Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (4109/4119) > >>

Simba:

--- Zitat von: Soldat1980 am 07.11.2025 08:13 ---
--- Zitat von: Simba am 07.11.2025 07:52 ---Welche Inhalte haben die zu erwartenden Beschlüsse vom BVerfG und welche Aktenzeichen?

--- End quote ---

Hier zu finden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
2. Senat
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski

--- End quote ---


Danke.

Aber das Partnereinkommen z.B. wird dort nicht behandelt, korrekt??

Nautiker1970:

--- Zitat von: Vbob2 am 07.11.2025 00:35 ---aus einer Rundmail des VBOB:

...
Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. ...


--- End quote ---

vs. Verdi vom 29.10.:
Nach vielen Jahren des Wartens kommt jetzt endlich Bewegung in die Sache. Der Bundesinnenminister hat gegenüber ver.di angekündigt, in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Besoldung der Bundesbeamten, Versorgungsempfänger, Richter des Bundes sowie Soldaten angehoben werden soll.

Quelle: https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wem soll man denn nun glauben, Verdi oder dem VBOB, oder doch besser keinem von beiden?

RArnold:

--- Zitat von: Simba am 07.11.2025 11:05 ---
--- Zitat von: Soldat1980 am 07.11.2025 08:13 ---
--- Zitat von: Simba am 07.11.2025 07:52 ---Welche Inhalte haben die zu erwartenden Beschlüsse vom BVerfG und welche Aktenzeichen?

--- End quote ---

Hier zu finden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
2. Senat
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski

--- End quote ---


Danke.

Aber das Partnereinkommen z.B. wird dort nicht behandelt, korrekt??

--- End quote ---

Ich glaube die "Idee" des Partnereinkommens um HHM zu sparen ist noch zu neu.
Die allgemeine Erwartungshaltung, oder eher Hoffnung, ist, dass vom BVerfG enge Grenzen auferlegt werden und der Zuschlagswahn ein Ende hat. Die Grundbesoldung sollte ansteigen, aber das sind nur Vermutungen.

Skywalker2000:

--- Zitat von: GeBeamter am 07.11.2025 09:48 ---Sollte das stimmen, was der VBOB da gehört haben will, dann ist das schon ein gewaltiges Ding.
Das BMF will den zu verteilenden Kuchen möglichst klein halten und Nachzahlungen sind nur für die Gruppen vorgesehen, für die das Gericht auch einen Leitsatz in den beiden Entscheidungen spendiert hat.

Aber hat nicht das BMI selbst in der Begründung des Seehofer-Entwurfes festgestellt, dass die Grundbesoldung unabhängig von den Zulagen bereits zu gering bemessen ist? Vor dem Hintergrund erfolgte dann ein Rundschreiben, das auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsjahrnahen Geltendmachung verzichtet wird und Widersprüche entbehrlich sind. Manche DH haben das zum Anlass genommen, ausdrücklich auf die Einreichung von Widersprüchen zu verzichten. Nun haben sich da Kolleginnen und Kollegen drauf verlassen und keine Widersprüche eingereicht. Nun geht das BMF aber hin und grenzt den Kreis der Berechtigten deutlich ein, sodass für die Feststellung einer zu geringen Grundbesoldung eben keine rückwirkende Reperatur erfolgt. Hui hui hui, diese Vorgehensweise würde ich ja ungern juristisch begründen wollen und aktenkundig vermerken. Möge das BVerfG auch in einer der nächsten Entscheidungen hierzu eine Randnotiz machen.

--- End quote ---

Das der BMF Minister Geld sparen will ist nichts Neues. War auch schon zu Zeiten von Lindner, Scholz, Schäuble (insbesondere er) so. Solche Flurfunk Botschaften haben keinen Wert.
Letzendlich wird die Besoldungsanpassung hauptsächlich Beamten mit Kindern betreffen. Single Beamte werden zwar auch ihren Anteil bekommen, was sich aber im Rahmen hält (verständlicherweise) Daher braucht sich ein A13er Stufe 8 Single Beamter keine Nachzahlung vom 10k+ erhoffen hahah. Vor allem die haben es am wenigsten nötig.

Und wenn einer immernoch der Meinung ist, das er soooo wenig bekommt trotz seiner super Leistung (keine seit 19 Jahren niemanden in der Verwaltung der eine super Leistung erbringt), sind aktuell im Indeed viele Posten offen, wo man sich bewerben kann. Aber meine Erfahrung ist, dass Beamte mit langer öffentlicher Dienst zugehörig,
 meisten nicht zu den beliebten Bewerberkreis gehören. Aber hier im Forum sind ja so viele Übeläufer, die finden bestimmt was

Soldat1980:

--- Zitat von: Maximus am 07.11.2025 11:05 ---
--- Zitat von: Vbob2 am 07.11.2025 00:35 ---aus einer Rundmail des VBOB:

------------------------------------------------------------------------------------
offensichtlich hat jemand aus dem Kreis der Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung Informationen an die Presse durchgesteckt, was u.a. zu den Schlagzeilen „200.000 Beamte bekommen rückwirkend für fünf Jahre mehr Geld“ geführt hat. Um Sie gegenüber den Mitgliedern Ihrer Fachgruppen sprechfähig zu halten, möchte ich auf diese unrichtige Pauschalmeldung in den Medien wie folgt antworten:

Nach unserer Kenntnis ist es derzeit so, dass das BMI mit dem BMF über ein Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Neuregelung der Amtsangemessenen Alimentation verhandelt, welches in Summe der Vorschläge des BMI zu Verbesserungen der Besoldung führen könnte. Die Formulierung muss so vorsichtig gewählt werden, weil derzeit mindestens zwei Punkte Anlass zur Diskussion auf Ebene der Ressorts geben:

Erstens geht es bei den derzeitigen Gesprächen auch um die Frage der rückwirkenden Zahlungsmöglichkeiten, die nach unserer bisherigen Kenntnis sehr restriktiv und damit anders als in der Presse behauptet, nur einem sehr eingeschränkten Kreis von Kolleginnen und Kollegen ermöglicht werden soll (bei Mehrkinderfamilien).

Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. Wie in Anbetracht der ständigen Schelte auf die Beamtinnen und Beamten, insbesondere nach der Festlegung der Einsparauflagen (Stellen und Sachmittelhaushalte) durch die gleiche politische Mehrheit, wird dort auch die Frage nach der Notwendigkeit und Priorität gestellt werden.

Zusammenfassend:

1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.
2.   Ja, die BReg befasst sich gerade mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Alimentation und zur Besoldungsanpassung aufgrund der Übertragung des Tarifergebnisses
3.   Nein, es ist absehbar, dass nicht alle von einer Rückwirkung und auch nicht von fünfjähriger Rückwirkung partizipieren werden
4.   Ja, die Gesamtkosten des innerhalb der BReg diskutierten Gesamtpaketes liegen zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei über einer Milliarde Euro
5.   Der dbb als Dachorganisation des vbob ist auf Leitungsebene bei den Gesprächen eingebunden.
6.   Der vbob wartet auf das Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf, welches für November 2025 angekündigt war. Der Gesetzentwurf wird nach Erhalt wie immer auch an die Fachgruppen zur Stellungnahme versendet. Dann haben Sie erneut Gelegenheit sich durch schriftliche Stellungnahmen an den vbob einzubringen.
------------------------------------------------------------------------------------

--- End quote ---

Die Verbändebeteiligung findet nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes satt. Frage an alle: Wie sieht es mit der Ressortabstimmung aus? Findet diese vor oder nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes statt? Wenn die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung erfolgt, dann meine Vermutung, werden wir auch im November nichts zu lesen bekommen.

--- End quote ---

https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/gesetzgebungsverfahren/umsetzungsstand/umsetzungsstand-node.html

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version