Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2049272 times)

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2340 am: 24.11.2022 11:19 »
oder es bringt mal den Diskurs in die Öffentlichkeit und die Sachargumente finden dank der zunächst negativen Aufmerksamkeit Gehör?  ???

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2341 am: 24.11.2022 11:29 »
Welcher Druck von innen? 90% der Bundesbeamten wissen nichts von den Beschlüssen. 60% der Bundesbeamten halten sich für überbezahlt oder sind zumindest sehr zufrieden mit ihren Bezügen (weil sie vor über 20 Jahren ein Haus gebaut haben). Das sind Schätzungen von mir. Im BMI selbst dürfte es überhaupt keinen Druck geben wenn man die Stellensituation kennt. Und der DBB liegt im Wachkoma.

Bei der BLÖD werden eben primitivste Narrative am köcheln gehalten. Was mich ärgert ist nur, dass ich nicht zu meinem Recht komme.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2342 am: 24.11.2022 11:34 »
Vielleicht wachen ja jetzt noch ein paar Beamte mehr auf...

Dank der Blöd.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2343 am: 24.11.2022 11:38 »

Bei der BLÖD werden eben primitivste Narrative am köcheln gehalten. Was mich ärgert ist nur, dass ich nicht zu meinem Recht komme.

Nicht zu vergessen die Schizophrenie der BILD… nächste Woche wird darüber berichtet, dass der ÖD unter Nachwuchsproblemen leidet und eine Vielzahl von Stellen nicht besetzt werden können. Und Blabla bla
Aufgaben können nicht erfüllt werden, massive Überstunden bei der Polizei und und und

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2344 am: 24.11.2022 11:48 »
Welcher Druck von innen? 90% der Bundesbeamten wissen nichts von den Beschlüssen. 60% der Bundesbeamten halten sich für überbezahlt oder sind zumindest sehr zufrieden mit ihren Bezügen (weil sie vor über 20 Jahren ein Haus gebaut haben). Das sind Schätzungen von mir. Im BMI selbst dürfte es überhaupt keinen Druck geben wenn man die Stellensituation kennt. Und der DBB liegt im Wachkoma.

Bei der BLÖD werden eben primitivste Narrative am köcheln gehalten. Was mich ärgert ist nur, dass ich nicht zu meinem Recht komme.

Ich spreche da auf die Länder an. Das wäre schon ein Armutszeugnis vom Bund, wenn man da am Ende ein kleines Licht ist, welches nicht viel haushaltstechnisch zu vermelden hat.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2345 am: 24.11.2022 11:50 »
Ich bin sogar angenehm überrascht. Entgegen des üblichen BILD Niveaus hat es diesmal "Alimentation" und "Bundesverfassungsgericht" sogar in den Artikel geschafft.

Nicht, dass der Rest in irgendeiner Form sinnerfassend wiedergegeben worden ist, aber für die BILD gar nicht mal schlecht. Der Beamte als kleine fette Made, die noch mehr gefüttert wird.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2346 am: 24.11.2022 12:23 »
Also da fällt man als Bundesbeamter vom "Glauben" an diesem Staat ab, selbst das superarme Bremen zahlt den Beamten mit Kindern mehr Geld beim Famileinzuschlag:
Hier die Vergleiche:

Beamter verheiratet, 1 Kind
FZ Bund: 285,00 €
FZ Bremen: 377,00 €

Beamter verheiratet, 2 Kinder
FZ Bund: 417,00 €
FZ Bremen: 605,00 €

Beamter verheiretet, 3 Kinder
FZ Bund: 827,00 €
FZ Bremen: 1.128,00 €

Ich finde das Bremer Gesetz gut und gerecht, es profitieren auch die Beamten mit ein oder zwei Kindern.
Man ist nur noch fassungslos!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2347 am: 24.11.2022 12:28 »
Und in Bremen gibt es auch noch eine monatliche Stellenzulage von 100 € sowie eine jährliche Sonderzuwendung,
macht im monatlichen Schnitt nochmal 150 € zusammen mehr im Monat

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2348 am: 24.11.2022 12:36 »
Und in Bremen gibt es auch noch eine monatliche Stellenzulage von 100 € sowie eine jährliche Sonderzuwendung,
macht im monatlichen Schnitt nochmal 150 € zusammen mehr im Monat

Meine Rede, der Bund muss hier mit ziehen, im Gegenteil, entsprechend seines Status als Bund eigtl sogar mit gutem Beispiel voran gehen...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2349 am: 24.11.2022 13:53 »
 Hummel2805

Ich finde das Bremer Gesetz gut und gerecht, es profitieren auch die Beamten mit ein oder zwei Kindern.
Man ist nur noch fassungslos!
[/quote]

Hoffentlich profitieren dann auch Beamte ohne Kinder?

Zur Info: Es soll ja 50jährige geben, die keinen Anspruch mehr auf Kinderzulagen haben, und junge Menschen, die noch keine Kinder haben.

Als techn. Beamter sehe ich bei den momentanen Besoldungen keinerlei Anreize für qualifizierte junge Menschen, zum Bund zu gehen.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2350 am: 24.11.2022 14:34 »
Die Lânder haben nun Fakten geschaffen.

Ob die Beschränkung des Wohnortszuschlags auf Kindergeldbezieher dem Betriebsfrieden dient, wird man beobachten dürfen.

Der Bund wird igendwie nachziehen müssen, wenn er als Dienstherr finanziell attraktiv bleiben will. Schön wäre natürlich eine allgemeine Besoldungserhöhung und ein Regionalzuschlag für alle.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2351 am: 24.11.2022 14:56 »
...schön, wie sich hier die Bundesbeamten, die nach der Föderalismusreform immer zu den Spitenverdienern im Vergleich zu den Landes- u. Kommunalbeamten gehörten, nun darüber aufregen, dass sie in bestimmten familiären  Situationen nun auch mal zu den "Verlierern" gehören... 8)...Jammern auf allerhöchstem Niveau ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2352 am: 24.11.2022 15:17 »
...schön, wie sich hier die Bundesbeamten, die nach der Föderalismusreform immer zu den Spitenverdienern im Vergleich zu den Landes- u. Kommunalbeamten gehörten, nun darüber aufregen, dass sie in bestimmten familiären  Situationen nun auch mal zu den "Verlierern" gehören... 8)...Jammern auf allerhöchstem Niveau ;)

Für manche ist verfassungswidrig zu niedrig eben immer noch allerhöchstes Niveau... Auch in den Ländern (Ausnahme ist Hessen wo es eine mittelmäßige Anpassung des Grundgehaltes gibt) werden ALLE verarscht, eben weil Familienzulagen befristet und nicht ruhegehaltsfähig sind. Die Kinderlosen bleiben quer durchs Land komplett auf der Strecke, obwohl das die Rechtsprechung nicht hergibt.  Als müsste man nur für Kinder heizen und Miete zahlen... Und viele Kinderreiche finden das auch noch ganz ganz toll, weil sie ja zu den Profiteuren gehören. Hauptsache jemand vertritt sie noch, wenn die Kinderlein mal wieder krank sind.
« Last Edit: 24.11.2022 15:24 von emdy »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2353 am: 24.11.2022 16:16 »
...schön, wie sich hier die Bundesbeamten, die nach der Föderalismusreform immer zu den Spitenverdienern im Vergleich zu den Landes- u. Kommunalbeamten gehörten, nun darüber aufregen, dass sie in bestimmten familiären  Situationen nun auch mal zu den "Verlierern" gehören... 8)...Jammern auf allerhöchstem Niveau ;)

Ich bin ja neu hier erlaube mir aber mal festzustellen, dass ich deinen Kommentar völlig daneben finde.
Es ist sicher zutreffend, dass die Bundesbeamten nach der Föderalismusreform besser alimentiert wurden als mancher Landesbeamte. Das lag aber an den betreffenden Dienstherrn und nicht an den Beamten.
Warum geht es denn hier, es geht doch darum das dem Grunde nach alle Beamten Land wie Bund über Jahre hinweg von Ihren Dienstherrn massiv zu niedrig alimentiert wurden. Es ist soweit ich es verfolgen kann, sicher klagenden Landesbeamten zu verdanken das dieser Mißstand nun durch das BVerfG festgestellt wurde und unsere Dienstherrn gezwungen sind diesen Zustand zu beenden. Von daher finde ic hdein Jammern auf höchstem Niveau am Thema vorbei und vollkommen daneben.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2354 am: 24.11.2022 16:34 »
Man sieht mal wieder: Wer als Beamter das Bild- Klopapier- Substitut kauft ist genauso mit Schizophrenie geschlagen wie die Kollegen die Herrn Sarrazin verteidigen.

Das ist mal wieder typisch Bildzeitung. Es wurde nur ein Teilaspekt der Thematik aufgegriffen und nun wird es so dargestellt als ob die gierigen Beamten Mietzuschüsse erhalten. Dass das Thema wesentlich komplexer ist wird komplett ausgeblendet um das Ziel des Beamtenbashings zu erzielen. Erschreckend das das Nievau der Bild immer weiter sinken kann. Schön der Bevölkerung auflagenwirksam ein "Feindbild" generieren.
Aber noch schlimmer ist das der Bund der Steuerzahler empört ist. Dort hat man sich offensichtlich genauso wenig mit der Materie als solcher beschäftigt.
Aber am erschreckendsten ist Prof. Schmidt von der Uni Potsdam mit dem Lehrstuhl Oeffentliches Recht und Staatsrecht. Das dieser offensichtlich feststellt das dies juristisch nicht geboten ist, obwohl die erfoderlichen Aenderugnen auf Urteilen des BVerfG beruhen. Wenn dieser das so wirklich zum besten gegeben hat, frage ich mich was er lehrt.
Der Artikel wird sicher wieder hervorragend von den Stammtischbrüdern aufgegriffen um das Bild des Beamten zu pflegen.
Wie ich schon nach dem Artikel in der Rheinischen Post geschrieben hatte, waren die Kommentare echt erschreckend.