Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Rentenonkel am 05.11.2025 11:10 ---Daraus schließe ich, dass nach den Berechnungen des BMI eben nicht alle, sondern lediglich 200.000 Beamte profitieren werden.
--- End quote ---
Ähem. Es gibt insgesamt nur rund 200.000 Beamte!
Siehe beispielsweise auf Seite 10 im dbb Monitor:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2025/dbb_monitor_oeffentlicher_dienst_2025.pdf
Oder noch "offizieller":
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/zahlen-daten-fakten/zahlen-daten-fakten-node.html
Rentenonkel:
Der bisherige Referentenentwurf hat zusätzlich zu den aktiven Verwaltungsbeamten auch eine Erhöhung für die Soldaten (weitere rund 170.000) und eine Erhöhung der Versorgungsberechtigten (hat da jemand eine aktuelle Zahl?) vorgesehen. Somit wären es eigentlich deutlich mehr als 200.000, die davon profitieren müssten.
Man kann den Hinweis sicherlich auch so interpretieren, dass nur die aktiven Beamten, nicht aber die Soldaten und auch nicht die Versorgungsempfänger eine Erhöhung erhalten würden.
Das wäre dann allerdings ein absolutes Novum in der bundesdeutschen Geschichte, dass man diese Gruppen trennt, und stünde diametral zu der Aussage, die das BMI gegenüber dem DBB gemacht hat, nach der das Tarifergebnis auch auf die Soldaten übertragen werden soll.
Edit: Und die Soldaten bekommen ja auch schon jetzt, so habe ich es zumindest von einigen Forenteilnehmern vernommen, im Hinblick auf das in Aussicht gestellte Gesetz Abschlagszahlungen.
Einigung2023:
--- Zitat von: Rentenonkel am 05.11.2025 11:56 ---Der bisherige Referentenentwurf hat zusätzlich zu den aktiven Verwaltungsbeamten auch eine Erhöhung für die Soldaten (weitere rund 170.000) und eine Erhöhung der Versorgungsberechtigten (hat da jemand eine aktuelle Zahl?) vorgesehen. Somit wären es eigentlich deutlich mehr als 200.000, die davon profitieren müssten.
Man kann den Hinweis sicherlich auch so interpretieren, dass nur die aktiven Beamten, nicht aber die Soldaten und auch nicht die Versorgungsempfänger eine Erhöhung erhalten würden.
Das wäre dann allerdings ein absolutes Novum in der bundesdeutschen Geschichte, dass man diese Gruppen trennt, und stünde diametral zu der Aussage, die das BMI gegenüber dem DBB gemacht hat, nach der das Tarifergebnis auch auf die Soldaten übertragen werden soll.
Edit: Und die Soldaten bekommen ja auch schon jetzt, so habe ich es zumindest von einigen Forenteilnehmern vernommen, im Hinblick auf das in Aussicht gestellte Gesetz Abschlagszahlungen.
--- End quote ---
Vllt hat die WiWo auch einfach nicht korrekt oder unbedacht geschrieben.
Bisher haben Soldaten keine Erhöhung erhalten. Soll mit den Dezemberbezügen erfolgen.
Seppo84:
--- Zitat von: Rentenonkel am 05.11.2025 11:56 ---Der bisherige Referentenentwurf hat zusätzlich zu den aktiven Verwaltungsbeamten auch eine Erhöhung für die Soldaten (weitere rund 170.000) und eine Erhöhung der Versorgungsberechtigten (hat da jemand eine aktuelle Zahl?) vorgesehen. Somit wären es eigentlich deutlich mehr als 200.000, die davon profitieren müssten.
Man kann den Hinweis sicherlich auch so interpretieren, dass nur die aktiven Beamten, nicht aber die Soldaten und auch nicht die Versorgungsempfänger eine Erhöhung erhalten würden.
Das wäre dann allerdings ein absolutes Novum in der bundesdeutschen Geschichte, dass man diese Gruppen trennt, und stünde diametral zu der Aussage, die das BMI gegenüber dem DBB gemacht hat, nach der das Tarifergebnis auch auf die Soldaten übertragen werden soll.
Edit: Und die Soldaten bekommen ja auch schon jetzt, so habe ich es zumindest von einigen Forenteilnehmern vernommen, im Hinblick auf das in Aussicht gestellte Gesetz Abschlagszahlungen.
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Dann können die sich die 80k mehr Soldaten aber stecken.
Bundi:
@Rentenonkel
Das mit der Trennung von Soldaten und Beamten kann so einfach nicht erfolgen.
Beide Berufsgruppen erhalten Ihre Besoldung auf der Basis des BBesG.
Sollte man eine Trennung fuer die Zukunft wollen oder anstreben so muss das BBesG in Gaenze umgekrempelt bzw neu gefasst werden also nicht nur im Hinblick auf BesGrp, Besoldungshoehe sondern auch hinsichtlich seines Geltungsbereiches.
Gegenwaertig umfasst der Geltungsbereich des BBesG sowohl die Beamten als auch die Soldaten.
Stellt unser DH denn nun fest seine Alimentation war in der Vergangenheit verfassungswidrig, so muss er dies beheben fuer die Vergangenheit die in Frage steht.
Dies geht aber dann auch nur auf der Basis des zu dem Zeitpunkt geltenden BBesG. Dies hat zwar in der Hoehe den Betroffenen eine zu geringe Besoldung gewaehrt, dieser Umstand wuerde korrigiert ( wie auch immer ), aber trotzdem umfasste der Geltungsbereich des BBesG auch die Soldaten. Ergo sollte es zu Nachzahlungen kommen muessen die an alle seinerzeit vom Geltungsbereich des BBesG betroffenen geleistet werden.
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