Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1957463 times)

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2310 am: 22.11.2022 22:30 »
https://www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/NRW-Beamte-bekommen-hoehere-Familienzuschlaege-nachgezahlt-article23735870.html

Klingt ja gar nicht so verkehrt (ich mit meinen 3 Kindern träume immer noch, dass der Bund es ähnlich regelt)

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2311 am: 23.11.2022 01:09 »
https://www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/NRW-Beamte-bekommen-hoehere-Familienzuschlaege-nachgezahlt-article23735870.html

Klingt ja gar nicht so verkehrt (ich mit meinen 3 Kindern träume immer noch, dass der Bund es ähnlich regelt)

Diesen Armutsforscher hätten sie sich sparen können. Dessen Analogie von der beamtenrechtlichen Versorgung auf "alle" scheint mir ungetrübt von jeder Sachkenntnis.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2312 am: 23.11.2022 08:03 »
https://www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/NRW-Beamte-bekommen-hoehere-Familienzuschlaege-nachgezahlt-article23735870.html

Klingt ja gar nicht so verkehrt (ich mit meinen 3 Kindern träume immer noch, dass der Bund es ähnlich regelt)

Diesen Armutsforscher hätten sie sich sparen können. Dessen Analogie von der beamtenrechtlichen Versorgung auf "alle" scheint mir ungetrübt von jeder Sachkenntnis.

Er spricht aber den BILD Zeitungs Lesern aus dem Herzen und exakt deshalb ist es auch wahr

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2313 am: 23.11.2022 08:22 »
...ntv berichtet hier übrigens über den Beschluss 2 BvL 6/17, ist also streng genommen off topic.

Eltern von drei und mehr Kindern mögen sich wünschen, dass der Bund 2 BvL 6/17 bald umsetzt. Aus sozialpolitischen Gesichtspunkten finde ich es jedoch sehr viel schwieriger zu vermitteln, dass Beamtenkinder mehr Wert sein sollen als andere Kinder, als zu vermitteln, dass der öffentliche Dienst vor gigantischen Herausforderungen steht und deshalb auch für Leute, die es in der Wirtschaft zu was bringen würden, attraktiv werden muss.

Dies spielt freilich, wie auch von anderen schon gesagt, bei der Frage "ob" man etwas umsetzt in einem Rechtsstaat keine Rolle. Bei der Frage "wie schnell" aber eben doch. Eine Umsetzung von 2 BvL 6/17 ohne Umsetzung von 2 BvL 4/18 wird den öffentlichen Dienst noch stärker zum Magneten für leistungsschwache Teilzeitleute machen, deren Solidarität und Wertekanon häufig direkt hinter den eigenen Kindern endet.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2314 am: 23.11.2022 08:31 »
Fakt der BUND jetzt liefern!

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2315 am: 23.11.2022 09:36 »
FUCK! Der Bund muss jetzt liefern!

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2316 am: 23.11.2022 09:44 »
...ntv berichtet hier übrigens über den Beschluss 2 BvL 6/17, ist also streng genommen off topic.

Eltern von drei und mehr Kindern mögen sich wünschen, dass der Bund 2 BvL 6/17 bald umsetzt. Aus sozialpolitischen Gesichtspunkten finde ich es jedoch sehr viel schwieriger zu vermitteln, dass Beamtenkinder mehr Wert sein sollen als andere Kinder, als zu vermitteln, dass der öffentliche Dienst vor gigantischen Herausforderungen steht und deshalb auch für Leute, die es in der Wirtschaft zu was bringen würden, attraktiv werden muss.

Dies spielt freilich, wie auch von anderen schon gesagt, bei der Frage "ob" man etwas umsetzt in einem Rechtsstaat keine Rolle. Bei der Frage "wie schnell" aber eben doch. Eine Umsetzung von 2 BvL 6/17 ohne Umsetzung von 2 BvL 4/18 wird den öffentlichen Dienst noch stärker zum Magneten für leistungsschwache Teilzeitleute machen, deren Solidarität und Wertekanon häufig direkt hinter den eigenen Kindern endet.

genau, und die ohne Kinder, so wie ich, haben gar keine Moral mehr hahaaaa

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2317 am: 23.11.2022 09:48 »
Mehr kann der ÖD bei der Bezahlung auch nicht mehr erwarten.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2318 am: 23.11.2022 10:00 »
Ja, der Bund muss liefern.

Aber bitte auch für die Beamten die nicht 2 oder 3 Kinder haben, sondern für alle.

Oder ist die Arbeit von Beamten ohne Kinder nix wert?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2319 am: 23.11.2022 10:18 »
Ja, der Bund muss liefern.

Aber bitte auch für die Beamten die nicht 2 oder 3 Kinder haben, sondern für alle.

Oder ist die Arbeit von Beamten ohne Kinder nix wert?

Im Gegenteil, wenn man die höhere Flexibilität bedenkt, die von kinderlosen in Bezug auf Dienstreisen, Urlaubsplanung zum Teil erwartet wird.

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2320 am: 23.11.2022 11:23 »
Vielleicht wurde der sehr kostenintensive und beamtenfreundliche Vorschlag zurückgehalten bis das Bürgergeld entschieden wurde, da dieses ja massive Auswirkungen hat.

Dann würde in den nächsten Tagen vielleicht schon etwas veröffentlicht.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2321 am: 23.11.2022 11:28 »
Vielleicht wurde der sehr kostenintensive und beamtenfreundliche Vorschlag zurückgehalten bis das Bürgergeld entschieden wurde, da dieses ja massive Auswirkungen hat.

Dann würde in den nächsten Tagen vielleicht schon etwas veröffentlicht.

Da werden Sie wohl enttäuscht werden.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2322 am: 23.11.2022 12:56 »
Vielleicht wurde der sehr kostenintensive und beamtenfreundliche Vorschlag zurückgehalten bis das Bürgergeld entschieden wurde, da dieses ja massive Auswirkungen hat.

Dann würde in den nächsten Tagen vielleicht schon etwas veröffentlicht.

Da werden Sie wohl enttäuscht werden.

Ich gehe auch davon aus, dass wir uns bei max. 9 % treffen werden. Laufzeit 24 Monate (z.B. 6 % in 2023 + 3% in 2024). Der Kollege aus dem TVÖD Forum postete einen Artikel des Standard.at in dem auf den Abschluss für die österreichischen Beamten eingangen wurde. Warum nicht bei uns so?

Ich weiß warum?! Der deutsche Beamtenmichel ist ja so dankbar über jegliche kleine Almose des Dienstherren. Ja lieber Dienstherr ja, sie sind so gütig hahah.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2323 am: 23.11.2022 12:58 »
Ja, der Bund muss liefern.

Aber bitte auch für die Beamten die nicht 2 oder 3 Kinder haben, sondern für alle.

Oder ist die Arbeit von Beamten ohne Kinder nix wert?

Im Gegenteil, wenn man die höhere Flexibilität bedenkt, die von kinderlosen in Bezug auf Dienstreisen, Urlaubsplanung zum Teil erwartet wird.

Das mag ja sein. Kinder verursachen aber hohe Kosten. Deshalb die Anpassung in NRW.

OLt

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« Antwort #2324 am: 23.11.2022 15:46 »
Ja, der Bund muss liefern.

Aber bitte auch für die Beamten die nicht 2 oder 3 Kinder haben, sondern für alle.

Oder ist die Arbeit von Beamten ohne Kinder nix wert?

Im Gegenteil, wenn man die höhere Flexibilität bedenkt, die von kinderlosen in Bezug auf Dienstreisen, Urlaubsplanung zum Teil erwartet wird.

Das mag ja sein. Kinder verursachen aber hohe Kosten. Deshalb die Anpassung in NRW.

Ohne Frage. Allerdings gibt es die Familienzuschläge allein im Beamtentum. Überall sonst, auch im TVöD, ist das Brutto-Grundgehalt gleich, egal ob 0 oder 3 Kinder. Daher sollte in erster Linie die verfassungsgemäße Besoldung über die Anhebung des Grundgehalts sichergestellt werden und nicht über die Zuschläge.

Insgesamt ist die Situation komplett unbefriedigend. Seit Jahren - also weit vor Corona, Ukraine etc. - ist die Besoldung illegal. Dazu kommen nun die Tarifverhandlungen, deren Ergebnis wir leider alle kennen: maximal 3,2% p.a., was in der heutigen Zeit nicht mal ein "dicker Sch..." ist.

Die Kommentare hinsichtlich krankfeiern, Däumchen drehen etc. ziehen hier nicht. Ich will arbeiten, aber dafür auch das Geld bekommen, was als Grundlage für den "Vertrag", den wir bei Ernennung eingegangen sind, gilt. Und da fehlen über 20 Jahre nun mindestens 20% netto.

Und es nervt gewaltig, dass man damals den Fehler Beamtentum gemacht hat und nun teilweise nicht mal 15% Abstand zur Grundsicherung in diesem Lande hat.