Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3996139 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2355 am: 24.11.2022 16:43 »
Welcher Druck von innen? 90% der Bundesbeamten wissen nichts von den Beschlüssen. 60% der Bundesbeamten halten sich für überbezahlt oder sind zumindest sehr zufrieden mit ihren Bezügen (weil sie vor über 20 Jahren ein Haus gebaut haben). Das sind Schätzungen von mir. Im BMI selbst dürfte es überhaupt keinen Druck geben wenn man die Stellensituation kennt. Und der DBB liegt im Wachkoma.

Bei der BLÖD werden eben primitivste Narrative am köcheln gehalten. Was mich ärgert ist nur, dass ich nicht zu meinem Recht komme.
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Stimme  dir zu. Leider wissen nur wenige Bundesbeamte von der Materie. Das liegt aber zuvorderst daran, dass offensichtlich die Landeskollegen besser organisiert sind und vllt auch besser von ihren Interessenverbänden informiert bzw mobilisiert werden. Denke da nur an den einen Kollegen der hier geschrieben hat, die Kollegen regelmässig mit Widerspruchsmustern etc zu versorgen. Ich vermute mal, wenn die Bundesbeamten von der Materie wüssten, dass sie nicht einfach zufrieden wären weil sie mal ein Haus gebaut haben.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2356 am: 24.11.2022 17:03 »
Man sieht mal wieder: Wer als Beamter das Bild- Klopapier- Substitut kauft ist genauso mit Schizophrenie geschlagen wie die Kollegen die Herrn Sarrazin verteidigen.

Das ist mal wieder typisch Bildzeitung. Es wurde nur ein Teilaspekt der Thematik aufgegriffen und nun wird es so dargestellt als ob die gierigen Beamten Mietzuschüsse erhalten. Dass das Thema wesentlich komplexer ist wird komplett ausgeblendet um das Ziel des Beamtenbashings zu erzielen. Erschreckend das das Nievau der Bild immer weiter sinken kann. Schön der Bevölkerung auflagenwirksam ein "Feindbild" generieren.
Aber noch schlimmer ist das der Bund der Steuerzahler empört ist. Dort hat man sich offensichtlich genauso wenig mit der Materie als solcher beschäftigt.
Aber am erschreckendsten ist Prof. Schmidt von der Uni Potsdam mit dem Lehrstuhl Oeffentliches Recht und Staatsrecht. Das dieser offensichtlich feststellt das dies juristisch nicht geboten ist, obwohl die erfoderlichen Aenderugnen auf Urteilen des BVerfG beruhen. Wenn dieser das so wirklich zum besten gegeben hat, frage ich mich was er lehrt.
Der Artikel wird sicher wieder hervorragend von den Stammtischbrüdern aufgegriffen um das Bild des Beamten zu pflegen.
Wie ich schon nach dem Artikel in der Rheinischen Post geschrieben hatte, waren die Kommentare echt erschreckend.

Aber wenn’s denn so mal ist. Beamte sind neunmal faul, ich kann da bin mir sprechen natürlich nur, aber jedes Klischee passt. Und ich bin froh das ich Bundesbeamter bin, denn die allermeiste Antwort die ich gebe ist: das ist Ländersache, dafür bin ich nicht zuständig.
Gut so 

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2357 am: 24.11.2022 17:04 »
@Bundi: Bei mir in der Dienststelle einer großen Bundesbehörde schicke ich alle paar Wochen einen Alimentationsnewsletter an ca. 30 Kolleginnen/Kollegen rum (etwas hochtrabend gesagt). Das Interesse ist überschaubar. Einige aber längst nicht alle legen Widerspruch ein. Ich kann mir das nicht anders erklären als eine Mischung aus "sooo schlimm geht's mir noch nicht" und "meine Arbeit ist nichts wert". Genau solche Mitarbeiter zieht der öD eben leider an und macht sie auch zu dem, was sie sind. Gefügige. Mit allen Folgen für die Prozesse und die Mitarbeiter selbst.

Ich nehme mal wohlwollend an, dass der Prof. nur die Nachzahlungen für Beamte ohne haushaltsjahrnahen Widerspruch für juristisch nicht geboten hält.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2358 am: 24.11.2022 19:02 »
@emdy.
Okay hätte das nicht erwartet hinsichtlich des Interesses der Kollegen. Habe das eher der Untätigkeit unserer Interessenverbände zugeordnet.

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2359 am: 25.11.2022 06:43 »
Bei uns im Haus informieren wir auch regelmäßig über Neuigkeiten betreffend der Thematik und regen an, Widerspruch einzulegen. Auch trotz Hinweise auf Muster ist das Interesse sehr gering.
"Das bringt doch eh nichts". "Wird schon alles richtig sein".
Sehr seltsam finde ich immernoch den DBB und VBOB etc.. da hört man so gut wie nichts, gleichzeitig wundern sie sich, dass (zumindest bei uns) die Mitglieder immer weniger werden, da die Älteren "wegsterben" und die Jüngeren keinen Sinn sehen, weil eh nichts, aber auch wirlich gar nichts von denen bei uns im Haus ankommt.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2360 am: 25.11.2022 07:24 »
Im GA von heute findet sich ein Hinweis (ohne Details), das für Bundesbeamte ein ähnliches Erhöhungsgesetz in Bearbeitung ist, wie in NRW.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2361 am: 25.11.2022 07:45 »
Im GA von heute findet sich ein Hinweis (ohne Details), das für Bundesbeamte ein ähnliches Erhöhungsgesetz in Bearbeitung ist, wie in NRW.

In Bearbeitung ist das Änderungsgesetzt schon seit Jahr und Tag, dummerweise kommt die Arbeit nicht voran. Ob vorsätzlich oder nicht sei dahingestellt.

Was genau ist diese "GA" wenn man Fragen darf?

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2362 am: 25.11.2022 07:48 »
Bis wann rechnet man final mit dem ersten Entwurf? Wenn es ähnlich wie in NRW laufen sollte heißt dass für uns Bundesbamte:

- regionaler Ergänzungszuschlag
- Erhöhung Familienzulage ab Stufe 2 (d.h. ab 1. Kind).

Für den Bundesbeamten im BVA Frankfurt (Oder) ist das natürlich mit dem REZ scheiße ;).

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2363 am: 25.11.2022 08:06 »
GA = General-Anzeiger aus Bonn

Weitere Details zum Bund beinhaltet der Artikel nicht.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2364 am: 25.11.2022 08:25 »
Könnte jemand mal den Artikel vom Generalanzeiger hochladen, wer hat Ihn?

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2365 am: 25.11.2022 08:35 »
Könnte jemand mal den Artikel vom Generalanzeiger hochladen, wer hat Ihn?

Womöglich ist das hier gemeint: https://ga.de/news/politik/deutschland/kraeftige-nachzahlungen-auch-fuer-kommunalbeamte_aid-80466359

Ist aber hinter einer Paywall. Vielleicht wird das Thema Bund nebenbei erwähnt? Vielleicht ist aber auch ein anderer Artikel gemeint.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2366 am: 25.11.2022 08:38 »
Könnte jemand mal den Artikel vom Generalanzeiger hochladen, wer hat Ihn?

Womöglich ist das hier gemeint: https://ga.de/news/politik/deutschland/kraeftige-nachzahlungen-auch-fuer-kommunalbeamte_aid-80466359

Ist aber hinter einer Paywall. Vielleicht wird das Thema Bund nebenbei erwähnt? Vielleicht ist aber auch ein anderer Artikel gemeint.

Wenn man etwas schielt kann man es auch ohne Bezahlung lesen. Also welcher Beamte, mit Grad der Behinderung 50 aufgrund Schielens, kann das lesen? Muss es doch  geben solche

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2367 am: 25.11.2022 08:42 »
Könnte jemand mal den Artikel vom Generalanzeiger hochladen, wer hat Ihn?

Womöglich ist das hier gemeint: https://ga.de/news/politik/deutschland/kraeftige-nachzahlungen-auch-fuer-kommunalbeamte_aid-80466359

Ist aber hinter einer Paywall. Vielleicht wird das Thema Bund nebenbei erwähnt? Vielleicht ist aber auch ein anderer Artikel gemeint.

Wenn man etwas schielt kann man es auch ohne Bezahlung lesen. Also welcher Beamte, mit Grad der Behinderung 50 aufgrund Schielens, kann das lesen? Muss es doch  geben solche

Danke für den Lacher, erstmal den Kaffee weg wischen...

Hummel2805

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« Antwort #2368 am: 25.11.2022 09:08 »
Wir bräuchten jemand, der den GA abonniert hat!

Sputnik1978

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« Antwort #2369 am: 25.11.2022 09:21 »
Wir bräuchten jemand, der den GA abonniert hat!

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