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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rheini:

--- Zitat von: GoodBye am 07.11.2025 09:17 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 07.11.2025 08:23 ---



Der langen Rede kurzer Sinn: Es hat ein solches Konzept m.W. bislang noch nicht gegeben. Es wäre darüber hinaus mit einem gewaltigen Aufwand für den Gesetzgeber verbunden (das ist weiterhin das Ziel der Schuldenbremse, nämlich dass eine grundgesetzlich nicht gestattete Neuverschuldung die Ausnahme bleibt), sodass es m.E. recht unwahrscheinlich ist, dass es jemals kommen wird (wir sehen ja die offensichtliche Möglichkeit von Sondervermögen, die letztlich ein solches Konzept bislang als nicht notwendig erachtet haben sollten), was wiederum heißt, dass wir wiederkehrende "Sonderopfer" von Beamten vorfinden. Jene zu regeln aber sind bekanntlich als gleichheitswidrig dem Besoldungsgesetzgeber verboten.

--- End quote ---

Vor allem müsste man sich für die Begründung des Sonderopfers auch bezüglich des Rests des Haushalts gerade machen und haushalterische Spielchen und versteckte Lieblingsprojekte aufgeben. Das dürfte für viele Politiker noch weitaus abschreckender und schlimmer sein als eine aA.

Offtopic: Es ist in diesem Sinne auch ein Unding, dass immer noch eine kameralistische statt einer doppischen Haushaltsführung erfolgt.

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Insbesondere da ja auch interessierte Dritte die Begründung gerne mitlesen. Ich denke hier an die Rating Agenturen die z. B. gerade Frankreich heruntergestuft haben ....

AKMS94:

--- Zitat von: Goldene Vier am 07.11.2025 09:39 ---Bundesverfassungsgericht leider wieder ohne aA….

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Also dieser Witzhaufen vom BVerfG ist wirklich das allerletzte. Diese roten Hampelmännchen.. Langsam nervt es. Da braucht man auch nicht mehr förmlich bleiben. Irgendwelche völlig belanglosen Schwurbelentscheidungen werden priorisiert.

Millionen von Beamten die dieses Land noch so gerade am Laufen halten warten auf eine Entscheidung!

Man muss mal endlich den Stock ausm Arsch ziehen und Tacheles reden - wir werden nach Strich & Faden verarscht.

tigertom:
Manchmal wünsche ich mir insgeheim, dass es dieses Urteil nie gegeben hätte. Hätte vielen Menschen viel Lebenszeit erspart und das Vertrauen vieler in den DH wäre nicht so geschädigt worden.

Edit: Und in das BVerfG.

waynetology:

--- Zitat von: AKMS94 am 07.11.2025 10:22 ---
--- Zitat von: Goldene Vier am 07.11.2025 09:39 ---Bundesverfassungsgericht leider wieder ohne aA….

--- End quote ---

Also dieser Witzhaufen vom BVerfG ist wirklich das allerletzte. Diese roten Hampelmännchen.. Langsam nervt es. Da braucht man auch nicht mehr förmlich bleiben. Irgendwelche völlig belanglosen Schwurbelentscheidungen werden priorisiert.

Millionen von Beamten die dieses Land noch so gerade am Laufen halten warten auf eine Entscheidung!

Man muss mal endlich den Stock ausm Arsch ziehen und Tacheles reden - wir werden nach Strich & Faden verarscht.

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Tun sie das? Sind es nicht diejenigen Beamten, die es nicht schaffen, den leitenden nicht Beamten zu sagen was Recht ist?
Es tut mir echt leid aber es ist einfach nur noch lächerlich.

Nautiker1970:

--- Zitat von: tigertom am 07.11.2025 10:33 ---Manchmal wünsche ich mir insgeheim, dass es dieses Urteil nie gegeben hätte. Hätte vielen Menschen viel Lebenszeit erspart und das Vertrauen vieler in den DH wäre nicht so geschädigt worden.

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Volle Zustimmung. Das Ganze verkommt mehr und mehr zu einer Farce und man würde ruhiger leben, wenn man diese gar nicht zur Kenntnis genommen hätte. (Insofern kann man die übergroße Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen, die sich des Themas nie angenommen haben, am Ende nur beneiden. Und bevor nun Widerspruch kommt, ja, ich weiß, für Kinderreiche, die am besten gleichzeitig noch seit vielen Jahren Widerspruchsteller sind, mag es anders kommen. Es sei ihnen gegönnt.)

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