Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Nautiker1970:

--- Zitat von: Bundesjogi am 07.11.2025 11:11 ---Was der DBOB schreibt überrascht vermutlich auch nur die wenigsten. Die Ansicht, dass alle was kriegen müssten begründete auch auf der Mischung der typisieren Vierkopffamilie und dem zu geringen Abstand solcher Familien mit Einkommen aus den niedrigsten Besoldungsgruppen. Da die Vierkopffamilie gar nicht mehr der wirkliche Standardfall ist und bei Familien mit drei Kindern bereits die echten (erheblich höheren) Kosten für das dritte Kind erstattet werden ist es naheliegend, dass der Gesetzgeber wenn er die Statik nicht vollkommen verändern will die Zuschläge erhöht. Ob das dann rechtskonform ist wird verhandelt werden müssen, es gibt aber auch keinen wirklichen Grund dagegen. Die aktuelle Regelung hat Beamte ohne Kinder bevorzugt, da ihre Alimentation so war als ob sie zwei Kinder hätten. Wenn das jetzt derart gelöst wird, dass die Zuschläge für Mehrkinder Familien erhöht werden und Beamte ohne Kinder nichts gekürzt bekommen sondern nur nicht mehr dazu ist das für mich gerecht. Und rechtssicher lässt sich das sicher auch gestalten, selbst wenn es aktuell nicht so wäre. Ist ja auch nicht zufällig, dass die meisten Länder diesen Weg gewählt haben.

--- End quote ---

Wenn das alles so simpel ist, warum dauert es dann so lange mit der Gesetzesänderung und mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes?

Nautiker1970:

--- Zitat von: Umlauf am 07.11.2025 11:18 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 07.11.2025 11:07 ---
--- Zitat von: Vbob2 am 07.11.2025 00:35 ---aus einer Rundmail des VBOB:

...
Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. ...


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vs. Verdi vom 29.10.:
Nach vielen Jahren des Wartens kommt jetzt endlich Bewegung in die Sache. Der Bundesinnenminister hat gegenüber ver.di angekündigt, in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Besoldung der Bundesbeamten, Versorgungsempfänger, Richter des Bundes sowie Soldaten angehoben werden soll.

Quelle: https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wem soll man denn nun glauben, Verdi oder dem VBOB, oder doch besser keinem von beiden?

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Wo siehst du den großen Widerspruch?

Wir haben November. Rein praktisch hat hat Jahr nur noch wenige Wochen. Am 22.12. wird sich bestimmt niemand damit befassen.

Daher halte ich beide Aussagen für gleichwertig.

--- End quote ---

Aussage VBOB:
Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett

Aussage Verdi:
"... in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen ..."

Wie soll der Entwurf laut Verdi in den nächsten Wochen dem Kabinett vorgelegt werden, wenn er sich laut VBOB noch nicht mal in der Ressortabstimmung, geschweige denn der Verbändebeteiligung befindet?

Maximus:

--- Zitat von: Soldat1980 am 07.11.2025 11:10 ---
--- Zitat von: Maximus am 07.11.2025 11:05 ---
--- Zitat von: Vbob2 am 07.11.2025 00:35 ---aus einer Rundmail des VBOB:

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offensichtlich hat jemand aus dem Kreis der Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung Informationen an die Presse durchgesteckt, was u.a. zu den Schlagzeilen „200.000 Beamte bekommen rückwirkend für fünf Jahre mehr Geld“ geführt hat. Um Sie gegenüber den Mitgliedern Ihrer Fachgruppen sprechfähig zu halten, möchte ich auf diese unrichtige Pauschalmeldung in den Medien wie folgt antworten:

Nach unserer Kenntnis ist es derzeit so, dass das BMI mit dem BMF über ein Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Neuregelung der Amtsangemessenen Alimentation verhandelt, welches in Summe der Vorschläge des BMI zu Verbesserungen der Besoldung führen könnte. Die Formulierung muss so vorsichtig gewählt werden, weil derzeit mindestens zwei Punkte Anlass zur Diskussion auf Ebene der Ressorts geben:

Erstens geht es bei den derzeitigen Gesprächen auch um die Frage der rückwirkenden Zahlungsmöglichkeiten, die nach unserer bisherigen Kenntnis sehr restriktiv und damit anders als in der Presse behauptet, nur einem sehr eingeschränkten Kreis von Kolleginnen und Kollegen ermöglicht werden soll (bei Mehrkinderfamilien).

Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. Wie in Anbetracht der ständigen Schelte auf die Beamtinnen und Beamten, insbesondere nach der Festlegung der Einsparauflagen (Stellen und Sachmittelhaushalte) durch die gleiche politische Mehrheit, wird dort auch die Frage nach der Notwendigkeit und Priorität gestellt werden.

Zusammenfassend:

1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.
2.   Ja, die BReg befasst sich gerade mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Alimentation und zur Besoldungsanpassung aufgrund der Übertragung des Tarifergebnisses
3.   Nein, es ist absehbar, dass nicht alle von einer Rückwirkung und auch nicht von fünfjähriger Rückwirkung partizipieren werden
4.   Ja, die Gesamtkosten des innerhalb der BReg diskutierten Gesamtpaketes liegen zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei über einer Milliarde Euro
5.   Der dbb als Dachorganisation des vbob ist auf Leitungsebene bei den Gesprächen eingebunden.
6.   Der vbob wartet auf das Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf, welches für November 2025 angekündigt war. Der Gesetzentwurf wird nach Erhalt wie immer auch an die Fachgruppen zur Stellungnahme versendet. Dann haben Sie erneut Gelegenheit sich durch schriftliche Stellungnahmen an den vbob einzubringen.
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Die Verbändebeteiligung findet nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes satt. Frage an alle: Wie sieht es mit der Ressortabstimmung aus? Findet diese vor oder nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes statt? Wenn die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung erfolgt, dann meine Vermutung, werden wir auch im November nichts zu lesen bekommen.

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https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/gesetzgebungsverfahren/umsetzungsstand/umsetzungsstand-node.html

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Vielen Dank für den Link (der war mir bekannt). Dort steht nur:

" 1. Referentenentwurf

Erster Schritt im Gesetzgebungsprozess ist der Referentenentwurf. Er wird vom fachlich zuständigen Ministerium erstellt. Dabei beraten sich die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten mit Verbänden, Organisationen, Behörden und Fachleuten aus der Wissenschaft. Der Referentenentwurf wird dann mit allen anderen Ministerien und dem Kanzleramt abgestimmt (so genannte Ressortabstimmung).

2. Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
..."

Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

Nautiker1970:

--- Zitat von: Maximus am 07.11.2025 11:25 ---
Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

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Ich denke nach der Ressortabstimmung.

https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetzgebungsprozess


BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Vbob2 am 07.11.2025 00:35 ---1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.

--- End quote ---

Bereits der erste Punkt ist nachweislich Blödsinn (laut BMI gab es am 30.06.2023 insgesamt 201.410 Bundesbeamte, siehe https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/zahlen-daten-fakten/zahlen-daten-fakten-node.html).
 
Insofern würde ich auch den Rest der Rundmail nicht allzu ernst nehmen.
 
 
P.S. Und sämtliche Aussagen von Hummel haben sich in der Vergangenheit stets als zuverlässiger Kontraindikator erwiesen.. ;)

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