Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1955750 times)

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,467
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #225 am: 15.02.2021 11:20 »
Die Gestaltung des regionalen Ergänzungszuschlags ist sozial unausgewogen und führt zu einer ungerechtfertigten Bevorteilung von einkommensstärkeren Beamt*innen.


Die Deppen kapieren es einfach nicht...

...verdi versteht Beamte grundsätzlich nicht... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Fahnder

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 67
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #226 am: 15.02.2021 11:24 »
Bei der ganzen Diskussion wird m.E. noch vergessen, dass unverheiratete Paare mit Kind(ern) nunmehr 150 EUR schlechter gestellt werden, da der FamZ Stufe 1 nur noch für verheiratete Paare bzw. alleinerziehende Bedienstete gezahlt werden soll. Es wäre interessant zu hören, ob dies mit dem Alimentationsprinzip vereinbar ist. Schließlich haben unverheiratete Paare mit Kindern nicht nur kein Familiensplitting, sondern nunmehr auch brutto weniger Geld als ihre verheirateten Kollegen mit Kind(ern) und schneiden so im Vergleich zur Grundsicherung noch schlechter ab.

Es ist darüber hinaus schon erstaunlich, wie manche Foristen hier schon das Ende der Alimentierung der "althergebrachten" Familie herbeigeschrieben haben. Der Bund manifestiert dagegen mit diesem Entwurf das klassische Modell der Heirat und der Kinder. In manchen Wohngegenden muss man nun quasi Kinder bekommen, um amtsangemessen alimentiert zu werden.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #227 am: 15.02.2021 12:40 »
Ein E3er, verheiratet, mit 2 Kindern sollte lieber zum Amt gehen statt zu arbeiten.
Warum?
Damit er einen sch*ss Job vom Amt aufgedrückt bekommt?
Oder wenn die Kinder aus dem Haus sind bei EG3 s1 anfängt?

vermessen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #228 am: 15.02.2021 13:47 »
Der Bund manifestiert dagegen mit diesem Entwurf das klassische Modell der Heirat und der Kinder. In manchen Wohngegenden muss man nun quasi Kinder bekommen, um amtsangemessen alimentiert zu werden.

Bullshit. Ich habe zwei Kinder im Kindergartenalter. Das Kindergeld geht für Kita-Gebühren und Essengeld drauf. Wenn ich jetzt noch ausrechne was wir für die Kids durchschnittlich im Monat ausgeben, wäre mit meiner Frau locker nen schöner Australientrip im Jahr drin.
Hinzu kommen ja auch Betrachtungen hinsichtlich Größe der Wohnung. Für 2 Personen mögen 3-Zimmer ausreichen. Bei zwei Kindern wird es grade in Homeoffice-Zeiten mehr als knapp. Nur dieser "Mehraufwand" soll durch REZ zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Und das in Pendlerregionen nicht mehr beide 40h arbeiten können, ohne die Kinder einen 10h-Tag in der Kita aufzudrücken, sollte auch nicht unterschlagen werden.

Das der Verheiratetenstatus extra "belohnt" wird ist ggfs diskussionswürdig. Ich kenne im Freundes- und Familienkreis niemanden mehr der Vollzeit Hausfrau/-mann ist. Hat allerdings ja auch mit dem Einkommen und der damit einhergehenden monetären Knappheit in einigen Hochpreisregionen zu tun.

Die stärke Differenzierung nach Kinderanzahl und Wohnort ist aus meiner Sicht zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn der Weg noch lang ist.

bgler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 119
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #229 am: 16.02.2021 08:28 »
Bei der ganzen Diskussion wird m.E. noch vergessen, dass unverheiratete Paare mit Kind(ern) nunmehr 150 EUR schlechter gestellt werden, da der FamZ Stufe 1 nur noch für verheiratete Paare bzw. alleinerziehende Bedienstete gezahlt werden soll. Es wäre interessant zu hören, ob dies mit dem Alimentationsprinzip vereinbar ist. Schließlich haben unverheiratete Paare mit Kindern nicht nur kein Familiensplitting, sondern nunmehr auch brutto weniger Geld als ihre verheirateten Kollegen mit Kind(ern) und schneiden so im Vergleich zur Grundsicherung noch schlechter ab.

Die 150 EUR weniger FZ werden aber ab Mietstufe IV zumindest durch den REZ ausgeglichen und außerdem wird der "volle" FZ in solchen Fällen noch bis Ende 2023 weitergezahlt (Übergangsregelung). Weniger wird mal also zunächst nicht haben. Heißt aber auch: Bis 2023 zum Juwelier* und auf die Knie geh´n  ;)

*Wenn es die Alimentation erlaubt.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #230 am: 16.02.2021 08:33 »
Ein E3er, verheiratet, mit 2 Kindern sollte lieber zum Amt gehen statt zu arbeiten.
Warum?
Damit er einen sch*ss Job vom Amt aufgedrückt bekommt?
Oder wenn die Kinder aus dem Haus sind bei EG3 s1 anfängt?

Warum sollte jemand 40h/Woche für das gleiche Geld oder weniger arbeiten? Vor diesen "Jobs" kann man sich sicherlich mit etwas Erfahrung drücken.
Dann gehts halt mit neuen Kindern weiter. Es gibt doch sowieso zu wenige.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #231 am: 16.02.2021 08:58 »
Warum sollte jemand 40h/Woche für das gleiche Geld oder weniger arbeiten? Vor diesen "Jobs" kann man sich sicherlich mit etwas Erfahrung drücken.
Dann gehts halt mit neuen Kindern weiter. Es gibt doch sowieso zu wenige.

Die Erfahrung, Drückeberger zu erkennen, gibt es aber auch bei der leistungsgewährenden Seite. Zu meinen Zeiten in der Kommunalverwaltung gabs dann ganz schnell eine Kürzung der Leistungen um 30 % und beim nächsten Termin - und unverändertem Drückebergertum - die Einstellung der Leistung.


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #233 am: 16.02.2021 12:48 »
Ein E3er, verheiratet, mit 2 Kindern sollte lieber zum Amt gehen statt zu arbeiten.
Warum?
Damit er einen sch*ss Job vom Amt aufgedrückt bekommt?
Oder wenn die Kinder aus dem Haus sind bei EG3 s1 anfängt?

Warum sollte jemand 40h/Woche für das gleiche Geld oder weniger arbeiten? Vor diesen "Jobs" kann man sich sicherlich mit etwas Erfahrung drücken.
Dann gehts halt mit neuen Kindern weiter. Es gibt doch sowieso zu wenige.
Die Gründe habe ich doch oben genannt, dazu kommen noch diverse andere nicht monetäre Gründe.

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #234 am: 17.02.2021 14:22 »
Warum sollte jemand 40h/Woche für das gleiche Geld oder weniger arbeiten? Vor diesen "Jobs" kann man sich sicherlich mit etwas Erfahrung drücken.
Dann gehts halt mit neuen Kindern weiter. Es gibt doch sowieso zu wenige.

Die Erfahrung, Drückeberger zu erkennen, gibt es aber auch bei der leistungsgewährenden Seite. Zu meinen Zeiten in der Kommunalverwaltung gabs dann ganz schnell eine Kürzung der Leistungen um 30 % und beim nächsten Termin - und unverändertem Drückebergertum - die Einstellung der Leistung.
Was nur rechtens wäre, wenn Drückeberger seine Pflichten verletzt. Jede andere Kürzung kassiert das Sozialgericht. Und nur weil Drückeberger seine Pflichten erfüllt, nimmt ihn noch lang kein Arbeitgeber.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #235 am: 17.02.2021 15:57 »
Was nur rechtens wäre, wenn Drückeberger seine Pflichten verletzt. Jede andere Kürzung kassiert das Sozialgericht. Und nur weil Drückeberger seine Pflichten erfüllt, nimmt ihn noch lang kein Arbeitgeber.

Das trifft zu. Aber ein gesunder Hilfeempfänger kann - außerhalb von Corona - sehr schnell zumindest eine geringfügige Aushilfstätigkeit finden. Wenn das über Wochen und Monate nicht funktioniert kann man davon ausgehen, dass er seiner Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen, nicht mit der notwendigen Sorgfalt nachkommt und somit eine Kürzung gerechtfertigt ist.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #236 am: 17.02.2021 17:11 »
btt

BeuteZoellner

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #237 am: 18.02.2021 10:08 »

Big T

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #238 am: 18.02.2021 10:37 »
na prima. Die hätten sie sich auch sparen können ;D

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,467
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #239 am: 18.02.2021 10:48 »
...mancher wacht jetzt auf... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen