Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Dominic231:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 17:25 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 08.11.2025 16:41 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 15:56 ---Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
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Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.
So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.
Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..
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Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.
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Gut, dass du das nicht zu entscheiden hast.🤣 Und das ist besonders gut so!👍
regas:
--- Zitat von: Bastel am 09.11.2025 13:14 ---
--- Zitat von: regas am 08.11.2025 17:19 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 15:56 ---Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen
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Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.
Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.
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Genau. Und die CDU ist konservativ.
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Wer behauptet, dass das BVerfG parteiisch und nicht neutral agieren würde, sollte lieber mal in die Geschichte Deutschlands der letzten 50 Jahre schauen.
Kein anderes Staatsorgan hat den Bundestag und die Bundesregierung so oft in die Schranken gewiesen wie das BVerfG. Das BVerfG hält sich jedoch bewusst in vielen Sachen zurück, weil die Demokratie in Deutschland laut GG vom Volke ausgeht und der Bundestag und darausfolgend die Bundesregierung die vom Volk am höchsten legitimierten Staatsorgane sind. Daher bekommen diese auch den Gestaltungsspielraum vom BVerfG und schreiten auch nur dann ein, wenn es offensichtlich verfassungswidrig ist.
Wir leben nicht in einem Staat, welcher von der Judikative regiert wird.
wizzard:
Ich gebe zu, dass ich diesem Strang mit seiner Zitierfunktion aus den Anfängen des Internets nicht mehr richtig folgen kann. Aber es scheint zumindest noch diesen Monat ein Gesetzesentwurf eingebracht zu werden
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-bekommen-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-kommen-zr-94021930.html
Umzug 1:
--- Zitat von: wizzard am 09.11.2025 16:21 ---Ich gebe zu, dass ich diesem Strang mit seiner Zitierfunktion aus den Anfängen des Internets nicht mehr richtig folgen kann. Aber es scheint zumindest noch diesen Monat ein Gesetzesentwurf eingebracht zu werden
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-bekommen-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-kommen-zr-94021930.html
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War wohl ein Lückenfüller zum Wochenende bei der FR, da anscheinend keine andere Berichte zur Verfügung standen.
wizzard:
Bei der WiWo auch nicht?
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