Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Umzug 1:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.11.2025 15:11 ---
--- Zitat von: Umzug 1 am 05.11.2025 13:16 ---Es bleibt nur die Frage, nach welchen Kriterien – etwa Widersprüche oder Klagen? – die Zahl auf 200.000 begrenzt wurde.

--- End quote ---

Nochmal: Es wurde nirgends irgendeine Zahl begrenzt!

Es gibt insgesamt rund 200.000 Bundesbeamte und alle davon wurden explizit seitens der WiWo erwähnt, siehe beispielhaft den um 13:32 Uhr von mir zitierten Artikel..

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Es gibt insgesamt rund 200.000 Bundesbeamte und alle davon wurden explizit seitens der WiWo erwähnt, siehe beispielhaft den um 13:32 Uhr von mir zitierten Artikel.

Unstrittig ist, das von der WiWo die Zahl 200.000 genannt wurde. Diese bezieht sich m.E. auf aktive Beamte im Bundesbereich. Zusätzlich wären noch Soldaten und etwa 600.000 Versorgungsempfänger zu berücksichtigen.

Die Eingrenzung auf 200.000 Bundesbeamte muss ja nachvollziehbar nach irgendwelchen Kriterien erfolgt sein!

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Umzug 1 am 05.11.2025 15:31 ---Die Eingrenzung auf 200.000 Bundesbeamte [...]

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Nochmal: Es gibt keinerlei Eingrenzung!!

Die WiWo schreibt (lediglich), dass alle 200.000 Bundesbeamte einen Geldsegen zu erwarten haben (wobei dies natürlich in starkem Widerspruch zu den kolportierten 1,2 Mrd. Euro steht, aber darum geht es hier ja nicht).

Zu den Soldaten und Versorgungsempfängern schreibt sie hingegen kein einziges Wort! Das heißt aber natürlich NICHT, dass diese nicht ebenfalls etwas bekommen sollen (wovon ich ausgehen würde)..

Johnny75:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.11.2025 15:39 ---
Die WiWo schreibt (lediglich), dass alle 200.000 Bundesbeamte einen Geldsegen zu erwarten haben (wobei dies natürlich in starkem Widerspruch zu den kolportierten 1,2 Mrd. Euro steht, aber darum geht es hier ja nicht).

Zu den Soldaten und Versorgungsempfängern schreibt sie hingegen kein einziges Wort! Das heißt aber natürlich NICHT, dass diese nicht ebenfalls etwas bekommen sollen (wovon ich ausgehen würde)..

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Und genau deshalb ist dieser Artikel (und alle weiteren, die auf diesem basieren) nicht einmal die Pixel wert, auf denen er erstellt wurde...

Bundi:

--- Zitat von: Max Bommel am 05.11.2025 13:12 ---
--- Zitat von: Bundi am 05.11.2025 12:16 ---@Rentenonkel

Das mit der Trennung von Soldaten und Beamten kann so einfach nicht erfolgen.
Beide Berufsgruppen erhalten Ihre Besoldung auf der Basis des BBesG.
Sollte man eine Trennung fuer die Zukunft wollen oder anstreben so muss das BBesG in Gaenze umgekrempelt bzw neu gefasst werden also nicht nur im Hinblick auf BesGrp, Besoldungshoehe sondern auch hinsichtlich seines Geltungsbereiches.
Gegenwaertig umfasst der Geltungsbereich des BBesG sowohl die Beamten als auch die Soldaten.
Stellt unser DH denn nun fest seine Alimentation war in der Vergangenheit verfassungswidrig, so muss er dies beheben fuer die Vergangenheit die in Frage steht.
Dies geht aber dann auch nur auf der Basis des zu dem Zeitpunkt geltenden BBesG. Dies hat zwar in der Hoehe den Betroffenen eine zu geringe Besoldung gewaehrt, dieser Umstand wuerde korrigiert ( wie auch immer ), aber trotzdem umfasste der Geltungsbereich des BBesG auch die Soldaten. Ergo sollte es zu Nachzahlungen kommen muessen die an alle seinerzeit vom Geltungsbereich des BBesG betroffenen geleistet werden.

--- End quote ---
Eine Trennung ist innerhalb des BBesG problemlos möglich. Im wesentlichen braucht es eine weitere Besoldungsordung (zum Beispiel S). Man nimmt alle Dienstgrade aus den Besoldungsordnungen A und B heraus und packt sie in die BBesO S. Dann braucht es eine eigene Besoldungstabelle in Anlage 4 und im Abschnitt 2 des Gesetzes müsste der UA 1 Beamte und Soldaten getrennt werden. Ich weiß nicht, wo das Problem sein soll, schließlich gibt es ja auch eigene Besoldungsordnungen und Tabellen für Professoren, Richter und Staatsanwälte im BBesG.

Aber diese Trennung würde mit Sicherheit nicht dazu führen, dass Soldaten schlechter besoldet werden als vergleichbare Beamte.

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So rum ginge es auch. Habe vielleicht zu kompliziert gedacht.
Neue Anlagen und Ordnungen, aber sehr wahrscheinlich auch der ien oder andere PAragraph muesste ueberarbeitet werden hinsichtlich des Verweises auf die dann neue Anlage etc.
Aber in keinem Fall das stimme ich dir voll zu duerfte das zu Verschlechterungen fuer die betroffenen fuehren.

Umzug 1:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.11.2025 15:39 ---
--- Zitat von: Umzug 1 am 05.11.2025 15:31 ---Die Eingrenzung auf 200.000 Bundesbeamte [...]

--- End quote ---

Nochmal: Es gibt keinerlei Eingrenzung!!

Die WiWo schreibt (lediglich), dass alle 200.000 Bundesbeamte einen Geldsegen zu erwarten haben (wobei dies natürlich in starkem Widerspruch zu den kolportierten 1,2 Mrd. Euro steht, aber darum geht es hier ja nicht).

Zu den Soldaten und Versorgungsempfängern schreibt sie hingegen kein einziges Wort! Das heißt aber natürlich NICHT, dass diese nicht ebenfalls etwas bekommen sollen (wovon ich ausgehen würde)..

--- End quote ---

Nochmals im Artikel der WiWo die Zahl 200.000 genannt. Dies ist und bleibt eine Einengun Begrenzung.

Sich an einzelnen Begrifflichkeiten aufzuhängen, die nicht expilzit im Artikel erwähnt sind, lässt möglichen Interpetationsspielraum offen. Soll der Austausch auf dieser Ebene noch weiter erfolgen?

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