Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
GoodBye:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 06.11.2025 07:02 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 05.11.2025 23:46 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 05.11.2025 18:57 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 05.11.2025 17:35 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 05.11.2025 17:00 ---
--- Zitat von: Einigung2023 am 05.11.2025 16:44 ---
--- Zitat von: kimonbon am 05.11.2025 16:24 ---
--- Zitat von: Tici70 am 05.11.2025 15:50 ---https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html
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Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar
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Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.
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Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.
Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.
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Die Frage ist, fair für wen? Für Akademiker sicher nicht. Denn diese haben aufgrund ihres späten Einstiegs gar keine Möglichkeit die späteren Stufen zu erreichen. Wirklich fair wäre es, wenn man im gleichen Zuge dem Bestand entsprechend Stufenaufstiege gewährt. Egal wie man die Heilung drehen wird, es wird, so schätze ich, mehr Verlierer als Gewinner geben. Warum? Weil man mit wenig Mitteln nur einen qualitativen Schein wahren kann, mehr aber auch nicht.
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Wenn jemand mit 40+ zu einer öffentlichen Behörde geht und keine
Möglichkeit hat die vorherigen Erfahrungen anrechnen zu lassen, ist selber Schuld. Da hätte man in der freien Wirtschaft bestimmt was besseres verdient.
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Also erstens, reden wir bei dieser Zielgruppe eher über Absolventen mit 4-6 Jahren Erfahrung in der Privatwirtschaft, die in der Folge nach Ernennung auf Lebenszeit so ca. 30-35 sind, zweitens, ergeben für mich 2 ergänzende Stufen mindestens 10 Jahre Wartezeit, und drittens, können nur einschlägige Berufserfahrungen angerechnet werden und da sind manche Behörden sehr penibel und im Zweifel gegen Anrechnungen.
Aber mal unabhängig davon, finde ich es auch schwach einem das Recht auf Gleichbehandlung bzw. Bestandsschutz der Wertigkeit seines Amtes abzusprechen, nur weil man vielleicht damals den Weg in das Beamtetum nicht aus monetären Gründen gewählt hat. Nach der Logik bräuchte kein Beamter auch nur einen 1€ als Sold bekommen, wenn man sich freiwillig ins Karriere-Aus schießt. Unlogisches Argument.
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Das hat damit nichts zu tun. Wenn jemand später einsteigt,muss halt sich eben hinten anstellen. So einfach!
Interessiert niemanden, was man vorher gemacht hat.
Du hast halt eben nur den Neid in Dir, weil du der Meinung bist, was besseres zu sein. In einer Behörde sind alle gleich. Und vor Dir hat dein Sachgebiet auch bestanden und funktioniert..
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Hier sieht man neben der Bezahlung das weitere Attraktivitätshemmnis.
Seppo84:
--- Zitat von: clarion am 06.11.2025 07:07 ---Die vielen Erfahrungsstufen sind Quatsch! Damit wird Sitzfleisch honoriert und keine Erfahrung. Mir kann keiner erzählen, dass man nach 10 Jahren plus durch noch durch mehr Erfahrungen messbar bessere Leistung bringt. Daher reichen drei oder vier Erfahrungsstufen aus, die binnen maximal 10 Jahren in die Endstufe führen.
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Das mag für den 0815 Beamten sicher so sein. Als Berufssoldat oder Polizist und Richter sieht das anders aus.
tigertom:
Danke, Seppo. Volle Zustimmung.
Welch einfältige Ansicht, dass ein Beamter ab dem 10. Jahr keine wertvolle Erfahrung mehr sammelt..
Das sagen eigtl sonst immer die, die auch sagen "Eigentlich geht es uns doch super" und denen es unangenehm ist, dass wir bei der "Arbeit", die wir abliefern so reichlich verdienen.
Gut, nun kenne ich das dienstliche Umfeld von Clarion (?) nicht. Wenn man sein ganzes Dienstleben nur einfache Sachbearbeitung macht oder Akten von links nach rechts schiebt, mag das zutreffen..
Skywalker2000:
--- Zitat von: Seppo84 am 06.11.2025 08:32 ---
--- Zitat von: clarion am 06.11.2025 07:07 ---Die vielen Erfahrungsstufen sind Quatsch! Damit wird Sitzfleisch honoriert und keine Erfahrung. Mir kann keiner erzählen, dass man nach 10 Jahren plus durch noch durch mehr Erfahrungen messbar bessere Leistung bringt. Daher reichen drei oder vier Erfahrungsstufen aus, die binnen maximal 10 Jahren in die Endstufe führen.
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Das mag für den 0815 Beamten sicher so sein. Als Berufssoldat oder Polizist und Richter sieht das anders aus.
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Ich glaube, dass hier zu viele Landesbeamte im Forum sind. Kommunen sind nicht mit Bundesbeamte zu vergleichen. Bund ist Bundespolizei, BKA, BND, Zoll, etc. Da interessiert niemand einen, was ein Landesbeamter im Rathaus fü eine Leistung erbringt.
Und Leistung ist nach dessem Maßstab, welcher es beurteilt! Für einen ist es Leistung, für den anderen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme..
Ich würde mich freuen, wenn hier weniger Landesbeamte schreiben, da sie vom betroffenen AEZ nicht betroffen sind.
GoodBye:
Die Landesbeamten sind bisher diejenigen, die von verfassungsrechtlicher Rechtsprechung und gesetzgeberischer (Nicht-)Reaktion bisher unmittelbar betroffen sind.
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