Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (4216/4219) > >>

Imperator:

--- Zitat von: PublicTim am 18.11.2025 11:36 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 18.11.2025 06:47 ---Du weisst schon was morgen früh um 09:30 ist,
Oder?

--- End quote ---

Was findet da statt?

--- End quote ---

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Maximus:

--- Zitat von: fcesc4 am 18.11.2025 11:44 ---Sorry für die Frage.
Ist nach dem Beschluss morgen mit einer Veröffentlichung des Entwurfs zu rechnen oder wird es sich eher wieder ziehen, weil der Entwurf in der Tonne landet 😅 und das ganze Spiel erneut von beginnt.

--- End quote ---

Das "Spiel" wird sehr wahrscheinlich von Vorne beginnen. Ich habe die Befürchtung, dass es nun zu einer längeren Verzögerung kommt. Der BUND wird abwarten und schauen, wie das Land Berlin und die anderen Bundesländer auf die Entscheidung aus Karslruhe reagieren werden. Dann wird es erst in 2027 einen neuen Entwurf geben.

Vielleicht irre ich mich auch und der BUND möchte diesmal Vorreiter sein. Er könnte sogar schneller auf das Urteil reagieren als das betroffene Land Berlin...

Hoffentlich führt die Entscheidung aus Karlsruhe dazu, dass das Land Berlin gezwungen wird, die Besoldung erheblich zu erhöhen. Dies würde ggf. dazu führen, dass der BUND dann nachziehen muss, um nicht ins Hintertreffen zu geraten (Bundesbehörden und die Berliner Verwaltung konkurrieren um den gleichen Bewerberkreis). 

Beamtenhustler:
Verständnisfrage: Warum sollten die anderen Länder oder der Bund auf irgendwas reagieren? Einfach aussitzen und dann auf die eigene Entscheidung aus Karlsruhe (oder woher auch immer) warten. Man wird es zur Kenntnis nehmen und mit den Schultern zucken. Liege ich falsch?

Böswilliger Dienstherr:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 18.11.2025 11:52 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 18.11.2025 09:18 ---[...] einen sachgerechten Ortszuschlag einführen [...]

--- End quote ---

In 2 BvL 3/00 schreibt das BVerfG übrigens in Randnummer 70:

"Danach verletzt der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge von Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen."

Nach meiner persönlichen Auffassung (die aber natürlich absolut keinerlei Relevanz hat) wäre eine etwaige Anknüpfung an den Dienstort die deutlich sinnvollere Variante, alleine schon, um die oben zitierten "Briefkasten-WGs" in München zu unterbinden. Wenn ich Swen richtig verstanden habe, scheint das jedoch leider eher "schwierig" zu sein.

Na ja, wie auch immer, jetzt schaun mer (erst)mal, was der morgige Tag so bringen wird.. 8)

--- End quote ---

Briefkasten WG. Herrlich. Gewinnmaximierung ist nunmal oberstes Prinzip. Ich liebe die kapitalistische Kreativität die dort angesichts des offensichtlichen Schwachsinns seitens der Dienstherren an Fahrt gewinnt. Wenn wir nach Beendigung der "Spielchen" mit normativer Faktensetzung und juristischer Nachkorrekturen mal irgendwann "fertig" sein sollten weil das BVerfG wenn nicht bereits jetzt aber dann alsbald später (in Dekaden) den Sack zu macht, enden wir bei der Einheitsbesoldung bundesweit.

Reisinger850:
@beamtenhustler

Die Urteile haben Einfluss auf alle Länder. 2020 hat auch dazu geführt, dass die Länder grundlegende Änderungen vorgenommen haben.

Das war der Start von Taschenspielertricks und Zuschlagsorgien, alles wegen einer Entscheidung, wie die von morgen

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version