn man betrachtet, wie oberflächlich und auch fehlerhaft die Artikel inhaltlich sind, würde ich nicht so viel auf die Headline geben.
Da gefühlt alle von der WiWo kopieren dürfte es höchstens interessant sein, wenn da etwas neues erscheint.
Und darüber hinaus bleibt uns nur das Warten auf die Veröffentlichung des Entwurfes, wobei mir die Ausführungen von Rentenonkel sehr plausibel erscheinen.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Rentenonkel am 05.11.2025 08:19 ---Hier ist auch so gut wie gar nichts duchgesickert, außer dem Umstand, dass auch von diesem Punkt nicht alle, sondern voraussichtlich nur rund 200.000 Beamte profitieren könnten.
--- End quote ---
Wie kommst du auf diese Aussage? Mit der Zahl 200.000 sind alle (Bundes-)Beamten gemeint. Und ja, natürlich gibt es auch noch Soldaten und Versorgungsempfänger, aber von denen war an der genannten Stelle nicht die Rede.
Ansonsten: Sowohl der unsägliche Seehofer-Entwurf mit seinem "Regionalen Ergänzungszuschlag (REZ)" als auch der Ampel-Entwurf mit seinem "Alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ)" liegen zum Glück da wo sie hingehören, und zwar im Mülleimer (der Geschichte)!
Und angesichts der aktuellen Verlautbarungen (Leistungsprinzip, etc.) kann ich mir kaum vorstellen, dass irgendjemand in den genannten (verschimmelten) Mülleimer greifen sollte..
Johnny75:
Die FR ist (online) schon lange zu einem reinen Clickbait-Schundblatt verkommen, das ist mir schon vor geraumer Zeit aufgefallen.
Und nichts gegen "unsere" Webseite hier, aber diese als Quelle heranzuziehen für die anstehenden Abschlagszahlungen, die mit der aA nichts, aber auch gar nichts zu tun haben, spricht auch wieder mal Bände...
Rentenonkel:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.11.2025 10:28 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 05.11.2025 08:19 ---Hier ist auch so gut wie gar nichts duchgesickert, außer dem Umstand, dass auch von diesem Punkt nicht alle, sondern voraussichtlich nur rund 200.000 Beamte profitieren könnten.
--- End quote ---
Wie kommst du auf diese Aussage? Mit der Zahl 200.000 sind alle (Bundes-)Beamten gemeint. Und ja, natürlich gibt es auch noch Soldaten und Versorgungsempfänger, aber von denen war an der genannten Stelle nicht die Rede.
Ansonsten: Sowohl der unsägliche Seehofer-Entwurf mit seinem "Regionalen Ergänzungszuschlag (REZ)" als auch der Ampel-Entwurf mit seinem "Alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ)" liegen zum Glück da wo sie hingehören, und zwar im Mülleimer (der Geschichte)!
Und angesichts der aktuellen Verlautbarungen (Leistungsprinzip, etc.) kann ich mir kaum vorstellen, dass irgendjemand in den genannten (verschimmelten) Mülleimer greifen sollte..
--- End quote ---
Ich zitiere mal aus dem Artikel:
"Besonders Familien mit mehreren Kindern waren zu schlecht gestellt, kritisierten die Karlsruher Richter. Nach jahrelangem Warten auf die Umsetzung dieses Urteils dürften nun knapp 200.000 Bundesbeamtinnen und -beamte in Deutschland bald eine erhebliche Nachzahlung auf ihren Kontoauszügen betrachten."
Daraus schließe ich, dass nach den Berechnungen des BMI eben nicht alle, sondern lediglich 200.000 Beamte profitieren werden. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, falls es anders kommen sollte.
Ich zitiere mal aus dem alten Entwurf:
Mit Beschluss 2 BvL 6/17 stellt das BVerfG fest, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, die in den Jahren 2013 bis 2015 die Alimentation von Richtern und Staatsanwälten der Besoldungsgruppe R 2 regeln, mit Artikel 33 Absatz 5 des GG insoweit unvereinbar waren, als es der Gesetzgeber unterlassen hat, die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile bei Richtern und Staatsanwälten mit drei Kindern (für das Jahr 2013)
beziehungsweise mit vier Kindern (für die Jahre 2014 und 2015) in einer dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entsprechenden Höhe festzusetzen. Es bekräftigt seine Rechtsprechung, dass der realitätsgerecht ermittelte Bedarf ab dem dritten Kind mindestens 15 Prozent über den Leistungen der sozialen Grundsicherung liegen muss.
Ich zitiere mal weiter aus dem damaligen Entwurf:
Zudem ist aufgrund des Beschlusses des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2019 anlässlich der parlamentarischen Beratungen zum BesStMG eine zeitnahe Reform des Familienzuschlags erforderlich.
Am Ende interessieren mich bei den Berichten nicht das, was das Blatt selbst dazu schreibt, sondern das, was den Politikern in den Mund gelegt wird. Und gerade bei solchen Zitaten, die durchgestochen und abgenickt werden, ist es oft interessanter, was nicht gesagt wird, als das, was gesagt wird; man darf daher aus meiner Sicht auch mal zwischen den Zeilen lesen oder um wie ein Politiker um die Ecke denken. Und es steht eben nicht "alle" Beamten, sondern es steht "knapp" 200.000 Beamte.
Und wenn man die Zahlen liest, um die es am Ende für alle Beamten gehen könnte, bekommt das BMF sicherlich feuchte Hände und sucht nach Wegen, diese Kosten (für den von mir genannten dritten Teil) zumindest für die Vergangenheit zu drücken, und trotzdem nur mit einem blauen Auge aus der Nummer raus zu kommen. Und was wäre besser, als ein vermutlich doch nicht ganz sauberes Besoldungsgesetz, gegen den die Beamten, so sie denn zu ihrem Recht kommen wollten, klagen müssten, was die allermeisten aber dann doch nicht machen werden? Zumindest könnte man so auch die Nachzahlung weiter in die Zukunft strecken, um den Haushalt 2026 nicht zu stark zu belasten.
NRW hat es vorgemacht. Und, soweit ich mich entsinne, haben nur etwa 7 % der Beamten geklagt. Das macht dann grob 7 MRD Minus im Haushalt des BMF statt grob 100 MRD ..... Hurra .... 93 MRD EUR eingespart.
Dafür lohnt es sich doch, nochmal vom BVerfG einen über den Deckel zu bekommen, zumal man sich ja mit dem Argument rausreden kann, dass zum Zeitpunkt des Referentenentwurfs das "Maidowski" Urteil noch nicht vorlag oder noch nicht ausgewertet werden konnte und deswegen nicht in die Überlegungen einbezogen werden konnte; man werde das bis zur übernächsten Besoldungsrunde allerdings genau anschauen und dann, sofern tatsächlich erforderlich, die Vorgaben des BVerfG für die Zukunft umsetzen.
Lichtstifter:
"[...]die Vorgaben des BVerfG für die Zukunft umsetzen."
Umsetzen müssen.
Da will ja keiner seine Wange hinhalten.
Mir ist die daraus resultierende Berichterstattung zu unserem Berufsstand aber völlig egal. Am Ende zählt nur mit welcher Qualität ich meine 5 Kinder großziehen kann.
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