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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
TorteJones:
Oder um es mit den Worten aus der Antrittsrede von John F. Kennedy zu sagen : Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann – fragt, was ihr für euer Land tun könnt
Lichtstifter:
Ich zitiere mal aus dem Artikel der Thüringer Allgemeine, der vorgestern hier gepostet wurde:
"[...]Das Bundesverfassungsgericht hatte 2022 entschieden, dass eines der Kriterien für eine verfassungsgerechte Besoldung mit 15 Prozent der Abstand zu einer Familie mit Grundsicherung ist. In Thüringen erhielt dagegen die Beamtenfamilie nur 99,03 Prozent des Geldes der Familie mit Grundversorgung.
Thüringer Besoldungsgruppen: Gericht prüft strukturelle Probleme
„Damit ist die Verfassungswidrigkeit noch nicht belegt“, schränkte der Vorsitzende Richter, Udo Schneider, ein. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass im Jahr 2024 nicht nur die Besoldungsgruppe A6 sondern auch die Gruppen A7, A8, A9 und A10 unterhalb der 15 Prozent-Vorgabe des Bundesverfassungerichts lagen. Wenn das der Fall sei, „rüttelt es schon am ganzen Gebälk“, betonte Schneider. Damit stellten sich die Richter die Frage, ob das Thüringer Besoldungsgefüge „kaputt“ ist und strukturelle Probleme vorliegen.
Aber selbst diese Situation bedeute noch nicht zwingend eine verfassungswidrige niedrige Besoldung. So könnte laut Gericht beispielsweise eine beabsichtigte Konsolidierung des Thüringer Landeshaushalts einen derartigen Einschnitt bei der Beamtenbesoldung rechtfertigen. Aber das sahen die Richter nicht.[...]
Der Passus scheint hier gar nicht genug relevant geworden zu sein oder ging aufgrund der Vielzahl von Posts die letzten Tage baden.
Was ist denn mit dieser Kosolidierung gemeint? Heißt das aufs Einfache herunter gebrochen soviel wie, dass man die Beamten zur Vermeidung eines Staatsbankrottes derart schröpfen könne, dass in der Konsequenz das Nichtnachgehen eines Erwerbs lohnender ist und dies auf Dauer gebilligt werden könne?
Sunflare:
--- Zitat von: Lichtstifter am 07.11.2025 07:31 ---Ich zitiere mal aus dem Artikel der Thüringer Allgemeine, der vorgestern hier gepostet wurde:
"[...]Das Bundesverfassungsgericht hatte 2022 entschieden, dass eines der Kriterien für eine verfassungsgerechte Besoldung mit 15 Prozent der Abstand zu einer Familie mit Grundsicherung ist. In Thüringen erhielt dagegen die Beamtenfamilie nur 99,03 Prozent des Geldes der Familie mit Grundversorgung.
Thüringer Besoldungsgruppen: Gericht prüft strukturelle Probleme
„Damit ist die Verfassungswidrigkeit noch nicht belegt“, schränkte der Vorsitzende Richter, Udo Schneider, ein. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass im Jahr 2024 nicht nur die Besoldungsgruppe A6 sondern auch die Gruppen A7, A8, A9 und A10 unterhalb der 15 Prozent-Vorgabe des Bundesverfassungerichts lagen. Wenn das der Fall sei, „rüttelt es schon am ganzen Gebälk“, betonte Schneider. Damit stellten sich die Richter die Frage, ob das Thüringer Besoldungsgefüge „kaputt“ ist und strukturelle Probleme vorliegen.
Aber selbst diese Situation bedeute noch nicht zwingend eine verfassungswidrige niedrige Besoldung. So könnte laut Gericht beispielsweise eine beabsichtigte Konsolidierung des Thüringer Landeshaushalts einen derartigen Einschnitt bei der Beamtenbesoldung rechtfertigen. Aber das sahen die Richter nicht.[...]
Der Passus scheint hier gar nicht genug relevant geworden zu sein oder ging aufgrund der Vielzahl von Posts die letzten Tage baden.
Was ist denn mit dieser Kosolidierung gemeint? Heißt das aufs Einfache herunter gebrochen soviel wie, dass man die Beamten zur Vermeidung eines Staatsbankrottes derart schröpfen könne, dass in der Konsequenz das Nichtnachgehen eines Erwerbs lohnender ist und dies auf Dauer gebilligt werden könne?
--- End quote ---
Wenn dem so wäre, hole ich mir die fehlende Kohle durch gelben Arbeitsentzug und daraus resultierender Familienfreizeit wieder, immer hart an der Grenze zur Frühpensionierung und wieder und wieder und wieder!
Simba:
Welche Inhalte haben die zu erwartenden Beschlüsse vom BVerfG und welche Aktenzeichen?
tinytoon:
--- Zitat von: Lichtstifter am 07.11.2025 07:31 ---Ich zitiere mal aus dem Artikel der Thüringer Allgemeine, der vorgestern hier gepostet wurde:
"[...]Das Bundesverfassungsgericht hatte 2022 entschieden, dass eines der Kriterien für eine verfassungsgerechte Besoldung mit 15 Prozent der Abstand zu einer Familie mit Grundsicherung ist. In Thüringen erhielt dagegen die Beamtenfamilie nur 99,03 Prozent des Geldes der Familie mit Grundversorgung.
Thüringer Besoldungsgruppen: Gericht prüft strukturelle Probleme
„Damit ist die Verfassungswidrigkeit noch nicht belegt“, schränkte der Vorsitzende Richter, Udo Schneider, ein. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass im Jahr 2024 nicht nur die Besoldungsgruppe A6 sondern auch die Gruppen A7, A8, A9 und A10 unterhalb der 15 Prozent-Vorgabe des Bundesverfassungerichts lagen. Wenn das der Fall sei, „rüttelt es schon am ganzen Gebälk“, betonte Schneider. Damit stellten sich die Richter die Frage, ob das Thüringer Besoldungsgefüge „kaputt“ ist und strukturelle Probleme vorliegen.
Aber selbst diese Situation bedeute noch nicht zwingend eine verfassungswidrige niedrige Besoldung. So könnte laut Gericht beispielsweise eine beabsichtigte Konsolidierung des Thüringer Landeshaushalts einen derartigen Einschnitt bei der Beamtenbesoldung rechtfertigen. Aber das sahen die Richter nicht.[...]
Der Passus scheint hier gar nicht genug relevant geworden zu sein oder ging aufgrund der Vielzahl von Posts die letzten Tage baden.
Was ist denn mit dieser Kosolidierung gemeint? Heißt das aufs Einfache herunter gebrochen soviel wie, dass man die Beamten zur Vermeidung eines Staatsbankrottes derart schröpfen könne, dass in der Konsequenz das Nichtnachgehen eines Erwerbs lohnender ist und dies auf Dauer gebilligt werden könne?
--- End quote ---
Dazu finden sich ab Seite 38 Informationen unter folgendem link: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/07/Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023-1.pdf
Meines Erachtens hat Swen dazu in der Vergangenheit hier auch schon ausgeführt, das finde ich allerdings gerade nicht.
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