Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8631076 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20610 am: 09.11.2025 06:30 »
@ Rentenonkel

Das Argument macht zwar innerhalb eines Privathaushalts durchaus Sinn, mMn aber nicht, wenn es um eine rechtliche Verpflichtung gegenüber seinen Beamten handelt die für diesen ganzen Irrsinn absolut nichts können, aber seit Jahren darunter leiden. Da sollte man sich am Ende nicht wundern, wenn die Ehe in die Brüche geht - um im Bild zu bleiben.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20611 am: 09.11.2025 07:43 »
Rentelonkels letzte Argumente sind kompletter Blödsinn. Natürlich darf das BMI als für Besoldung zuständiges Ministerium solche Zusagen machen. Es gibt niemanden, der dann verlangen dürfte, das Geld müsse dann aus dem Plan des BMI kommen. Es gibt nur einen Geldsack - und aus dem muss alles bedient werden, auch wenn das BMF den Schlüssel dafür hat.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20612 am: 09.11.2025 08:01 »
Wenn die schwäbische Hausfrau das Geld für die Weihnachtsgeschenke der Kinder für ihren Wellness Urlaub ausgibt, und dann im Dezember erneut um das Geld dafür bittet, ist dann der Mann unerträglich, wenn er sich weigert, das Geld erneut auszugeben und stattdessen erwartet, dass die schwäbische Hausfrau ihren Schmuck versetzt, um so die Geschenke für die Kinder kaufen zu können?

In der Realität gäbe es Ehekrach und ggf. die Scheidung. Lars, lass es krachen!

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20613 am: 09.11.2025 08:02 »

Ich nehme Wetten an...Was wird zuerst veröffentlicht? Referentenentwurf des BMI oder Entscheidung aus Karlsruhe

Ich tippe auf Karlsruhe...was ggf. dazu führt, dass BMI den aktuellen Entwurf wieder einstampft und alles von vorne beginnt

Ich denke, genau das wird passieren. Das BMI schaut genau wie wir jeden Freitag in den Wochenausblick des BVerfG. Wobei: man trifft sich gern zum Essen. die wissen bestimmt schon was und warten deshalb erst recht, damit man wieder Zeit gewinnt, weil muss ja alles erstmal gelesen und bewertet werden. Und wenn man sieht, wohin perspektivisch die Kostenreise bei der PKV geht, ist man wahrscheinlich wirklich in der Grundsicherung besser aufgehoben.

Nach all den Jahren hier im Thread muss ich jetzt trotzdem nochmal fragen: die erwarteten Beschlüsse haben im Vergleich zum 2020er Beschluss das Novum, dass auch über die A-Besoldung entschieden wird?
2020 ging es doch "nur" um R, richtig?

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20614 am: 09.11.2025 08:12 »
Rentelonkels letzte Argumente sind kompletter Blödsinn. Natürlich darf das BMI als für Besoldung zuständiges Ministerium solche Zusagen machen. Es gibt niemanden, der dann verlangen dürfte, das Geld müsse dann aus dem Plan des BMI kommen. Es gibt nur einen Geldsack - und aus dem muss alles bedient werden, auch wenn das BMF den Schlüssel dafür hat.

Rückstellungen im Haushaltsrecht des Bundes sind finanzielle Vorsorgen für ungewisse zukünftige Verpflichtungen und drohende Verluste. Sie werden gebildet, um Aufwendungen der Periode zuzuordnen, in der sie verursacht wurden, auch wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde. Beispiele hierfür sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Regeln für ihre Bildung sind in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verankert, wobei die Prinzipien des Handelsgesetzbuches (HGB) oft Anwendung finden.
 
Die Bildung einer Rückstellung ist nur zulässig, wenn es mehr Gründe für das Eintreten der Verpflichtung gibt als dagegen (Wahrscheinlichkeit über 50%).

Da mit der Verpflichtung, die Seehofer eingegangen ist, eben eine solche Wahrscheinlichkeit zu 100 % eintreten wird, hätte man nach dem kleinen 1x1 des gesetzlich normierten Haushaltsrechts solche Rückstellungen aus meiner Sicht bilden müssen.

Aufgrund welcher rechtlichen Normierung bist Du dennoch der Ansicht, meine Sichtweise auf die Dinge sei kompletter Blödsinn?

Immerhin bilden aufgrund ähnlicher Normen im Landesrecht diverse Länder eben genau diese Rückstellungen aufgrund des hier diskutierten Maidowski Verfahrens. Ist das Verhalten aus Deiner Sicht auch kompletter Blödsinn?

NWB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20615 am: 09.11.2025 08:16 »
Der gute Kaufmann kalkuliert knapp.
Leider ist die Politik kein guter Kaufmann…
Für meine Begriffe hätte eine Rückstellung gebildet werden müssen