Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4015963 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2250 am: 19.11.2022 13:43 »
@emdy

Im Prinzip richtig (ich bin kein Polizeibeamter), aber Sie unterstützen damit den Zulagenwahn der Gesetzgeber.

Die weigern sich doch immer drastischer vor einfachen tabellenwirksamen Erhöhungen, die wirklich was bringen würden.

Ich bin ebenfalls kein Polizeibeamter und lehne jedwede Zulagenlösung zur Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentation strickt ab.

Ich wollte nur aufzeigen, wie es selbst um die Wertschätzung derer bestellt ist, die einen der härtesten Jobs im öffentlichen Dienst haben.

Wenn schon Zulagen, dann solche, die an das Amt anknüpfen. Versäumnisse in der Familien- und Wohnraumpolitik können eben nicht in der Besoldungspraxis und auf dem Rücken der hart arbeitenden Kinderlosen geheilt werden. Natürlich kann man auch kinderreich hart arbeiten. Aber die eigentliche Begründung für Kindergeld und Familienzuschläge sind doch nicht nur die hohen Kosten, sondern auch die Tatsache, dass die Kinderbetreuung weniger Zeit für die Berufsausübung lässt. Und diese fehlende Leistung wird dann von jemandem kompensiert, der keinen Zuschlag erhält und weiterhin verfassungswidrig besoldet bleibt, wenn es keine tabellenwirksamen Erhöhungen gibt.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2251 am: 19.11.2022 13:48 »
@skiveren

Ja, die supertollen "vermögenswirksamen Leistungen" von sage und schreibe €5,65 habe ich vergessen, weil man sich darüber schon schämen muss.

Die Wirtschaft zahlt bis zu 40€.

Auch eine tolle VERDI-Leistung.

Was machen die eigentlich noch? Auf Kariere Posten beim Staat warten?

Die 6,65 Euro sind doch heutzutage nicht mal mehr den Verwaltungsaufwand wert, weder für den Beamten noch für den Staat. Einfach Abschaffen und in die Besoldung überführen.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2252 am: 19.11.2022 13:57 »
@emdy #2250

OK!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2253 am: 20.11.2022 10:55 »
Apropos Polizeizulage.
Lt. Koalitionsvertrag der Ampel sollte diese ruhegehaltsfähig gemacht werden, dazu hat das BMI bereits im April diesen Jahres einen Gesetzesentwurf eingebracht.
Jetzt wird bekannt, dass das BMF dieses Vorhaben blockiert, obwohl die Finanzierung aus den Mitteln des BMI getätigt werden sollte und es zu diesem Thema auch ein „Kanzler-Machtwort“ gibt.

Wenn so ein Vorhaben, welches im Vergleich zum Thread-Thema wahrscheinlich Peanuts ausmacht scheitert, dann wird das in 1000 Jahren nichts mit der amtsangemessenen Alimentation.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2254 am: 20.11.2022 13:05 »
Das Problem ist mit der Polizeizulage, dass es weiteres "Zulagenpotential" bei der Besoldung gibt und man somit bei der Pensionlasten in die Schieflage gerät, was in mindestens 10 Jahren sowieso der Fall sein wird!
Aber überlegt mal, wer mit A 13 in Penison geht hat auf Basis des Grundgehaltes (5.900,00 €) über 4.200,00 € Pension, abzüglich Steuern und KV kommt man da auf mindestens 3.500 € Netto. Die Rentner die gut verdient haben und 40 Jahre gearbeitet kommen viellicht auf die Hälfe

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2255 am: 20.11.2022 15:08 »
@Hummel2805

Ja, das mit den Pensionen wird bald in die Hosen gehen.

Doch (sag ich mal so locker) für viele junge Menschen ist das - leider - immer noch ein Argument, zum Staat zu gehen. Das Gehalt ist ja nicht mehr so berauschend, aber die Pensionen!!!  Die planen 50 Jahre voraus. ;))

Doch meine Glaskugel sagt mir, dass spätestens in einigen Jahren der Bürgerzorn auf die "Beamten-Benefits" - gerade was da geplant ist mit fast kostenloser Krankenversicherung, immer größer werden wird. Von der Pension - die auch in seriösen Medien - immer stärker angegriffen wird, spreche ich gar nicht.

Und welcher Politiker, der gewählt werden will, wird diesen Bürgerzorn aushalten?

In meiner Großfamilie habe ich allen jungen die "Beamtenkarriere" ausgeredet.

War auch  nicht schwer, denn mittlerweile wird in der Wirtschaft (wenn man Master hat) bedeutend besser bezahlt als beim Staat.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2256 am: 20.11.2022 15:15 »
Nachtrag Pendler1

Bachelor reicht auch schon.

Und was mittlerweile Handwerkern auf dem Energiesektor geboten wird - da kann ein mD oder hD nur träumen!

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2257 am: 20.11.2022 21:14 »
Ggf. kann man die zusammengestrichene Pension mit einer Teilzeittätigkeit als Fußballfan aufbessern.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2258 am: 20.11.2022 21:43 »
Das Problem ist mit der Polizeizulage, dass es weiteres "Zulagenpotential" bei der Besoldung gibt und man somit bei der Pensionlasten in die Schieflage gerät, was in mindestens 10 Jahren sowieso der Fall sein wird!
Aber überlegt mal, wer mit A 13 in Penison geht hat auf Basis des Grundgehaltes (5.900,00 €) über 4.200,00 € Pension, abzüglich Steuern und KV kommt man da auf mindestens 3.500 € Netto. Die Rentner die gut verdient haben und 40 Jahre gearbeitet kommen viellicht auf die Hälfe

Also aktuell bekommt man bei 4200€ Brutto ca. 3300 netto raus. Und davon muss noch die PKV und Pflegeversicherung gezahlt werden. Pensionäre dürften auch eine geringere Werbungskosten absetzen können? verringert den Betrag noch einmal.

Max

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2259 am: 21.11.2022 00:04 »
Ich hätte einige Fragen:
- ist das Beispiel auf Seite 33 dieses Threads passend für Bundesbeamte oder gibt es aktuellere Muster?
- sollte man es um "Inflation & Bürgergeld" ergänzen
- An wen richtet man den Widerspruch? Personalabteilung? Bezügestelle (wie findet man diese und an welche Stelle dort) oder übergeordnetes Ministerium?
- Fax, Post, Einschreiben (Rückschein?)
- Sollte man auf das BMI Rundschreiben  verweisen und um Ruhendstellung bitten?

Danke euch allen.

Hummel2805

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« Antwort #2260 am: 21.11.2022 08:09 »
@Bastel

Ich habe das mal mit meinen Daten gerechnet, Steuerklasse III + Verheiratetenzuschlag und dann kommt so auf 3500 € Netto.

Was zahlt man überhaupt als Pensionär für einen monatlichen KV Beitrag in der Privaten KV, hat da jemand mal Erfahrung oder eine Zahl?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2261 am: 21.11.2022 08:34 »
@Bastel

Ich habe das mal mit meinen Daten gerechnet, Steuerklasse III + Verheiratetenzuschlag und dann kommt so auf 3500 € Netto.

Was zahlt man überhaupt als Pensionär für einen monatlichen KV Beitrag in der Privaten KV, hat da jemand mal Erfahrung oder eine Zahl?

Selbst dann steht ein E13er mit VBL nicht so viel schlechter da. Die letzten Jahre stieg der Wert der Rentenpunkte auch stärker als die Pension.

Blablublu

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« Antwort #2262 am: 21.11.2022 10:00 »
Mit Ehefrau sind gut 500 weg, und da relativiert sich das ganze weiter.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2263 am: 21.11.2022 13:55 »
@Hummel2805

Als Alleinversicherter €360,00  (Pensionär, 30%) Kommt natürlich auch auf den Vers.-Anbieter an.

Grüße