Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8660904 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20640 am: 10.11.2025 14:06 »
Dazu darf man Gott sei Dank unterschiedlicher Auffassung sein. Es deswegen als Schwachsinn zu titulieren ist mindestens genauso schwachsinnig.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20641 am: 10.11.2025 14:08 »
Off Topic ;)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20642 am: 10.11.2025 14:14 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.

Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.

Genau. Und die CDU ist konservativ.

Wer behauptet, dass das BVerfG parteiisch und nicht neutral agieren würde, sollte lieber mal in die Geschichte Deutschlands der letzten 50 Jahre schauen.

Kein anderes Staatsorgan hat den Bundestag und die Bundesregierung so oft in die Schranken gewiesen wie das BVerfG. Das BVerfG hält sich jedoch bewusst in vielen Sachen zurück, weil die Demokratie in Deutschland laut GG vom Volke ausgeht und der Bundestag und darausfolgend die Bundesregierung die vom Volk am höchsten legitimierten Staatsorgane sind. Daher bekommen diese auch den Gestaltungsspielraum vom BVerfG und schreiten auch nur dann ein, wenn es offensichtlich verfassungswidrig ist.

Wir leben nicht in einem Staat, welcher von der Judikative regiert wird.

Ich sag nur Merkel und Harbarth. Wenn es mal eins auf den Deckel gab, wurde es in der Regel für den Bürger nur schlimmer. Siehe Grundsteuer, siehe Klimaschwachsinn etc.

Und hier haben wir ein schönes Zitat aus der Welt:  "Alle Kräfte haben zusammengewirkt, um die AfD von der Richterwahl auszuschließen, und speziell die SPD hat bei der Besetzung der Richterposten des Bundesverfassungsgerichts versucht, in Person von Frauke Brosius-Gersdorf Personal zu installieren, von dem sie sich Unterstützung eines AfD-Verbots erhoffte."

Komm her, Bastel, das ist doch so formuliert wirklich Quatsch, weil undifferenziert, was Du auch weißt.

Sowohl die Entscheidung Parteienfinanzierung - absolute Obergrenze vom Anfang des Jahres 2023 als auch jene zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 aus dessen Ende sind in der Zeit der Präsidentschaft Stephan Harbarths gefällt worden. Die erste tut den Parteien bis heute empfindlich weh, die zweite war zentral für das vorzeitige Scheitern der Ampelkoalition, da jene Entscheidung ihr haushälterisch den Boden unten den Füßen weggezogen hat.

Darüber hinaus hat der Zweite Senat unter dem Vorsitz und der Präsidentschaft Andreas Voßkuhles den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers so empfindlich eingehegt, dass der sich zunächst einmal bis heute in seiner 17-fachen Gestalt veranlasst gesehen hat, das Besoldungsniveau in massiver Art und Weise anzuheben. Um das zu realisieren, muss man sich nur das Besoldungsniveau in den 17 Rechtskreisen 2019 und 2025 anschauen. Dass dieses Handeln ein weiteres Mal wiederkehrend evident sachwidrig geschieht, liegt weiterhin in der Verantwortung derer, die die Kompetenz haben, entsprechende Gesetze zu erlassen, allerdings nicht das Recht, so zu handeln. Nichtsdestotrotz liegt das Besoldungsniveau eines alleinverdienden Beamten mit zwei Kindern heute bspw. in Baden-Württemberg bei 4.271,35 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2025&g=A_7&s=1&f=3&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=1&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=0&pkpv=), ergänzt um einen Familienergänzungszuschlag, der am Ende die Nettobesoldung um weitere 500,- € erhöht. Die Bruttobesoldung jenes Beamten dürfte also überschlagmäßig bei weit mehr als jährlich 59.000,- € und also pro Monat bei mehr als 4.920,- € liegen. 2019 lag sein Montatsbrutto bei 2.864.98 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw/a?id=beamte-bawue-2019&g=A_7&s=1&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=1&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=0&pkpv=). Das Besoldungsniveau des genannten alleinverdienenden Beamten dürfte mit Betrachtung des Familienergänzungszuschlags um mehr 70 % gestiegen sein (das Grundgehalt in A 7/1 ist von 2019 2.436,90 € auf 3.132,51 € um 28,5 % gestiegen).

Wäre es also so, wie das auch hier im Forum wiederkehrend kolportiert wird, dann wären weder die im vorletzten Absatz genannten Entscheidungen noch die neuere Rechtsprechung zum Besoldungsrecht je zustandegekommen, dann hätte das Bundesverfassungsgericht nicht ab der zweiten Hälfte der 2000er Jahren seinen Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht eingeleitet und danach immer weiter vorangetrieben -  und hätte es das nicht getan, wären nun nicht über 70 Vorlagebeschlüsse aus mittlerweile 14 Rechtskreisen in Karlsruhe anhängig, sondern beliefe sich die Zahl in beiden Fällen ziemlich genau gen Null. Denn das wäre die offensichtliche Konsequenz aus der bis 2011 entwickelten Dogmatik zum Besoldungsrecht gewesen - es würde sich dann heute ggf. nicht wenige verfassungswidrig unteralimentiert fühlen, allerdings hätte sie dann heute zur Kenntnis zu nehmen gehabt, dass sie offensichtlich amtsangemessen alimentiert werden würden. Denn das wäre die Konsequenz gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht ab der zweiten Hälfte der 2000er Jahre seine neueren Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht eingeleitet hätte. Der oben genannte baden-württembergisch Beamte dürfte sich dann heute offensichtlich mit einem um 28,5 % angehobenen Grundgehalt, um 28,5 % angehobene Familienzuschläge und eine um 28,5 % angehobene allgemeine Stellenzulage begnügen, hätte also ein um 28,5 % höheres Bruttogehalt als noch 2019, das also dann heute bei 3.681,46 € und nicht bei über 4.920,- € liegen dürfte.

Wie willst Du also jenen Rechtsprechungswandel und die beiden anderen genannten Entscheidungen rational erklären, wenn es nun so wäre, wie Du es hier im Zitat auf Basis der Meinung einer Volljuristin ausführst, die entweder nicht weiß, wie das Bundesverfassungsgericht arbeitet, oder aber weiß, wie es arbeitet, solchen Quatsch dann aber wider besseren Wissens schriebe? Denn kein BvR unterstützt eine anderes Verfassungsorgan in seinen Interessen, sondern beide Senate legen das Verfassungsrecht aus und kommt so zu den Entscheidungen, zu denen sie kommen, also auch zu jenen, die ich oben genannt habe.

@ Julianx1

Du kannst persönlich die Meinung haben, dass hinsichtlich der Besoldung "es nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten. Du solltest Dich dann allerdings nicht beschweren, wenn andere der Ansicht sind, dass "es nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten, und also Dich und Deine Kinder ebenfalls zu denen zählten, die es nicht bräuchten. Denn diese Meinung kann ebenfalls jeder persönlich haben.

Ergo bleibt Dir wie mir wie jedem anderen Beamten nur eines übrig: Festzustellen, dass das Alimentationsprinzip gerade nicht bedingt, dass der Beamte nur das zum Leben bräuchte, was er zum Leben bräuchte. Denn wäre das so, dann wäre er kein Beamter, sondern ein Grundsicherungsempfänger, befände sich also in einem qualitativ anderen Rechtsverhältnis als ein Beamter.

Von daher verbietet das Alimentationsprinzip eine ausschließlich an den Bedürfnissen von Beamten orientierte Besoldung und verlangt entsprechend eine amtsangemessene Alimentation, die also das statusrechtliche Amt und nicht den Familienstand als Grundlage der Besoldungsbemessung vorfindet.

Darüber hinaus gibt es den besonderen Zweig des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs kinderreicher Beamtenfamilien, der sich nun - anders als die amtsangemessene Alimentation - durchaus an Bedarfen orientieren darf und es als Folge des Alimentationsprinzips auch tun muss, nämlich um am Ende den Forderungen des Art. 3 Abs. 1 GG hinreichend gerecht zu werden.

All das habe ich hier wiederkehrend dargelegt und hat Rentenonkel vorhin präzise zusammengefasst. Du kannst da eine andere Meinung haben, aber die ist genauso unerheblich wie alle anderen Meinungen, meine eingeschlossen, jedenfalls solange sich diese Meinungen nicht mit dem zu beachtenden Verfassungsrecht decken.

Dürfte darüber hinaus der Gesetzgeber auf Grundlage seiner Meinung Besoldungsgesetze erlassen, als deren Grundlage er die Meinung vertreten dürfte, dass es hinsichtlich der Besoldung "nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten, dürftest Du Dir in einem gewiss sein: Du wärst mit Deine Kinder schon lange bestenfalls ein Sozialfall oder auf eigenem Bestreben hin kein Beamter mehr. Andere Alternativen dürftest Du dann nicht erwarten, wie das die Geschichte des Besoldungsrechts in den mindestens letzten 150 Jahren gezeigt hat und wie ich das weiter  oben exemplarisch dargestellt habe.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20643 am: 10.11.2025 14:17 »
Die BRD kann weder das Klima beeinflussen noch uns davor irgendwie schützen.

Auch dazu hat sich das BVerfG geäußert: "Der nationalen Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt. Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen."


Es gibt einen natürlichen Klimawandel und vor diesem muss man sich vielleicht schützen.

Deine implizite Leugnung des menschengemachten Klimawandels lasse ich einfach mal so stehen. Im Zweifel kurz googeln (nach seriösen wissenschaftlichen Quellen, nicht nach irgendwelchen verschwurbelten Verschwörungserzählungen)..


Und jetzt in der Tat gerne zurück zum Thema!

Stempelritter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20644 am: 10.11.2025 14:45 »
Auch dazu hat sich das BVerfG geäußert: "Der nationalen Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt. Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen."
Ja scheiße man, wieso haben wir dann kein Wirtschaftswachstum mehr?! Haben wir doch so eine überlegene Moral, obiter dicta des BVerfG müssten doch voll die Exportschlager sein - frei nach dem Motto "am deutschen Wesen soll die Welt genesen". Wie können die Hauptemittenten, USA und China, bloß darauf pfeifen? Und warum wächst ausgerechnet dort die Wirtschaft?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20645 am: 10.11.2025 14:56 »
Vielleicht stempeln sie zügiger?

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20646 am: 10.11.2025 15:52 »
Wie können die Hauptemittenten, USA und China, bloß darauf pfeifen? Und warum wächst ausgerechnet dort die Wirtschaft?
China macht genau das Gegenteil. Weil das Land schon heute sehr stark vom Klimawandel betroffen ist und natürlich aus strategischen Gründen. Absolut und relativ macht China viel mehr als Deutschland oder andere bedeutende Industrieländer. USA macht eine Rolle rückwärts, was ich sehr bedauere.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20647 am: 10.11.2025 15:54 »
BVerfG:     
    Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.

Gem. dem BVerfG sehe ich kein Problem mit dem Klimaschutz, im Gegenteil wird es interessante Urteile geben, wenn z.B. der Einbau einer neuen Heizung oder die Isolierung des Hauses aus Klimaschutzgründen vorgeschrieben wird, und eine Abwägung zwischen Eigentum und Klimaschutz erfolgen muss.


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20648 am: 10.11.2025 15:59 »
Wie können die Hauptemittenten, USA und China, bloß darauf pfeifen? Und warum wächst ausgerechnet dort die Wirtschaft?
China macht genau das Gegenteil. Weil das Land schon heute sehr stark vom Klimawandel betroffen ist und natürlich aus strategischen Gründen. Absolut und relativ macht China viel mehr als Deutschland oder andere bedeutende Industrieländer. USA macht eine Rolle rückwärts, was ich sehr bedauere.

Du bekommst aus unseren Medien leider nur mit, dass China verstärkt PV ausbaut. Leider wird dir von unseren Medien verschwiegen, dass China enorm in Atomkraft und Kohlekraftwerke investiert. Den Unsinn mit CO2-Zertifikaten macht weder die USA noch China mit und die Entwicklungsländer sowieso nicht.

JimmyCola

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« Antwort #20649 am: 10.11.2025 16:48 »
Wie können die Hauptemittenten, USA und China, bloß darauf pfeifen? Und warum wächst ausgerechnet dort die Wirtschaft?
China macht genau das Gegenteil. Weil das Land schon heute sehr stark vom Klimawandel betroffen ist und natürlich aus strategischen Gründen. Absolut und relativ macht China viel mehr als Deutschland oder andere bedeutende Industrieländer. USA macht eine Rolle rückwärts, was ich sehr bedauere.

Du bekommst aus unseren Medien leider nur mit, dass China verstärkt PV ausbaut. Leider wird dir von unseren Medien verschwiegen, dass China enorm in Atomkraft und Kohlekraftwerke investiert. Den Unsinn mit CO2-Zertifikaten macht weder die USA noch China mit und die Entwicklungsländer sowieso nicht.

Hierzu schaut man sich am besten die CO₂-Emissionsintensität des BIP der einzelnen Länder an. Da wird deine Aussage nochmal bestätigt.

Ozymandias

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« Antwort #20650 am: 10.11.2025 17:40 »
https://app.electricitymaps.com/map/live/fifteen_minutes Einfach mal hier austobben und dann bitte die nächste Ziehung der Karlsruher Wochenlotterie abwarten.  8)

Stempelritter

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« Antwort #20651 am: 10.11.2025 17:50 »
Wie können die Hauptemittenten, USA und China, bloß darauf pfeifen? Und warum wächst ausgerechnet dort die Wirtschaft?
China macht genau das Gegenteil. Weil das Land schon heute sehr stark vom Klimawandel betroffen ist und natürlich aus strategischen Gründen. Absolut und relativ macht China viel mehr als Deutschland oder andere bedeutende Industrieländer. USA macht eine Rolle rückwärts, was ich sehr bedauere.
Tja, das sollte einem zu denken geben, dass ein kommunistisches Ein-Parteien-System seit Jahrzehnten eine liberalere und erfolgreichere Wirtschaftstrategie fährt als ein demokratisch zusammengewählter Haufen...

Wie können die Hauptemittenten, USA und China, bloß darauf pfeifen? Und warum wächst ausgerechnet dort die Wirtschaft?
China macht genau das Gegenteil. Weil das Land schon heute sehr stark vom Klimawandel betroffen ist und natürlich aus strategischen Gründen. Absolut und relativ macht China viel mehr als Deutschland oder andere bedeutende Industrieländer. USA macht eine Rolle rückwärts, was ich sehr bedauere.

Du bekommst aus unseren Medien leider nur mit, dass China verstärkt PV ausbaut. Leider wird dir von unseren Medien verschwiegen, dass China enorm in Atomkraft und Kohlekraftwerke investiert. Den Unsinn mit CO2-Zertifikaten macht weder die USA noch China mit und die Entwicklungsländer sowieso nicht.
In China gab es ja auch keine Partei, die jahrzehntelang aus ideologischen Gründen jede Art der Atomkraft verteufelt hat. Sogar innerhalb Europas steht man damit im Abseits. Logisch, das die Weiterentwicklung dann halt woanders passiert. Und nichtmal die PV-Branche konnte man hier halten. Ein absolutes Armutszeugnis!

GoodBye

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« Antwort #20652 am: 10.11.2025 18:01 »
China betreibt wohl eher totalitären Staatskapitalismus.

Julianx1

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« Antwort #20653 am: 10.11.2025 18:12 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.

Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.

Genau. Und die CDU ist konservativ.

Wer behauptet, dass das BVerfG parteiisch und nicht neutral agieren würde, sollte lieber mal in die Geschichte Deutschlands der letzten 50 Jahre schauen.

Kein anderes Staatsorgan hat den Bundestag und die Bundesregierung so oft in die Schranken gewiesen wie das BVerfG. Das BVerfG hält sich jedoch bewusst in vielen Sachen zurück, weil die Demokratie in Deutschland laut GG vom Volke ausgeht und der Bundestag und darausfolgend die Bundesregierung die vom Volk am höchsten legitimierten Staatsorgane sind. Daher bekommen diese auch den Gestaltungsspielraum vom BVerfG und schreiten auch nur dann ein, wenn es offensichtlich verfassungswidrig ist.

Wir leben nicht in einem Staat, welcher von der Judikative regiert wird.

Ich sag nur Merkel und Harbarth. Wenn es mal eins auf den Deckel gab, wurde es in der Regel für den Bürger nur schlimmer. Siehe Grundsteuer, siehe Klimaschwachsinn etc.

Und hier haben wir ein schönes Zitat aus der Welt:  "Alle Kräfte haben zusammengewirkt, um die AfD von der Richterwahl auszuschließen, und speziell die SPD hat bei der Besetzung der Richterposten des Bundesverfassungsgerichts versucht, in Person von Frauke Brosius-Gersdorf Personal zu installieren, von dem sie sich Unterstützung eines AfD-Verbots erhoffte."

Komm her, Bastel, das ist doch so formuliert wirklich Quatsch, weil undifferenziert, was Du auch weißt.

Sowohl die Entscheidung Parteienfinanzierung - absolute Obergrenze vom Anfang des Jahres 2023 als auch jene zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 aus dessen Ende sind in der Zeit der Präsidentschaft Stephan Harbarths gefällt worden. Die erste tut den Parteien bis heute empfindlich weh, die zweite war zentral für das vorzeitige Scheitern der Ampelkoalition, da jene Entscheidung ihr haushälterisch den Boden unten den Füßen weggezogen hat.

Darüber hinaus hat der Zweite Senat unter dem Vorsitz und der Präsidentschaft Andreas Voßkuhles den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers so empfindlich eingehegt, dass der sich zunächst einmal bis heute in seiner 17-fachen Gestalt veranlasst gesehen hat, das Besoldungsniveau in massiver Art und Weise anzuheben. Um das zu realisieren, muss man sich nur das Besoldungsniveau in den 17 Rechtskreisen 2019 und 2025 anschauen. Dass dieses Handeln ein weiteres Mal wiederkehrend evident sachwidrig geschieht, liegt weiterhin in der Verantwortung derer, die die Kompetenz haben, entsprechende Gesetze zu erlassen, allerdings nicht das Recht, so zu handeln. Nichtsdestotrotz liegt das Besoldungsniveau eines alleinverdienden Beamten mit zwei Kindern heute bspw. in Baden-Württemberg bei 4.271,35 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2025&g=A_7&s=1&f=3&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=1&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=0&pkpv=), ergänzt um einen Familienergänzungszuschlag, der am Ende die Nettobesoldung um weitere 500,- € erhöht. Die Bruttobesoldung jenes Beamten dürfte also überschlagmäßig bei weit mehr als jährlich 59.000,- € und also pro Monat bei mehr als 4.920,- € liegen. 2019 lag sein Montatsbrutto bei 2.864.98 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw/a?id=beamte-bawue-2019&g=A_7&s=1&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=1&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=0&pkpv=). Das Besoldungsniveau des genannten alleinverdienenden Beamten dürfte mit Betrachtung des Familienergänzungszuschlags um mehr 70 % gestiegen sein (das Grundgehalt in A 7/1 ist von 2019 2.436,90 € auf 3.132,51 € um 28,5 % gestiegen).

Wäre es also so, wie das auch hier im Forum wiederkehrend kolportiert wird, dann wären weder die im vorletzten Absatz genannten Entscheidungen noch die neuere Rechtsprechung zum Besoldungsrecht je zustandegekommen, dann hätte das Bundesverfassungsgericht nicht ab der zweiten Hälfte der 2000er Jahren seinen Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht eingeleitet und danach immer weiter vorangetrieben -  und hätte es das nicht getan, wären nun nicht über 70 Vorlagebeschlüsse aus mittlerweile 14 Rechtskreisen in Karlsruhe anhängig, sondern beliefe sich die Zahl in beiden Fällen ziemlich genau gen Null. Denn das wäre die offensichtliche Konsequenz aus der bis 2011 entwickelten Dogmatik zum Besoldungsrecht gewesen - es würde sich dann heute ggf. nicht wenige verfassungswidrig unteralimentiert fühlen, allerdings hätte sie dann heute zur Kenntnis zu nehmen gehabt, dass sie offensichtlich amtsangemessen alimentiert werden würden. Denn das wäre die Konsequenz gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht ab der zweiten Hälfte der 2000er Jahre seine neueren Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht eingeleitet hätte. Der oben genannte baden-württembergisch Beamte dürfte sich dann heute offensichtlich mit einem um 28,5 % angehobenen Grundgehalt, um 28,5 % angehobene Familienzuschläge und eine um 28,5 % angehobene allgemeine Stellenzulage begnügen, hätte also ein um 28,5 % höheres Bruttogehalt als noch 2019, das also dann heute bei 3.681,46 € und nicht bei über 4.920,- € liegen dürfte.

Wie willst Du also jenen Rechtsprechungswandel und die beiden anderen genannten Entscheidungen rational erklären, wenn es nun so wäre, wie Du es hier im Zitat auf Basis der Meinung einer Volljuristin ausführst, die entweder nicht weiß, wie das Bundesverfassungsgericht arbeitet, oder aber weiß, wie es arbeitet, solchen Quatsch dann aber wider besseren Wissens schriebe? Denn kein BvR unterstützt eine anderes Verfassungsorgan in seinen Interessen, sondern beide Senate legen das Verfassungsrecht aus und kommt so zu den Entscheidungen, zu denen sie kommen, also auch zu jenen, die ich oben genannt habe.

@ Julianx1

Du kannst persönlich die Meinung haben, dass hinsichtlich der Besoldung "es nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten. Du solltest Dich dann allerdings nicht beschweren, wenn andere der Ansicht sind, dass "es nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten, und also Dich und Deine Kinder ebenfalls zu denen zählten, die es nicht bräuchten. Denn diese Meinung kann ebenfalls jeder persönlich haben.

Ergo bleibt Dir wie mir wie jedem anderen Beamten nur eines übrig: Festzustellen, dass das Alimentationsprinzip gerade nicht bedingt, dass der Beamte nur das zum Leben bräuchte, was er zum Leben bräuchte. Denn wäre das so, dann wäre er kein Beamter, sondern ein Grundsicherungsempfänger, befände sich also in einem qualitativ anderen Rechtsverhältnis als ein Beamter.

Von daher verbietet das Alimentationsprinzip eine ausschließlich an den Bedürfnissen von Beamten orientierte Besoldung und verlangt entsprechend eine amtsangemessene Alimentation, die also das statusrechtliche Amt und nicht den Familienstand als Grundlage der Besoldungsbemessung vorfindet.

Darüber hinaus gibt es den besonderen Zweig des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs kinderreicher Beamtenfamilien, der sich nun - anders als die amtsangemessene Alimentation - durchaus an Bedarfen orientieren darf und es als Folge des Alimentationsprinzips auch tun muss, nämlich um am Ende den Forderungen des Art. 3 Abs. 1 GG hinreichend gerecht zu werden.

All das habe ich hier wiederkehrend dargelegt und hat Rentenonkel vorhin präzise zusammengefasst. Du kannst da eine andere Meinung haben, aber die ist genauso unerheblich wie alle anderen Meinungen, meine eingeschlossen, jedenfalls solange sich diese Meinungen nicht mit dem zu beachtenden Verfassungsrecht decken.

Dürfte darüber hinaus der Gesetzgeber auf Grundlage seiner Meinung Besoldungsgesetze erlassen, als deren Grundlage er die Meinung vertreten dürfte, dass es hinsichtlich der Besoldung "nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten, dürftest Du Dir in einem gewiss sein: Du wärst mit Deine Kinder schon lange bestenfalls ein Sozialfall oder auf eigenem Bestreben hin kein Beamter mehr. Andere Alternativen dürftest Du dann nicht erwarten, wie das die Geschichte des Besoldungsrechts in den mindestens letzten 150 Jahren gezeigt hat und wie ich das weiter  oben exemplarisch dargestellt habe.

Lieber Swen. Zunächst einmal sei gesagt das ich deine Expertise immer sehr schätze. Auch wenn ich immer nicht alles nachvollziehen vermag. Und natürlich kann ich mit meine Meinung kund tun. Meine eigene kleine persönliche Ansicht. Und selbstverständlich ist die nicht richtig. Schon mal überhaupt nicht wenn man die aA rechtlich und verfassungsrechtlich bewertet. Aber das macht selbst unser Dienstherr nicht.

Und beschweren? Beschwert haben wir uns ja alle in Form der Widersprüche. Ich gehe davon aus, dass egal was kommt eine Notlösung ist. Und wenn ich so in die Länder schaue gingen die meisten Lösungen immer in die Richtung meiner Meinung. Selbst der vergangene Entwurf ging in diese Richtung. Deswegen bin ich da guter Dinge.

Das Gefühl ich sei. Ein Sozialhilfeempfänger habe ich situationsbedingt tatsächlich schon. Fängt an wenn man aufs Sozialwerk beim buchen eines Urlaubs angewiesen ist. Jedoch, wird dieses Gefühl wohl bleibe müssen. Denn eine angestrebte Erhöhung der Grundbesoldung wird es wohl nicht geben. - und nun wieder meine Meinung: „Muss es auch nicht“

BVerfGBeliever

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« Antwort #20654 am: 10.11.2025 18:12 »
In China gab es ja auch keine Partei, die jahrzehntelang aus ideologischen Gründen jede Art der Atomkraft verteufelt hat.

Am 30.06.2011 haben im Bundestag 513 Abgeordnete für den Atomausstieg gestimmt und 79 dagegen.

(Namensliste: https://www.bundestag.de/resource/blob/191952/20110630_17_6070.pdf)