Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923323 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2190 am: 11.11.2022 13:08 »
Hier die Passage aus der GDP Veröffentlichung:

Der Familienzuschlag soll zukünftig nur noch für Beamtinnen und Beamte mit Kindern mit Kindergeldanspruch gezahlt werden. Kinderlose Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene würden nach dem bisherigen Stand zukünftig nicht mehr berücksichtigt, sollen aber einen ruhegehaltsfähigen Ausgleich bekommen, wenn sie bisher Familienzuschlag erhielten. Die GdP wird im weiteren Verfahren sehr genau prüfen, ob alle Formen des familiären Zusammenlebens gleichwertig berücksichtigt werden.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2191 am: 11.11.2022 13:51 »
Was sagt uns das alles für den aktuellen Entwurf? Einfach weiter aussitzen?

Auch dem Bund wird das Ganze früher oder später um die Ohren fliegen. Ich freu mich drauf.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2192 am: 11.11.2022 14:45 »
Ja, das ist absehbar. Die Frage ist nur wann. Eine Lösung "übermorgen" wäre natürlich wünschenswert, wenn auch nicht abzusehen. Die wenigsten Kollegen werden die Muße haben bis zum BVerfG zu klagen. Und das womöglich noch mehrfach, bis irgendwann ein Zustand erreicht ist, den man verfassungskonform nennen kann.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2193 am: 11.11.2022 14:46 »
Hier die Passage aus der GDP Veröffentlichung:

Der Familienzuschlag soll zukünftig nur noch für Beamtinnen und Beamte mit Kindern mit Kindergeldanspruch gezahlt werden. Kinderlose Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene würden nach dem bisherigen Stand zukünftig nicht mehr berücksichtigt, sollen aber einen ruhegehaltsfähigen Ausgleich bekommen, wenn sie bisher Familienzuschlag erhielten. Die GdP wird im weiteren Verfahren sehr genau prüfen, ob alle Formen des familiären Zusammenlebens gleichwertig berücksichtigt werden.

Nunja. Das ist bisher auch nur ein Entwurf. So ähnlich ist es letztes Jahr schon gescheitert. Und bisher hat der Entwurf noch nicht die Reife für eine Ressortabstimmung. Wer weiß was da am Ende von übrig bleibt.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2194 am: 11.11.2022 15:21 »
Hier die Passage aus der GDP Veröffentlichung:

Der Familienzuschlag soll zukünftig nur noch für Beamtinnen und Beamte mit Kindern mit Kindergeldanspruch gezahlt werden. Kinderlose Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene würden nach dem bisherigen Stand zukünftig nicht mehr berücksichtigt, sollen aber einen ruhegehaltsfähigen Ausgleich bekommen, wenn sie bisher Familienzuschlag erhielten. Die GdP wird im weiteren Verfahren sehr genau prüfen, ob alle Formen des familiären Zusammenlebens gleichwertig berücksichtigt werden.

Nunja. Das ist bisher auch nur ein Entwurf. So ähnlich ist es letztes Jahr schon gescheitert. Und bisher hat der Entwurf noch nicht die Reife für eine Ressortabstimmung. Wer weiß was da am Ende von übrig bleibt.

Dann stellt sich aber die Frage danach, woher das Geld kommt, weil im Haushalt nichts vorgesehen ist.

tvchiller

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2195 am: 11.11.2022 21:26 »
Ich versteh ich Frage nicht. Sondervermögen ist das Stichwort  8) ::)

Unknown

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« Antwort #2196 am: 12.11.2022 07:28 »
Ich versteh ich Frage nicht. Sondervermögen ist das Stichwort  8) ::)
Eher fällt Weihnachten und Ostern auf einen Tag bevor für Beamtenbesoldung ein Sondervermögen eingerichtet wird.  ;)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2197 am: 12.11.2022 11:01 »
Mich würde mal interessieren, wie groß in der Bundesverwaltung die Summe der jährlich nicht verausgabten Personalmittel ist. Diese dürfen ja seit 2021 nicht mehr anderweitig ausgegeben werden. Man bekommt keine Leute, gibt das Geld aufgrund der nicht besetzten Stellen nicht aus und erzählt den verfassungswidrig Besoldeten, man hätte gar kein Geld.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2198 am: 12.11.2022 17:36 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article242062935/Kalte-Progression-Kindergeld-Grundfreibetrag-Bundestag-beschliesst-Steuerentlastung-fuer-48-Millionen-Buerger.html.

Der 2023 BETA Rechner muss demnach noch einmal angepasst werden. Er enthält den ursprünglich angedachten neuen Grundfreibetrag von 10.600 der wurde nun nochmal erhöht auf 10.904 ab 2023

ORR

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« Antwort #2199 am: 13.11.2022 06:47 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article242062935/Kalte-Progression-Kindergeld-Grundfreibetrag-Bundestag-beschliesst-Steuerentlastung-fuer-48-Millionen-Buerger.html.

Der 2023 BETA Rechner muss demnach noch einmal angepasst werden. Er enthält den ursprünglich angedachten neuen Grundfreibetrag von 10.600 der wurde nun nochmal erhöht auf 10.904 ab 2023

Ich habe wohl Tomaten auf den Augen, daher die Frage: Wo finde ich denn den Beta-Rechner, der die aktuellen Regelungen zur Steuerentlastung berücksichtigt?


Beamtenmichel

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« Antwort #2201 am: 13.11.2022 11:12 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article242062935/Kalte-Progression-Kindergeld-Grundfreibetrag-Bundestag-beschliesst-Steuerentlastung-fuer-48-Millionen-Buerger.html.

Der 2023 BETA Rechner muss demnach noch einmal angepasst werden. Er enthält den ursprünglich angedachten neuen Grundfreibetrag von 10.600 der wurde nun nochmal erhöht auf 10.904 ab 2023

Ich habe wohl Tomaten auf den Augen, daher die Frage: Wo finde ich denn den Beta-Rechner, der die aktuellen Regelungen zur Steuerentlastung berücksichtigt?

Wie gesagt ddr Rechner 2023 BETA berücksichtigt also noch nicht den nochmals erhöhten Grundfreibetrag sowie die Verschiebung der Steuertarifeckwerte

Bastel

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« Antwort #2202 am: 13.11.2022 14:49 »
Dann gibts ja noch ein paar Kröten mehr.

emdy

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« Antwort #2203 am: 13.11.2022 14:55 »
Vermutlich geht das BMI davon aus, dass mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nun eine verfassungskonforme Alimentation erreicht wird. Der Entwurf wird daher nicht weiter verfolgt.  ;D

Bastel

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« Antwort #2204 am: 13.11.2022 15:04 »
Vermutlich geht das BMI davon aus, dass mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nun eine verfassungskonforme Alimentation erreicht wird. Der Entwurf wird daher nicht weiter verfolgt.  ;D

Wenn der Grundfreibetrag verdoppelt wird + mehr Kindergeld, könnte es klappen ;D