Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
m3mn0ch:
Als Single kommt du nur in den Genuss des REZ wenn du Kinder hast, für die du einen Familienzuschlag erhältst.
Kimonbo:
Mist :-(
Dachte man bekommt trotzdem irgendein Zuschlag oder mehr Geld. Außer die Erhöhung zum 1.4. naja was soll’s 😉
WasDennNun:
--- Zitat von: Kimonbo am 15.02.2021 09:37 ---Mist :-(
Dachte man bekommt trotzdem irgendein Zuschlag oder mehr Geld. Außer die Erhöhung zum 1.4. naja was soll’s 😉
--- End quote ---
Derzeit glaubt der Gesetzgeber, das es beim Single derzeit - selbst in den untersten Besoldungsgruppen und in den teuersten Wohngegenden - ein ausreichend großer Abstand zur Mindestalimenation gibt.
Erst wenn das nicht der Fall ist, wird für diese ein Zulage notwendig.
Bastel:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.02.2021 08:30 ---
--- Zitat von: Bastel am 14.02.2021 21:51 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.02.2021 20:26 ---Und die TBler der unteren EGs mit Kinder in München, die müssen (können) unter Umständen H4 beantragen.
so what?
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Irgendwie krank...
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Was? Das Beamte keinen Zugang zu H4 haben, oder dass es angestellte Menschen gibt, die als Alleinverdiener staatliche Unterstützung benötigen, wenn sie (zu viele) Kinder haben?
Was wäre denn die Lösung?
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Ein E3er, verheiratet, mit 2 Kindern sollte lieber zum Amt gehen statt zu arbeiten.
Asperatus:
--- Zitat von: sapere aude am 14.02.2021 18:53 ---Der REZ ist doch unabhängig von der Besoldung. Wo liegt die Bevorteilung und liegt dieser Feststellung der Vergleich Beamte/Beamte, Beamte/Tarifbeschäftigte oder Beamte/"freie Wirtschaft" zugrunde?
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Offenbar wünscht sich ver.di, dass Beamte niedrigerer Besoldungsgruppen einen höheren REZ bekommen als höher besoldete Bezügeempfänger.
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