Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8770288 times)

Seppo84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 87
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20910 am: 15.11.2025 10:15 »
Ich hab da was gefunden, nicht verifiziert.

https://www.instagram.com/reel/DRCMcPtDBmT/?igsh=dDNsc25saTVzdmNu

Kann zu dem Beitrag jemand mehr berichten?

Fake-News?

100% echt, die weiß es… Insider und so.

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 591
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20911 am: 15.11.2025 10:19 »
Na der letzte Punkt aus dem Video "Einführung des Ergänzungszuschlages", betrifft ja die aA aus Sicht des DH. Ob und wielange der Bestand hat, könnte man evtl. ab dem 19.11. lesen.


BerndStromberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 140
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20913 am: 15.11.2025 11:49 »
Schaut mal in den Text zu dem Tiktok-Video, da ist von AEZ mit Familenzuschlag in Abhängigkeit von Mietstufe und Kinderzahl die Rede. Plausibel klingt das schon, aber eine Quelle wird nicht genannt.

Ab Mittwoch herrscht hoffentlich Klarheit und das BVerfG rettet seine Ehre und unsere Besoldung. Ich hoffe auf sehr deutliche Worte, auch zu dem pseudo-verfassungsgemäßen Wildwuchs, der seit 2020 bei den Ländern um sich greift (Partnereinkommen, Abschmelzbeträge usw).

Die letzte Patrone muss ins Ziel finden, sonst machen die DH mit uns endgültig, was sie wollen.
« Last Edit: 15.11.2025 11:56 von BerndStromberg »

Wilkinson13

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20914 am: 15.11.2025 12:18 »
Mal aus Sicht der Landesbeamten:

Es gehen jetzt ja schon vielfach die Vorlagen der Mustwiedersprüche der Gewerkschaften durch die Reihen.
Wäre es angesichts des zu erwartenden Urteils für Berlin wohl sinnvoll, dieses abzuwarten und dessen Erkenntnisse in den Widerspruch gegen die Länder mitaufzunehmen ?

ToniHassla

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20915 am: 15.11.2025 12:18 »
Na der letzte Punkt aus dem Video "Einführung des Ergänzungszuschlages", betrifft ja die aA aus Sicht des DH. Ob und wielange der Bestand hat, könnte man evtl. ab dem 19.11. lesen.
Ich hoffe ganz stark, dass das falsch ist. Das wäre doch wieder der selbe Murks der in den letzten Gesetzesentwürfen veröffentlicht wurde…vor allem deswegen weil ich ledig bin