Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2055091 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2145 am: 07.11.2022 13:53 »
going nuts  ;)

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2146 am: 07.11.2022 14:12 »
Wenn der jetzt mit seinem Hamburg Schwachsinn im die Ecke kommt, geh ich nuts. Versprochen.

nuts?
Beste Hand beim Pokern die vom Gegner nicht geschlagen werden kann.  :D

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2147 am: 07.11.2022 14:27 »
If I take my son's toy away, he will go nuts.

Wenn ich meinem Sohn das Spielzeug wegnehme, wird er ausrasten.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2148 am: 07.11.2022 14:40 »
Wobei der einfache Ausruf "Nuts!" auch einfach soviel bedeuten kann wie "Blödsinn".
Unter anderem die Antwort eines US-Komandanten, der während der Ardennenoffensive 1944 zur Kapitulation aufgefordert wurde.

Wird aber gerne in der deutschen Synchronisierung von Filmen auch gerne wörtlich übersetzt.... wofür werden diese Leute eigentlich bezahlt?   >:(

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2149 am: 07.11.2022 19:26 »
Nützt im Moment doch relativ wenig. Der Neue Staatssekretär wird dem noch sein Stempel aufdrücken. Wie das Modell in Hamburg, eine amtsangemessene Alimentation ist erst 2025 möglich, weil erst dann die Zahlen vorliegen. Deswegen gibt es jetzt als Ausgleich 20 % eines Monatslohnes im Jahr als alimentativer Ergänzungszuschlag und damit sind alle Ansprüche abgegolten. Natürlich aber nur bei Personen im wirklichen Alleinverdiener Modell... :-X.

Kann das jemand mal näher ausführen? Hat der Mann auch das "Hamburger Modell" verbrochen, und wie soll das Modell funktionieren? Ist eine Übertragung auf den Bund realistisch? Das klingt ja schlimmer als alles, was ich befürchtet hatte.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2150 am: 07.11.2022 19:46 »
Er war zumindestens mal der höchste Beamte im Hamburger Innenministerium. Das Modell besagt, dass man das Problem bis 2025 aufschiebt und dafür eine Einmalzahlung leistet. Ich halte das für nicht Verfassungskonform, aber wenn interessiert hier bei dem Thema schon noch die Verfassung oder das höchste Gericht.

Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2151 am: 07.11.2022 22:46 »
Es wird verschoben auf......

Nannten es im Dienst Verschiebebahnhof. Die versuchen mit allen Mitteln eine amtsangemessene Alimentation im Bund und Ländern zu verzögern. Kann es bald nicht mehr hören und lesen.

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2152 am: 08.11.2022 06:28 »
Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass nur weil ein neuer Staatssekretär kommt, das ganze Ding nochmal auf links gezogen wird? An dem Entwurf wird sicher seit Monaten gearbeitet und diesen Monat sollen dazu wohl letzte Gespräche stattfinden und dann kommt der Bumms ans Tageslicht, vielleicht sogar noch dieses Jahr  ::).

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2153 am: 08.11.2022 07:19 »
Und wer führt da mit wem letzte Gespräche, weshalb? Kommen sollte der Entwurf bereits schon im Oktober.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2154 am: 08.11.2022 11:40 »
Da vorher klar war, dass es ein/e Rote/r wird, ist es doch wohl nicht weiter verwunderlich, dass die ausgewählte Person nicht gerade dem Geschmack entspricht. Unabhängig davon, ob der Mensch aus Hamburg kommt oder nicht.

Zumindest entfällt jetzt das Argument, dass es daran liegt, dass der Posten unbesetzt ist. Dass der neue STS womöglich auch eine reine Verzögerungstaktik fahren wird, kotzt natürlich zurecht an. Wir sollten allerdings trotzdem froh sein, dass sich das BMI nicht mehr mit der unbesetzten Stelle rausreden kann.

Ich versuche in dem ganzen etwas positives zu sehen. Kleiner Naivling der ich bin.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2155 am: 08.11.2022 12:04 »
Jetzt mal so in die Runde...

können wir nicht alle gemeinsam mal eine Individualverfassungsbeschwerde vorbereiten und dann jeder für sich, also als Einzelkläger einreichen?

Was wäre denn im Falle der permanenten Untätigkeit des BMI der fachgerichtliche Rechtsweg?
Es ist doch ganz klar eine Missachtung des Grundgesetztes. Auch wenn die Missachtung im Grunde erst durch das BBesG entsteht.
Welches Gericht außer das BVerfG will denn darüber entscheiden, ob dem nun so ist oder eben nicht?

Kann doch nicht sein, dass wir so verarscht werden?

Die Diätenerhöhung ist doch an die selben Bemessungsgrundsätze gebunden wie die Besoldung oder etwa nicht?
Da klappt es doch auch fast jedes Jahr. 

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2156 am: 08.11.2022 12:59 »
Ich rechne in nächster Zeit mit keinerlei Tätigkeiten seitens des BMI. Es müssen ja Milliarden für die Ukraine, sinnlos Infrastrukturvorhaben und nicht zu vergessen dass 100 Mrd. SV für die BW finanziert werden.

Ich hoffe eher auf die anstehenden Tarifverhandlungen. Aber 10,5 % (Mindesterhöhung 500 €) sowie eine Laufzeit von 12 Monaten glaube ich nicht.

Ich gehe eher von 6 - 8 % (Mindestbetrag von 300 €) und 12 Monaten aus. Im schlimmsten Fall befürchte ich 5 % (Mindestbetrag 200 €) und 12 Monate.

Bastel

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« Antwort #2157 am: 08.11.2022 13:01 »
Ich rechne in nächster Zeit mit keinerlei Tätigkeiten seitens des BMI. Es müssen ja Milliarden für die Ukraine, sinnlos Infrastrukturvorhaben und nicht zu vergessen dass 100 Mrd. SV für die BW finanziert werden.

Ich hoffe eher auf die anstehenden Tarifverhandlungen. Aber 10,5 % (Mindesterhöhung 500 €) sowie eine Laufzeit von 12 Monaten glaube ich nicht.

Ich gehe eher von 6 - 8 % (Mindestbetrag von 300 €) und 12 Monaten aus. Im schlimmsten Fall befürchte ich 5 % (Mindestbetrag 200 €) und 12 Monate.

5% könnte es mit Ach und Krach geben, aber 12 Monate? Never ever. Locker 24+x.

Beamtenmichel

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« Antwort #2158 am: 08.11.2022 13:07 »
Ich rechne in nächster Zeit mit keinerlei Tätigkeiten seitens des BMI. Es müssen ja Milliarden für die Ukraine, sinnlos Infrastrukturvorhaben und nicht zu vergessen dass 100 Mrd. SV für die BW finanziert werden.

Ich hoffe eher auf die anstehenden Tarifverhandlungen. Aber 10,5 % (Mindesterhöhung 500 €) sowie eine Laufzeit von 12 Monaten glaube ich nicht.

Ich gehe eher von 6 - 8 % (Mindestbetrag von 300 €) und 12 Monaten aus. Im schlimmsten Fall befürchte ich 5 % (Mindestbetrag 200 €) und 12 Monate.



5 % über 24 Monate?? Sprich 2,5 Prozent pro Jahr???? Oder jährlich 5%? Sollte dies wirklich so eintreten, hätte es die Verdi resp. der DBB geschafft 23!!!!!!!!!!!! % der Forderung durchzusetzen. Das wäre das Ende von Verdi. Alle die nach so einem Ergebnis tatsächlich dieses Konstrukt unterstützen gehören "eingeliefert" ernsthaft.

5% könnte es mit Ach und Krach geben, aber 12 Monate? Never ever. Locker 24+x.

BWBoy

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« Antwort #2159 am: 08.11.2022 17:13 »
Ich rechne in nächster Zeit mit keinerlei Tätigkeiten seitens des BMI. Es müssen ja Milliarden für die Ukraine, sinnlos Infrastrukturvorhaben und nicht zu vergessen dass 100 Mrd. SV für die BW finanziert werden.

Ich hoffe eher auf die anstehenden Tarifverhandlungen. Aber 10,5 % (Mindesterhöhung 500 €) sowie eine Laufzeit von 12 Monaten glaube ich nicht.

Ich gehe eher von 6 - 8 % (Mindestbetrag von 300 €) und 12 Monaten aus. Im schlimmsten Fall befürchte ich 5 % (Mindestbetrag 200 €) und 12 Monate.



5 % über 24 Monate?? Sprich 2,5 Prozent pro Jahr???? Oder jährlich 5%? Sollte dies wirklich so eintreten, hätte es die Verdi resp. der DBB geschafft 23!!!!!!!!!!!! % der Forderung durchzusetzen. Das wäre das Ende von Verdi. Alle die nach so einem Ergebnis tatsächlich dieses Konstrukt unterstützen gehören "eingeliefert" ernsthaft.

5% könnte es mit Ach und Krach geben, aber 12 Monate? Never ever. Locker 24+x.


Wenn irgendeine Gewerkschaft in diesen Zeiten 24 Monaten Laufzeit zustimmt hat sie ihre Daseinsberechtigung verfehlt. Gerade weil die so unruhig sind muss sie sich doch Handlungspielräume bewahren