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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rheini:

--- Zitat von: Böswilliger Dienstherr am 18.11.2025 09:42 ---
--- Zitat von: qou am 18.11.2025 09:34 ---Deshalb denke ich, dass eine Erhöhung der Beihilfe die Kosten für die Bevölkerung verschleiert und kinderreichen Familien genauso hilft wie dem Singlebeamten.

--- End quote ---

Wenn es über die Beihilfe geregelt werden sollte, müsste die Beihilfe 99% übernehmen und ich nur noch vertragswahrend 1% ggü. der PKV. Und obendrein noch 100€ einfach so um die aA zu erreichen. Luftschloss von vornherein. Kombinationen mit anderen Zuschlägen etc. immernoch möglich. Vielleicht ab morgen schon nicht mehr.

--- End quote ---

Was wohl die PKV dazu meint ..... und wie es für die Vergangenheit geregelt wird.

qou:
Beiträge, die zu viel entrichtet wurden, werden erstattet. Natürlich nur, wenn ein Widerspruch für das entsprechende Jahr vorliegt. :-X

Malkav:

--- Zitat von: GoodBye am 18.11.2025 09:03 ---Die haben im MF in Niedersachsen den absoluten Besoldungsprofi Dr. Blissenbach, der auch selbst zum NBesG kommentiert.

--- End quote ---

Das erinnert mich an meinen sonstigen fachlichen Beritt, wenn gaaaaaaaaaaanz viele Insolvenzverwalter die InsVV (Insolvenzverwaltervergütungsverordnung) kommentieren und Fachaufsätze veröffentlichen, warum exorbitant hohe Vergütungszuschläge für Insolvenzverwalter auch in faktischen Standartfällen absolut gerechtfertig, angemessen oder sogar geboten seinen  ;)

Ich erkenne da ein System, welches in Hinblick auf die Fachveröffentlichungen ein wenig an Cum-Ex und Cum-Cum erinnert  :o

PublicTim:

--- Zitat von: Reisinger850 am 18.11.2025 06:47 ---Du weisst schon was morgen früh um 09:30 ist,
Oder?

--- End quote ---

Was findet da statt?

Böswilliger Dienstherr:
ich hoffe ganz ehrlich wir machen dann hier mal einen schnitt in der Diskussion mit den neuen Beschlüssen. es wird "scrolltechnisch" auch sehr unübersichtlich

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