Hier die Passage aus der GDP Veröffentlichung:
Der Familienzuschlag soll zukünftig nur noch für Beamtinnen und Beamte mit Kindern mit Kindergeldanspruch gezahlt werden. Kinderlose Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene würden nach dem bisherigen Stand zukünftig nicht mehr berücksichtigt, sollen aber einen ruhegehaltsfähigen Ausgleich bekommen, wenn sie bisher Familienzuschlag erhielten. Die GdP wird im weiteren Verfahren sehr genau prüfen, ob alle Formen des familiären Zusammenlebens gleichwertig berücksichtigt werden.