Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2038841 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2325 am: 23.11.2022 15:57 »
Das mag ja sein. Kinder verursachen aber hohe Kosten. Deshalb die Anpassung in NRW.
[/quote]

Stimmt. Doch wie ist das bei "normalen Arbeitnehmern?"

Bekommen die auch mehr oder anderen Lohn je nach Familienstand?

Das heißt doch, das da bei der Beamtenbesoldung etwas generell im Argen liegt.

Das sage ich nach 50 Jahren aktiver Bemter.

PS: im letzten Jahrhundert war sogar der mD gehaltsmäßig sehr gut, und das sogar ohne Kinder!

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2326 am: 23.11.2022 16:44 »
Nachtrag Pendler1

Beamte bekommen doch auch "Kindergeld"? Wie jeder Arbeitnehmer auch.

Was soll dann das Gejammer der Beamten mit mehreren Kindern?

Heißt doch wieder, die normale Besoldung ist zu gering.

Oder?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2327 am: 23.11.2022 18:04 »
Das mag ja sein. Kinder verursachen aber hohe Kosten. Deshalb die Anpassung in NRW.

Stimmt. Doch wie ist das bei "normalen Arbeitnehmern?"

Bekommen die auch mehr oder anderen Lohn je nach Familienstand?

Das heißt doch, das da bei der Beamtenbesoldung etwas generell im Argen liegt.

Das sage ich nach 50 Jahren aktiver Bemter.

PS: im letzten Jahrhundert war sogar der mD gehaltsmäßig sehr gut, und das sogar ohne Kinder!
[/quote]

Früher war man im gD auch ein gemachter und angesehener Mann. Heute steht man kurz davor Wohngeld zu beantragen...

Dieter32

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Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2329 am: 23.11.2022 19:00 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/koennten-sie-mir-bitte-mitteilen-ob-ein-referentenentwurf-zum-thema-amtsangemessene-alimentation-von

Vielleicht antwortet der Herr ja mal. Auch wenn er bzw. seine Mitarbeiter eher kaum auf Fragen antworten.

Ein Vögelein hat mir gezwitschert dass er sehr bald antwortet - zeitnah.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2330 am: 23.11.2022 19:03 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/koennten-sie-mir-bitte-mitteilen-ob-ein-referentenentwurf-zum-thema-amtsangemessene-alimentation-von

Vielleicht antwortet der Herr ja mal. Auch wenn er bzw. seine Mitarbeiter eher kaum auf Fragen antworten.

Bei der Art und Weise wie da mehrheitlich gefragt wird, würde ich den Respekt vor dem Bürger auch verlieren. Denke da kommt keine Antwort weil nicht zuständig. Jedenfalls hat er auf eine ähnliche Frage im Juli auch nicht geantwortet.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/bis-wann-ist-mit-der-umsetzung-der-beschluesse-des-bverfg-bzgl-amtsangemessener-alimentation-fuer-die

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2331 am: 24.11.2022 07:23 »
Denke da kommt keine Antwort weil nicht zuständig. Jedenfalls hat er auf eine ähnliche Frage im Juli auch nicht geantwortet.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/bis-wann-ist-mit-der-umsetzung-der-beschluesse-des-bverfg-bzgl-amtsangemessener-alimentation-fuer-die

...die Fragen werden allerdings dort an den Abgeordneten Lindner gestellt, nicht an den Finanzminister...als Abgeodneter bin ich für alle Fragen der Bürger aus meinem Wahlkreis "zuständig"...

...hier versagt wohl das Büro von Lindner oder es mangelt dort an Respekt vor dem Bürger/Wähler...eine (standatisierte) Anwort wäre doch wohl des Wenigste, das man erwarten kann!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2332 am: 24.11.2022 09:31 »
hat ja lange gedauert. Bild.de heute:

"10.000 € Mietzuschuss für Beamte ... und wir müssen es zahlen"

"Vorgezogene Bescherung für die Beamten!

Rund 1,7 Millionen Staatsdiener in den Ländern sollen satte Zuschüsse erhalten. Grund: die stark steigenden Kosten fürs Wohnen (Mieten etc.). Vom Geldregen profitieren unter anderem Lehrer, Justizbeamte, Polizisten.

▶︎ Los geht es in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Dort steigt zum 1. Dezember der sogenannte Familienzuschlag. Im Südwesten sollen Beamte außerdem rückwirkend für drei Jahre entschädigt werden. Das dürften je nach Wohnort und Kinderzahl bis zu 7 200 Euro sein, erfuhr BILD.

► In NRW gibt es rückwirkend für elf Monate bis zu 4550 Euro (ein Kind) beziehungsweise 10 170 Euro (zwei Kinder), so die „Rheinische Post“.

▶︎ Die meisten Bundesländer wollen zügig nachziehen, ergab eine BILD-Umfrage. In Bayern zum Beispiel berät derzeit das Kabinett über Höhe und Datum. Hessen überweist den Aufschlag zum 1. April.

▶︎ Berlin, das ebenfalls zum 1. Dezember die Bezüge erhöht, will auf Rückwirkung und Nachzahlungen verzichten.

Beamte kriegen Tausende Euro Wohnzuschuss vom Staat!

Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Danach sind die Länder verpflichtet, die steigenden Wohnkosten der Beamten in der Entlohnung fair zu berücksichtigen („Alimentationsprinzip“). Jetzt wird das Urteil umgesetzt.

Brisant: Von der Entscheidung der Verfassungsrichter profitieren neben den Beamten auch Richter.

Der Bund der Steuerzahler ist empört! Markus Berkenkopf (46): „Die Erhöhung ist nicht nachvollziehbar. Der Eindruck entsteht, dass Lohn-Entscheidungen besonders positiv ausfallen, wenn die Entscheider selbst davon betroffen sind.“

Und Prof. Thorsten Schmidt (50, Uni Potsdam) kritisiert, die Nachzahlung sei „juristisch nicht geboten“. Die Länder hätten Gestaltungsspielraum, aber keinen Freibrief."

Ich weiß, schon wieder streng genommen Offtopic von mir, aber irgendwie ist es ja doch zum Thema interessant.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2333 am: 24.11.2022 09:35 »
Vielleicht sollten sich jetzt mal ein paar A2-A5 Beamte bei der Bild melden und denen mitteilen dass sie weniger als Harz4 bekommen.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2334 am: 24.11.2022 09:36 »
Dann soll der Herr Professor der Uni Potsdam in seiner Weisheit bitte erklären, wie dieser Gestaltungsspielraum aussehen soll. Die Weisheit mit Löffeln gefr….

Aber wieder typisch BLÖD Zeitung

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2335 am: 24.11.2022 09:59 »
Man sieht mal wieder: Wer als Beamter das Bild- Klopapier- Substitut kauft ist genauso mit Schizophrenie geschlagen wie die Kollegen die Herrn Sarrazin verteidigen.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2336 am: 24.11.2022 10:15 »
Man sieht mal wieder: Wer als Beamter das Bild- Klopapier- Substitut kauft ist genauso mit Schizophrenie geschlagen wie die Kollegen die Herrn Sarrazin verteidigen.

Hahahaaa endlich! Auf die BILD ist Verlass. Herrlich

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2337 am: 24.11.2022 10:52 »
@Kimombo: Wenn man sich sonst auf nichts verlassen kann, die Schäbigkeit der BILD steht wie ein Felsen.


Währenddessen in Österreich:
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/beamten-gehaelter-steigen-ab-1-jaenner-130211293

Besoldungserhöhung zwischen 7,41% und 9,41%.
Haben die dort fähigere Gewerkschaften? Das politische Personal ist in Österreich ja auch nicht zwingend das Beste, daran kann es also nicht liegen...

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2338 am: 24.11.2022 10:55 »
@Kimombo: Wenn man sich sonst auf nichts verlassen kann, die Schäbigkeit der BILD steht wie ein Felsen.


Währenddessen in Österreich:
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/beamten-gehaelter-steigen-ab-1-jaenner-130211293

Besoldungserhöhung zwischen 7,41% und 9,41%.
Haben die dort fähigere Gewerkschaften? Das politische Personal ist in Österreich ja auch nicht zwingend das Beste, daran kann es also nicht liegen...


Und das mit einer Laufzeit von 12 Monaten!  Ich fordere als fleißiger bundesbeamter auch 9,41 %.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2339 am: 24.11.2022 11:10 »
hat ja lange gedauert. Bild.de heute:

"10.000 € Mietzuschuss für Beamte ... und wir müssen es zahlen"

"Vorgezogene Bescherung für die Beamten!

Rund 1,7 Millionen Staatsdiener in den Ländern sollen satte Zuschüsse erhalten. Grund: die stark steigenden Kosten fürs Wohnen (Mieten etc.). Vom Geldregen profitieren unter anderem Lehrer, Justizbeamte, Polizisten.

▶︎ Los geht es in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Dort steigt zum 1. Dezember der sogenannte Familienzuschlag. Im Südwesten sollen Beamte außerdem rückwirkend für drei Jahre entschädigt werden. Das dürften je nach Wohnort und Kinderzahl bis zu 7 200 Euro sein, erfuhr BILD.

► In NRW gibt es rückwirkend für elf Monate bis zu 4550 Euro (ein Kind) beziehungsweise 10 170 Euro (zwei Kinder), so die „Rheinische Post“.

▶︎ Die meisten Bundesländer wollen zügig nachziehen, ergab eine BILD-Umfrage. In Bayern zum Beispiel berät derzeit das Kabinett über Höhe und Datum. Hessen überweist den Aufschlag zum 1. April.

▶︎ Berlin, das ebenfalls zum 1. Dezember die Bezüge erhöht, will auf Rückwirkung und Nachzahlungen verzichten.

Beamte kriegen Tausende Euro Wohnzuschuss vom Staat!

Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Danach sind die Länder verpflichtet, die steigenden Wohnkosten der Beamten in der Entlohnung fair zu berücksichtigen („Alimentationsprinzip“). Jetzt wird das Urteil umgesetzt.

Brisant: Von der Entscheidung der Verfassungsrichter profitieren neben den Beamten auch Richter.

Der Bund der Steuerzahler ist empört! Markus Berkenkopf (46): „Die Erhöhung ist nicht nachvollziehbar. Der Eindruck entsteht, dass Lohn-Entscheidungen besonders positiv ausfallen, wenn die Entscheider selbst davon betroffen sind.“

Und Prof. Thorsten Schmidt (50, Uni Potsdam) kritisiert, die Nachzahlung sei „juristisch nicht geboten“. Die Länder hätten Gestaltungsspielraum, aber keinen Freibrief."

Ich weiß, schon wieder streng genommen Offtopic von mir, aber irgendwie ist es ja doch zum Thema interessant.

Na wunderbar. Ich finde das grenzt schon an Diskriminierung, Diffamierung und Hetze. Da kann man nur hoffen, dass der Bund unter dem Shitstorm nicht einen kompletten Rückzieher macht, auch wenn das eigentlich undenkbar ist in Anbetracht des Drucks von innen heraus.