Kommunalbeamte sind ja auch sog. mittelbare Landesbeamte.
Weder TVöD noch TV-L sind grds. maßgeblich für eine Besoldung. Diese sind nur ein Vergleichsparameter, der gern genutzt wird um die Anpassungen der Besoldung abzuleiten.
Für die Beschäftigten der Länder (außer Hessen) gilt der TV-L so dass die Länder den als Referenz nutzen, gleichzeitig aber auch für Kommunalbeamte, da nur ein Beamtenrecht im Land gilt.
TVöD gilt u.a. für Bund und Kommunen, aber insoweit nur für die Bundesbeamten als Referenzgrö0e.