Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1958743 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2160 am: 08.11.2022 18:17 »
Verdi hat es während Corona verkackt und sie werden wieder verkacken.

Bruce

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2161 am: 08.11.2022 19:34 »
Heute Antwort von meiner BVA bekommen wegen des Widerspruchs (wohlgemerkt der zweite):

"Da ich ihr nicht abzuhelfen vermag, hab ich sie der nachstehende Widerspruchstelle zur Entscheidung zugeleitet.Sie werden von dort weitere  Nachricht erhalten."

Die Widerspruchstelle ist eine BVA die nicht für mich zuständig ist. Wohlgemerkt es aber mal war in einer Vordienstzeit.

Der erste Widerspruch wurde von meiner BVA ruhend gestellt. Warum wird der zweite nun quer durch die Republik gesendet???

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 550
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2162 am: 08.11.2022 22:58 »
Wenn du Bundesbeamter bist, sende doch das BMI Rundschreiben mit und frag höflich, was deren verdammtes Problem ist. Widersprüche sind ruhend zu stellen. Oder wird das BMI genauso ignoriert wie das Bundesverfassungsgericht..?

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://beamte.verdi.de/%2B%2Bfile%2B%2B60d3209c723a6b68e59400db/download/210614%2520D3%2520an%2520Ressorts%2520-%2520RS%2520Widerspr%25C3%25BCche%2520Alimentation.pdf&ved=2ahUKEwiNh67ryZ_7AhW-SPEDHZlaAScQFnoECAgQAQ&usg=AOvVaw19_TezZxQh3z8rQmCQcwli

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 381
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2163 am: 09.11.2022 09:29 »
Wenn du Bundesbeamter bist, sende doch das BMI Rundschreiben mit und frag höflich, was deren verdammtes Problem ist. Widersprüche sind ruhend zu stellen. Oder wird das BMI genauso ignoriert wie das Bundesverfassungsgericht..?

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://beamte.verdi.de/%2B%2Bfile%2B%2B60d3209c723a6b68e59400db/download/210614%2520D3%2520an%2520Ressorts%2520-%2520RS%2520Widerspr%25C3%25BCche%2520Alimentation.pdf&ved=2ahUKEwiNh67ryZ_7AhW-SPEDHZlaAScQFnoECAgQAQ&usg=AOvVaw19_TezZxQh3z8rQmCQcwli

Das Problem ist, dass im RS nur EMPFOHLEN wird. Außerhalb des BMI hat das RS also keinen Weisungscharakter, wenn die Hausleitungen dies nicht wollen.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2164 am: 09.11.2022 09:35 »
Das BVA ist oft Zahlungsstelle. Hier scheint es eher ein Problem mit der Zuständigkeit zu geben. Bzw. meint das BVA das. Evtl. wäre nochmal zu klären durch welches Amt im gegebenen Fall die Bezüge zahlbar gemacht werden.

so lala

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2165 am: 09.11.2022 09:48 »
Heute Antwort von meiner BVA bekommen wegen des Widerspruchs (wohlgemerkt der zweite):

"Da ich ihr nicht abzuhelfen vermag, hab ich sie der nachstehende Widerspruchstelle zur Entscheidung zugeleitet.Sie werden von dort weitere  Nachricht erhalten."

Die Widerspruchstelle ist eine BVA die nicht für mich zuständig ist. Wohlgemerkt es aber mal war in einer Vordienstzeit.

Der erste Widerspruch wurde von meiner BVA ruhend gestellt. Warum wird der zweite nun quer durch die Republik gesendet???

Hallo, ich lese schon seit längerem hier mit und dies ist mein erster Beitrag.

@ Bruce
Die selbe Antwort habe ich (Bundesbeamter) auch für meinen Wiederspruch 2022 erhalten.
Der Wiederspruch wurde am 30.09.2022 zum Bundesverwaltungsamt, Außenstelle München,  Referat PY II 1 weitergeleitet. Eine Antwort steht noch aus.

Max Bommel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2166 am: 09.11.2022 09:52 »
Das BVA ist oft Zahlungsstelle. Hier scheint es eher ein Problem mit der Zuständigkeit zu geben. Bzw. meint das BVA das. Evtl. wäre nochmal zu klären durch welches Amt im gegebenen Fall die Bezüge zahlbar gemacht werden.

Es gibt in der Besoldung auch nicht DAS BVA, sondern vielmehr ein Sammelsurium.

Neben dem Alt-BVA in Köln wurden 2013 von der Bundeswehr 7 Standorte annektiert. 2017 wurden weitere Standorte vom BADV übernommen und in Magdeburg musste aus politischen Gründen ein weiterer Standort neu gegründet werden.

Hinsichtlich des RS BMI sollte es natürlich eine einheitliche Arbeitsweise geben, aber bei vermutlich über 2000 Beschäftigten in der Personalabrechnung läuft eben auch mal einer quer.

 

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2167 am: 09.11.2022 10:07 »
Das BVA ist das BVA. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe nie behauptet, dass eine einzige OE im BVA für Besoldungsfragen zuständig ist. Dem ist natürlich nicht so. Es kann aber auch sein, dass das BVA gar nicht zuständig ist. Nämlich dann, wenn die betreffende Behörde die Bezüge selbst zahlbar macht. Wir scheinen hier aneinander vorbei geschrieben zu haben.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2168 am: 09.11.2022 10:18 »
Wenn du Bundesbeamter bist, sende doch das BMI Rundschreiben mit und frag höflich, was deren verdammtes Problem ist. Widersprüche sind ruhend zu stellen. Oder wird das BMI genauso ignoriert wie das Bundesverfassungsgericht..?

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://beamte.verdi.de/%2B%2Bfile%2B%2B60d3209c723a6b68e59400db/download/210614%2520D3%2520an%2520Ressorts%2520-%2520RS%2520Widerspr%25C3%25BCche%2520Alimentation.pdf&ved=2ahUKEwiNh67ryZ_7AhW-SPEDHZlaAScQFnoECAgQAQ&usg=AOvVaw19_TezZxQh3z8rQmCQcwli

Das Problem ist, dass im RS nur EMPFOHLEN wird. Außerhalb des BMI hat das RS also keinen Weisungscharakter, wenn die Hausleitungen dies nicht wollen.

Haben das Schreiben im Kollegenkreis leider auch so gelesen, dies ist lediglich eine Empfehlung.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, das Kollegen die auf dies Schreiben vertraut haben und  keinen Widerspruch eingelegt haben infolge dessen leer ausgehen weil es eben nur eine Empfehlung war, so ist das die nächste äußerst perfide Art mit den Beamten umzugehen.
Hoffe das es nicht so kommt, aber dann wäre jedwedes Vertrauensverhältnis zerstört.
Zur Sicherheit werde ich daher nunmehr jedes Jahr den Widerspruch einlegen.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2169 am: 09.11.2022 10:21 »
Verdi hat es während Corona verkackt und sie werden wieder verkacken.

Haben es die für uns Beamte zuständigen Interessenvertretungen nicht fast oder sogar immer verkackt ?
Von der allgemeinen Lohnentwicklung sind wir doch gefühlt seit Jahren abgekoppelt.
Die Angelegenheit mit der 41 Stundenwoche ist ein weiteres Beispiel.

BWBoy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 239
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2170 am: 09.11.2022 11:20 »
Verdi hat es während Corona verkackt und sie werden wieder verkacken.

Haben es die für uns Beamte zuständigen Interessenvertretungen nicht fast oder sogar immer verkackt ?
Von der allgemeinen Lohnentwicklung sind wir doch gefühlt seit Jahren abgekoppelt.
Die Angelegenheit mit der 41 Stundenwoche ist ein weiteres Beispiel.

Naja was halt eine Interessenvertretung heute so ist. Ich habe kürzlich meinen Kollegen der im igbi ist gefragt ob die zu dem Thema hier was vorliegen haben. Das Thema war ihm komplett neu, und er hat beim igbi auch nichts gefunden.

Die Bundesbeamten scheinen hier habe keine Ausnahmeerscheinung zu sein. Ich habe auch noch mehrere Kumpels die Landesbeamte in Niedersachen und Baden-Württemberg sind. Egal wo ich das Thema anspreche, da kommt überall der gleiche ungläubige Hundeblick. Es scheinen sich alle darauf zu verlassen, dass der Dienstherr seinen Teil der Fürsorgepflicht erfüllt.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 550
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2171 am: 09.11.2022 18:30 »
Zitat

Das Problem ist, dass im RS nur EMPFOHLEN wird. Außerhalb des BMI hat das RS also keinen Weisungscharakter, wenn die Hausleitungen dies nicht wollen.

Och Leute, dass das Rundschreiben nur Empfehlungscharakter hat, wurde ja hier schon sehr oft erwähnt. Niemals drauf verlassen und weiter Widerspruch einlegen praktiziere ich auch.

Aber gegenüber ahnungslosen und böswilligen Bezügestellen kann man das schon mal anbringen. Oder ist es bei euch üblich, sich über Empfehlungen der Fachaufsicht einfach hinwegzusetzen?  ;D

Bruce

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2172 am: 09.11.2022 19:40 »
Heute Antwort von meiner BVA bekommen wegen des Widerspruchs (wohlgemerkt der zweite):

"Da ich ihr nicht abzuhelfen vermag, hab ich sie der nachstehende Widerspruchstelle zur Entscheidung zugeleitet.Sie werden von dort weitere  Nachricht erhalten."

Die Widerspruchstelle ist eine BVA die nicht für mich zuständig ist. Wohlgemerkt es aber mal war in einer Vordienstzeit.

Der erste Widerspruch wurde von meiner BVA ruhend gestellt. Warum wird der zweite nun quer durch die Republik gesendet???

Hallo, ich lese schon seit längerem hier mit und dies ist mein erster Beitrag.

@ Bruce
Die selbe Antwort habe ich (Bundesbeamter) auch für meinen Wiederspruch 2022 erhalten.
Der Wiederspruch wurde am 30.09.2022 zum Bundesverwaltungsamt, Außenstelle München,  Referat PY II 1 weitergeleitet. Eine Antwort steht noch aus.

Jup, dieselbe BVA wie bei mir. Evtl werden ja die Widersprüche zentralisiert?! Ob es sinnig ist kann ich nicht beurteilen

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2173 am: 10.11.2022 10:36 »
Hallo Kollegen,

ich nerve nochmal wg. Widerspruch.

Auf Seite 33 hat der Kollege Random Value einen Widerspruch gepostet.

Frage: Ist der so noch aktuell für Bundesbeamte (im Ruhestand)? Gibt es da vielleicht eine kürzere Version.

Danke und Grüße.

Bl3nder

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2174 am: 10.11.2022 14:28 »
@ Bruce

genau die gleiche Antwort hat mein Kollege ebenfalls erhalten ich warte immer noch auf mein Schreiben und auf Fragen erhält man natürlich keine Antwort ....