Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1952830 times)

Bruce

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2175 am: 10.11.2022 15:09 »
Bei meinem Widerspruch in 2021 hat es schlanke 11 Monate bis zur Antwort gedauert  8)

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2176 am: 10.11.2022 15:36 »
Bei meinem Widerspruch in 2021 hat es schlanke 11 Monate bis zur Antwort gedauert  8)

Ernsthaft ?
11 Monate um einen Bescheid bei dem ich davon ausgehe, dass dieser ein Musterbescheid ist, zu erstellen ?

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2177 am: 10.11.2022 16:58 »
Home Office ohne Technik machts möglich.  :)

Bruce

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2178 am: 10.11.2022 18:54 »
Bei meinem Widerspruch in 2021 hat es schlanke 11 Monate bis zur Antwort gedauert  8)

Ernsthaft ?
11 Monate um einen Bescheid bei dem ich davon ausgehe, dass dieser ein Musterbescheid ist, zu erstellen ?

Jup, ernsthaft.

Und jetzt geht der Widerspruch auf Reisen durch die Republik. Ich rechne nicht vor einer Ruhestellung vor Sommer 2023

Bl3nder

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2179 am: 11.11.2022 08:28 »
Ich wollte nur einmal mein Schreiben abtippen die gleiche Antwort werden die Leute die jetzt Widerspruch einlegen sehr wahrscheinlich ebenfalls bekommen.

Also nach der ersten Antwort auf mein Widerspruch.....

"Da ich ihr nicht abzuhelfen vermag, habe ich sie der nachstehenden Widerspruchsstelle zur Entscheidung zugeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten."

Bei mir ist es Außenstelle München

- Die mit meinem Schreiben vom ???? erklärte Aufrechnung setze ich nicht aus , da die Aufrechnung mit einer in einem Rückforderungsbescheid konkretisierten Forderung nicht dessen Vollziehbarkeit voraussetzt.(BVerwG vom 27.10.1982 -3 C 6/82;NJW Heft 14/1983 Seite 776)

bbdhs

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2180 am: 11.11.2022 09:54 »
Der Bundeshaushalt 2023 steht... Wo finde ich den genaue Infos dazu? Was ist denn für das ganze Personal an Plus eingeplant (z.B. für amtsangemessene Alimentation, Übertragung Tarifverhandlung ÖD auf Beamt*innen, ...)?

Kasio1983

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2181 am: 11.11.2022 10:09 »
Der Bundeshaushalt 2023 steht... Wo finde ich den genaue Infos dazu? Was ist denn für das ganze Personal an Plus eingeplant (z.B. für amtsangemessene Alimentation, Übertragung Tarifverhandlung ÖD auf Beamt*innen, ...)?

Ich finde nur den Entwurf vom 05.08.2022
https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003100.pdf

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2182 am: 11.11.2022 10:33 »
Nichts war eingeplant. Mehrkosten müssen in den jeweiligen Plänen erwirtschaftet werden.

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 410
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2183 am: 11.11.2022 10:36 »
Nichts war eingeplant. Mehrkosten müssen in den jeweiligen Plänen erwirtschaftet werden.
Wie soll das denn funktionieren? In der Praxis ist das doch gar nicht möglich einfach mal zwei bis drei Milliarden woanders wegnehmen und der Besoldung zu zuführen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2184 am: 11.11.2022 10:46 »
Jetzt erkennst du das "Problem" ;)

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2185 am: 11.11.2022 11:15 »
In dem man freie Stellen erst 2-3 Monate später nachbesetzt, sich mit dem Vollzug von Beförderungen Zeit lässt, eh nicht alle Stellen besetzt werden. Im Kleinen fällt das nicht auf...

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 410
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2186 am: 11.11.2022 11:33 »
Jetzt erkennst du das "Problem" ;)
Ich habe nur versucht es zu ignorieren, denn wollte natürlich an das Gute im BMI glauben.
(Natürlich wusste ich, dass es dieses im BMI nicht gibt und es knallhart nur nach Zahlen und sparen geht)

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 381
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2187 am: 11.11.2022 11:34 »
Wie soll das denn funktionieren? In der Praxis ist das doch gar nicht möglich einfach mal zwei bis drei Milliarden woanders wegnehmen und der Besoldung zu zuführen.

Durch Einsparungen in anderen Bereichen. Das kann, wie das Blubbelwasser sagt durch Personalmaßnahmen erfolgen, also Beförderungsstopp, oder durch Nichtbesetzung von Dienstposten bzw. künftige Besetzung mit TB, wird aber nach Schätzungen der Ressorts beim letzten Entwurf nicht ausreichen.

Um die Mehrausgaben des letzten Entwurfs zu schultern hätten z.B. beim BMAS und BMZ die Förderprogramme erheblich zusammengestrichen werden müssen, teilweise bis zur Beschränkung auf reine ESF Titel.

Das hat keiner der Minister mitgemacht, weshalb der Vorschlag gegenüber dem BMF "dankend" abgelehnt wurde.
Dass Olaf sein Herz fürs Beamtenvolk entdeckt und Christian anweist, die Milliarden über Schulden bereitzustellen darf ebenfalls getrost bezweifelt werden.

Achja: Bernd Krösser wird nun auch offiziell als StS im BMI geführt, zumindest intern. Sein persönlicher Referent kommt aus dem Bereich ÖS, jetzt der Beritt von StS Engelke. Mal sehen, ob da nun Zuständigkeiten getauscht werden (sollen)...

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2188 am: 11.11.2022 12:50 »
Was sagt uns das alles für den aktuellen Entwurf? Einfach weiter aussitzen?

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2189 am: 11.11.2022 13:03 »
Im letzten Entwurf wurde ja schon gesparrt und in diesem soll nochmal gesparrt werden. (Veränderungen bei den Familienzuschlägen) Der letzte Entwurf hat 260 Millionen gekostet.