Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2054095 times)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2205 am: 13.11.2022 15:33 »
Vermutlich geht das BMI davon aus, dass mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nun eine verfassungskonforme Alimentation erreicht wird. Der Entwurf wird daher nicht weiter verfolgt.  ;D

Wenn der Grundfreibetrag verdoppelt wird + mehr Kindergeld, könnte es klappen ;D

Geil ich freu mich

ZVzB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2206 am: 13.11.2022 15:42 »
Habe letzte Woche noch einmal im BMI nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

„Die internen Vorabstimmungen zum Entwurf eines Bundesbesoldungs- und versorgungsangemessenheitsgesetzes sind noch nicht abgeschlossen.
Sobald dies geschehen ist, wird die Ressortabstimmung eingeleitet. Zeitgleich werden die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften beteiligt (§ 118 Bundesbeamtengesetz).
Mit Einleitung der Ressortabstimmung wird auch eine Veröffentlichung des Gesetzentwurfs auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erfolgen.“


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2207 am: 14.11.2022 11:00 »
Mal wieder was zum Freuen, aus ZEIT ONLINE:

" ... Die Gehälter der Topmanagerinnen und -manager in Deutschland sind im Jahr 2021 deutlich gestiegen. Die Vorstandsmitglieder von Spitzenkonzernen verdienten im Schnitt 469.000 Euro mehr als im Vorjahr, wie die Beratungsfirma EY mitteilte. Das ist ein Anstieg um 24 Prozent auf einen neuen Höchststand von im Schnitt 2,4 Millionen Euro. Die durchschnittliche Gesamtvergütung der Vorstandsvorsitzenden nahm demnach um 23 Prozent auf 3,3 Millionen Euro zu. .."

Na wenn das keine gute Nachricht ist?

Und hier im Beamtentum "freuen" sich anscheinend noch etliche, wenn der Papa Staat großzügig irgendwelche Sonderzahlungen auslobt ..

... und sich standhaft weigert, das eigentlich vernünftige für die Arbeitnehmer ( -> Beamten) zu machen, nämlich ganz einfach tabellenwirksame Gehaltssteigerungen.

Man erstelle sich mal eine Tabelle mit jährlichen prozentualen Gehaltssteigerungen, daneben eine Tabelle mit teilweisen tabellen-unwirksamen Zahlungen, das über z.B. 30 Jahre.

Da fehlen dann am Ende einige 10.000 pro Jahr (Zinseszins!!) Manche Beamte checken das anscheinend nicht, Papa Staat weiß aber ganz genau, was er da macht.

Und die sog. ÖD Gewerkschaften ... lieber den Mantel des Schweigens darüber.


Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2208 am: 14.11.2022 11:30 »
Solange Kolleginnen und Kollegen das Problem von Einmalzahlungen und fixen Zulagen nicht verstehen, wird sich leider gar nichts ändern.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2209 am: 14.11.2022 11:32 »
Mal wieder was zum Freuen, aus ZEIT ONLINE:

" ... Die Gehälter der Topmanagerinnen und -manager in Deutschland sind im Jahr 2021 deutlich gestiegen. Die Vorstandsmitglieder von Spitzenkonzernen verdienten im Schnitt 469.000 Euro mehr als im Vorjahr, wie die Beratungsfirma EY mitteilte. Das ist ein Anstieg um 24 Prozent auf einen neuen Höchststand von im Schnitt 2,4 Millionen Euro. Die durchschnittliche Gesamtvergütung der Vorstandsvorsitzenden nahm demnach um 23 Prozent auf 3,3 Millionen Euro zu. .."

Na wenn das keine gute Nachricht ist?

Und hier im Beamtentum "freuen" sich anscheinend noch etliche, wenn der Papa Staat großzügig irgendwelche Sonderzahlungen auslobt ..

... und sich standhaft weigert, das eigentlich vernünftige für die Arbeitnehmer ( -> Beamten) zu machen, nämlich ganz einfach tabellenwirksame Gehaltssteigerungen.

Man erstelle sich mal eine Tabelle mit jährlichen prozentualen Gehaltssteigerungen, daneben eine Tabelle mit teilweisen tabellen-unwirksamen Zahlungen, das über z.B. 30 Jahre.

Da fehlen dann am Ende einige 10.000 pro Jahr (Zinseszins!!) Manche Beamte checken das anscheinend nicht, Papa Staat weiß aber ganz genau, was er da macht.

Und die sog. ÖD Gewerkschaften ... lieber den Mantel des Schweigens darüber.

Genau. Und deshalb als Beamter das einzig Richtige machen: aussitzen, und auf Krankenzeit Urlaub machen bei laufenden Bezügen. Schöne Woche alle

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2210 am: 14.11.2022 11:33 »
Solange Kolleginnen und Kollegen das Problem von Einmalzahlungen und fixen Zulagen nicht verstehen, wird sich leider gar nichts ändern.

Bei manchen scheint der Weitblick definitiv zu fehlen. Aber wie gehabt, sollten nicht MINDESTENS 6 %! über 12 Monate rausspringen, werde ich mein (derzeit) weit über das "normal" erwartete hinausgehende Arbeitsengagement dementsprechend anpassen.

Mach ich es halt so wie 90% meiner Kollegen. Ist ja der Vorteil des Beamtenstatus ;).


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2212 am: 14.11.2022 16:18 »
Danke dafür. Bevor das BMI aber nicht endlich aus dem Quark kommt, spielt das wohl eine untergeordnete Rolle.  :-X

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2213 am: 14.11.2022 17:31 »
Das gerade ausgerechnet das Handelsblatt so einen guten und umfangreichen Artikel schreibt ist doch bezeichnend für Publikationen der Gewerkschaften. In den Gewerkschaften sitzen doch absolute Vollpfosten. Es geht denen nur um Macht und Einflussnahme.

Warum ist Herr Silberbach nicht mal in der Lage, so einen Artikel zu schreiben und zu publizieren und damit das BMI unter Druck zu setzen!
Der Gesetzesentwurf oder die Gesetzesänderung läuft jetzt schon fast 2 Jahre ins Leere, was ist das für eine Farce. Die kinderbezogenen Elemente könnte man erstmal per Rundschreiben vorläufig regeln und bei der nächsten Gesetzesnovelle dann rein schreiben.
Und dann wundert sich die SPD, dass sie nur noch von 15-20% der Bevölkerung gewählt werden, wenn man das auf die Wahlberechtigten und die Wahlbeteiligung runterbricht, wählen diese Partei gerade 10% aller Wahlberechtigten in Deutschland.
Und dann haben wir eine Bundesinnenministerin, die sich nur um sich selbst kümmert, vielleicht dann um Integration oder Bargeldabschaffung ab 10.000 €.
Vielleicht könnten die geneigten Forumsleser, die im BMI arbeiten, Ihr mitteilen, dass Sie für alle Beamten und Beamtinnen und deren Familien zuständig ist und diese Menschen bei den Arbeitsagenturen, bei der Bundeswehr, bei der Bundespolizei und in allen Ministerien und untergeordneten Behörden jeden Tag für dieses Land arbeiten und den Kopf hinhalten.
Es ist unfassbar, was diese Frau macht, aber große Klappe in Katar haben. 

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2214 am: 14.11.2022 19:44 »
Das gerade ausgerechnet das Handelsblatt so einen guten und umfangreichen Artikel schreibt ist doch bezeichnend für Publikationen der Gewerkschaften. In den Gewerkschaften sitzen doch absolute Vollpfosten. Es geht denen nur um Macht und Einflussnahme.

Warum ist Herr Silberbach nicht mal in der Lage, so einen Artikel zu schreiben und zu publizieren und damit das BMI unter Druck zu setzen!
Der Gesetzesentwurf oder die Gesetzesänderung läuft jetzt schon fast 2 Jahre ins Leere, was ist das für eine Farce. Die kinderbezogenen Elemente könnte man erstmal per Rundschreiben vorläufig regeln und bei der nächsten Gesetzesnovelle dann rein schreiben.
Und dann wundert sich die SPD, dass sie nur noch von 15-20% der Bevölkerung gewählt werden, wenn man das auf die Wahlberechtigten und die Wahlbeteiligung runterbricht, wählen diese Partei gerade 10% aller Wahlberechtigten in Deutschland.
Und dann haben wir eine Bundesinnenministerin, die sich nur um sich selbst kümmert, vielleicht dann um Integration oder Bargeldabschaffung ab 10.000 €.
Vielleicht könnten die geneigten Forumsleser, die im BMI arbeiten, Ihr mitteilen, dass Sie für alle Beamten und Beamtinnen und deren Familien zuständig ist und diese Menschen bei den Arbeitsagenturen, bei der Bundeswehr, bei der Bundespolizei und in allen Ministerien und untergeordneten Behörden jeden Tag für dieses Land arbeiten und den Kopf hinhalten.
Es ist unfassbar, was diese Frau macht, aber große Klappe in Katar haben.

Sehe ich auch so. Wieder die Fr**** mit ihrem Moralfinger aufreisen und nichts zusammen bekommen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2215 am: 15.11.2022 04:40 »
Es wird Zeit, dass Böhmermann aufdeckt, dass im BMI (wie auch in den Ländern) vorsätzlich Verfassungsbruch begangen wird um Steuergelder einzusparen und dabei nicht nur langfristig das Gegenteil erreicht wird sondern auch noch diejenigen mit Füßen getreten werden, die den Bums hier noch zusammenhalten.

Archivsekretärin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2216 am: 15.11.2022 07:22 »
Es wird Zeit, dass Böhmermann aufdeckt, dass im BMI (wie auch in den Ländern) vorsätzlich Verfassungsbruch begangen wird um Steuergelder einzusparen und dabei nicht nur langfristig das Gegenteil erreicht wird sondern auch noch diejenigen mit Füßen getreten werden, die den Bums hier noch zusammenhalten.

Bevor der mir zur Seite steht, bleib ich lieber weiter Geringverdiener.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2217 am: 15.11.2022 07:42 »
Ich glaube schon mittlerweile, dass da was in Arbeit ist. Aber die besten und schnellsten Leute arbeiten nun mal nicht im BMI. 

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2218 am: 15.11.2022 20:15 »
Gerade bei dpa gefunden.
Wohin man bei der Thematik schaut alles nur noch Stümperei.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Pläne der hessischen Landesregierung zur Beamtenbesoldung sind bei der Landtagsopposition auf massive Kritik gestoßen. "Schwarz-Grün macht lediglich einen ersten Schritt und ignoriert dabei, dass die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten damit weiterhin verfassungswidrig bleibt", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan Müller, am Dienstag im Landtag in Wiesbaden. Das zeuge von Respektlosigkeit gegenüber den Landesbediensteten, deren sehr gute Arbeit weiter unter Wert bezahlt werde.

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen hatten zuvor einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Beamtenbesoldung in den Landtag eingebracht. Demnach sollen die Landesbeamten, Richter und Pensionäre zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 jeweils drei Prozent mehr Geld bekommen - zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung. Außerdem sollen die Kinderzuschläge deutlich steigen. Insgesamt gilt die Regelung für mehr als 180.000 Staatsdiener und Pensionäre.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Beamtenbesoldung gegen das Grundgesetz verstößt. Demnach wurden die Beamten von 2013 bis 2020 nicht ausreichend bezahlt. Verbindlich entscheiden über die künftige Besoldung muss jedoch das Bundesverfassungsgericht.

"Dieser Gesetzentwurf kann nur ein erster Schritt sein. Weitere müssen zwingend folgen", sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Torsten Felstehausen, kritisierte, es sei eine "Unverschämtheit", dass der DGB als größte Gewerkschaft unter den Beamtinnen und Beamten vor Einbringung des Gesetzes nicht angehört worden sei.

Blablublu

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« Antwort #2219 am: 15.11.2022 21:44 »
Na dann auf SPD und FDP voran und ein gutes Beispiel im Bund abgeben... 25% mehr Besoldung