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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: Feidl am 17.02.2021 14:22 ---Was nur rechtens wäre, wenn Drückeberger seine Pflichten verletzt. Jede andere Kürzung kassiert das Sozialgericht. Und nur weil Drückeberger seine Pflichten erfüllt, nimmt ihn noch lang kein Arbeitgeber.

--- End quote ---

Das trifft zu. Aber ein gesunder Hilfeempfänger kann - außerhalb von Corona - sehr schnell zumindest eine geringfügige Aushilfstätigkeit finden. Wenn das über Wochen und Monate nicht funktioniert kann man davon ausgehen, dass er seiner Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen, nicht mit der notwendigen Sorgfalt nachkommt und somit eine Kürzung gerechtfertigt ist.

xap:
btt

BeuteZoellner:
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/3-21

Stellungnahme des Deutschen Richterbundes

Big T:
na prima. Die hätten sie sich auch sparen können ;D

was_guckst_du:
...mancher wacht jetzt auf... 8)

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