Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Julianx1:
--- Zitat von: Umzug 1 am 10.11.2025 13:03 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 10.11.2025 12:17 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.11.2025 11:14 ---
--- Zitat von: Johnny75 am 10.11.2025 10:58 ---Rein subjektiv verstehe ich auch nicht, was das dritte Kind so exorbitant viel teurer machen soll als die ersten beiden...das teuerste dürfte sowieso das erste sein, aber auch darum geht es hier bekanntlich nicht ;)
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Weil der Gesetzgeber bei den ersten beiden Kindern erwarten darf, dass der Beamte deren Bedarf weitestgehend auch aus familienneutralen Bestandteilen deckt, während das ab dem dritten Kind dagegen nicht mehr erwartet werden darf. Somit muss der Dienstherr seiner Alimentationspflicht ab dem dritten Kind derart nachkommen, dass er das Einkommen des Beamten mindestens um den in der Sozialversicherung verankerte Grundsicherungsanspruch zzgl. 15 % vollständig durch familienbezogene Zuschläge anhebt.
Daher ist das dritte Kind nicht exorbitant teurer als die ersten beiden. Richtern und Beamten darf allerdings nicht zugemutet werden, für den Unterhalt des dritten und weiterer Kinder auf die familienneutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückgreifen zu müssen.
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Richtig! Und ich verstehe hier alle rechtlichen Perspektiven. Ob Anhebung der Grundbesoldung auf ein >115% Level oder die Sichtweise zum Abstandsgebot. Wobei es mir persönlich einfach nur darum geht wirklich ein Einkommen aus meiner Dienststellung zu generieren welches meine Familie und mich über dem Bürgergeldniveau leben lässt.
Mit A12 in einer obersten Bundesbehörde wäre das als Single sehr komfortabel gegeben. Dabei ist mir das Abstandsgebot ziemlich egal. Wenn jemand mit A3 und Kindern soviel Zuschläge benötigt dass es keinen Abstand zu meiner A12 mehr gibt ist es egal. Wenn ich mit meinen A12 und meinen 7 Kindern mehr Einkommen habe als meine B3 Chefin, dann ist das mir auch egal. Und wenn es nötig ist um einen Anstand zum Bürgergeld zu wahren dann sollte das für meine. Gefunden auch egal sein. Ist es bestimmt auch.
Aber nur zu sagen um das Abstandsgebot zu wahren von A3 nach A12 muss der A12 da Summe x mehr haben sehe ich nicht als notwendig.
Und die Aussage dass Zuschläge nicht dauerhaft sind spielt doch gar keine Rolle. Das hat auch wenig mit Trollen zu tun. Und mit zu kurz bis an die Wand gedacht zu tun. Meine Familie benötigt jetzt ein Auskommen. 7 Kids benötigen jetzt finanzielle Mittel. Und wenn die dann auch aus dem Zuschlag fallen benötige ich das Geld für die Sicherstellung deren Lebensunterhalt nicht mehr. Meine Frau und ich benötigen zu zweit ein wesentlich geringeres Einkommen, welches ich dann auch mehr als angenehm empfinde, wenn man mal den Rechner anschmeißt.
Das ist doch hier keine Besoldungsrunde. Kein schachern um generell mehr Wohlstand für die nächste Erelbnis der No Kids Generation. Wenn ich hier Tagelange Ausführungen lese zum Leistungsprinzip?! Ich unterstelle jeder Kollegin und Kollegen das volle Maß an Leistung. Immer! Und wenn Ämter gebündelt sind von 9 nach 13 dann sollte man eher Hinterfragen ob das unseren jüngeren Kollegen noch gerecht wird.
Unterm Strich sollte jeder mindestens >115% erhalten. Das muss sichergestellt werden. Und sonst ist alles andere Inhalt von Besoldungsrunden und Personalentwicklung. Wenn der Akademiker nicht bereits ist sich für 4,5 an den Schreibtisch zu setzen, dann lass ihn gehen.
Wenn ich Soldaten suche und nicht bekomme dann muss ich in den Geldbeutel greifen. Und dann ist es mir egal ob der A7z Oberfeldwebel mehr bekommt als der A7 Sekretär. Wenn der Sekretär damit nicht klarkommt muss er gehen. Das einzige was sichergestellt werden muss, beide dürfen nicht aufgrund ihres Berufes oder ihrer Familiensituation unter einem Sozialhilfeniveau besoldet werden.
Und führt euch mal vor Augen was eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldungen für die Pensionen bedeuten würde. Ich kann na h Versorgungsauskunft mal mit 4,5k plus rechnen. Da fängt mein Nachbar an zu heulen. Trotz privater Vorsorge, die er ja aus eigenen Mitteln gestemmt hat kann er das nicht. Wem will ich denn das noch erklären das wir da nochmal x% drauf kriegen?
Es kann also ruhig nur die treffen, die es brauchen. Und mir in dem Rahmen wie es notwendig ist. Juristisch Richtigkeiten hin und her. Realistisch soll es bleiben. Ob rückwirkend oder auch nicht.
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Die Berechnungsgrundlagen der Versorgungsauskunft würde mich mal interessieren.
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Na rechne doch selbst über die Plattform beim Zoll.
Regulärer Pensionseintritt im Herbst 2041 nach 47 ruhegehaltsfähige Dienstjahre. Also 71,5% erfüllt. Aktuelle BesGrp A12 Stufe 8. verheiratet. Und die Möglichkeit A13 ruhegehaltsfähig zu erreichen ist noch möglich. Da komm ich auf 4,5k brutto. KV natürlich noch nicht abgezogen und Besoldungsentwicklung nicht hinzugerechnet.
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GoodBye:
Und wo ist das Problem? Ich verstehe immer nicht, wieso man sich für etwas schämen sollte, was man sich erdient hat.
Tut jemand, der sonstwo leistungsbereit und engagiert ist, auch nicht.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Julianx1 am 10.11.2025 12:17 ---Juristisch Richtigkeiten hin und her.
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Auch für dich gilt: Deine persönliche Meinung ist dir unbenommen und du kannst sie gerne hier kundtun.
Tatsächlich relevant ist jedoch ausschließlich Artikel 33 unseres Grundgesetzes sowie die zugehörige Auslegung seitens des BVerfG (zu der wir ja hoffentlich bis Weihnachten ein kleines "Update" bekommen werden).
Also nix mit "hin oder her"..
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Bastel am 10.11.2025 11:04 ---siehe Klimaschwachsinn
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Das BVerfG hat am 24.03.2021 entschieden, dass die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates auch die Verpflichtung umfasst, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen und dass Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz verpflichtet.
Was genau daran ist in deinen Augen "Schwachsinn"?
Bastel:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.11.2025 13:37 ---
--- Zitat von: Bastel am 10.11.2025 11:04 ---siehe Klimaschwachsinn
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Das BVerfG hat am 24.03.2021 entschieden, dass die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates auch die Verpflichtung umfasst, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen und dass Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz verpflichtet.
Was genau daran ist in deinen Augen "Schwachsinn"?
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Die BRD kann weder das Klima beeinflussen noch uns davor irgendwie schützen. Oder bekommen wir demnächst alle top klimatisierte Behausungen? Alleine das Wort Klimaschutz ist doch totall bescheuert. Es gibt einen natürlichen Klimawandel und vor diesem muss man sich vielleicht schützen.
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