Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016278 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2370 am: 25.11.2022 09:24 »
@Sputnik, vielen Dank, könntest Du trotzdem den Text mal reinstellen, es kommt praktisch auf jede Formulierung an!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2371 am: 25.11.2022 09:27 »
Schon mal was von Copyright gehört? Erstellt euch doch ein Probeabo. Vermutlich steht da gar nichts weiter, außer das was Sputnik schon schrieb. Und das wissen wir seit 2021.

BundesChainsaw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2372 am: 25.11.2022 09:31 »
Anbei die relevante Passage aus dem Artikel:

"Und demnächst sollen ebenfalls die Bundesbeamten von einer Erhöhung profitieren, wie Roland Staude, Vorsitzender des dbb und Tarifunion in NRW, dem GA berichtet. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei in Vorbereitung und solle in den kommenden Wochen in die Beratungen gehen.".

Mehr steht dort in der Tat nicht.

Grüße aus Bonn!


emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2373 am: 25.11.2022 09:36 »
Schon mal was von Copyright gehört?

Man kommt sich in der täglichen Arbeit schon langsam wie ein Clown vor, wenn man Kollegen erklären muss, dass dieses oder jenes aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Gleichzeitig tritt die eigene Aufsichtsbehörde das Grundgesetz mit Füßen.

@BundesChainsaw danke und lustiger Name.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2374 am: 25.11.2022 10:01 »
Hier mal etwas von Mahmut Özdemir, weiß nicht ob es schon hier war.

Zitat aus https://www.abgeordnetenwatch.de/:
"Lieber André,

der Gesetzesentwurf befindet sich nach meiner Kenntnis noch in der internen Hausabstimmung im Bundesinnenministerium. Einen verlässlichen Zeitplan kann ich daher leider aktuell nicht nennen und bitte um Verständnis. Die Dringlichkeit des Themas „angemessene Alimentation auch für Bundesbeamte“ ist mir bekannt. Ich kann nachvollziehen, dass die lange Zeit der Umsetzung aus Sicht der Beamtinnen und Beamten, die wertvolle Arbeit leisten, unbefriedigend ist. Nichts desto trotz bedarf es für die Umsetzung umfangreiche Abstimmungen. Sei versichert, dass die Bundesregierung mit Hochdruck an diesem Gesetzesvorhaben arbeitet. Mein Parl. Staatssekretär Kollege Johann Saathoff MdB ist thematisch mit der amtsangemessene Alimentation befasst. Bei Rückfragen wende dich bitte dort.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir"

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/amtsangemessene-alimentation-duerfte-ich-fragen-ob-bereits-ein-entwurf-des-bundes-bzgl-der


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2376 am: 25.11.2022 10:39 »
Die Blöd, ehm sorry, die Bild legt gerade wieder nach: "FAMILIENZUSCHLAG NUR DIE SPITZE DES EISBERGS
So viele Vorteile kassieren Beamte vom Staat

Riesen-Wirbel nach der BILD-Meldung um Hammer-Nachzahlungen von bis zu 10 000 Euro für Beamten! Rund 1,7 Millionen Staatsdiener in den Ländern sollen demnach satte Zuschüsse wegen der stark steigenden Kosten fürs Wohnen bekommen.

Und das ist längst nich alles! Lesen Sie mit BILDplus, welche Vorteile die deutschen Beamten noch genießen!"

Quelle: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/mein-geld/familienzuschlag-co-diese-vorteile-kassieren-beamte-vom-staat-82052862.bild.html

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2377 am: 25.11.2022 10:41 »
Die Bildzeitung fährt nun seit Tagen schon diese Kampagne gegen uns, wo bleibt denn Verdi und der DBB, dass sind solche Versager!!!

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2378 am: 25.11.2022 10:45 »
Die Bildzeitung fährt nun seit Tagen schon diese Kampagne gegen uns, wo bleibt denn Verdi und der DBB, dass sind solche Versager!!!

Das die Verdi und der DBB absolute Versager sind ist ja nicht erst seit heute bekannt oder  8)? Ich bin ja wirklich gespannt was dieser Versagerhaufen für "sein Klientel" rausholt. Alles unter dem IGM Abschluss ist nur noch peinlich und entbehrt jeglicher Daseinsberechtigung.

Also 5,2 % + 3,5 % plus 3000 € steuerfrei und das ist MINIMUM!!!!!!!

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2379 am: 25.11.2022 10:48 »
Die Blöd, ehm sorry, die Bild legt gerade wieder nach: "FAMILIENZUSCHLAG NUR DIE SPITZE DES EISBERGS
So viele Vorteile kassieren Beamte vom Staat

Riesen-Wirbel nach der BILD-Meldung um Hammer-Nachzahlungen von bis zu 10 000 Euro für Beamten! Rund 1,7 Millionen Staatsdiener in den Ländern sollen demnach satte Zuschüsse wegen der stark steigenden Kosten fürs Wohnen bekommen.

Und das ist längst nich alles! Lesen Sie mit BILDplus, welche Vorteile die deutschen Beamten noch genießen!"

Quelle: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/mein-geld/familienzuschlag-co-diese-vorteile-kassieren-beamte-vom-staat-82052862.bild.html

Die Bild macht den Artikel mit Bundesadler und schwarz-rot-gold aufmacht. Dabei profitieren die Bundesbeamten von den aktuellen Vorteilen nicht.


BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2380 am: 25.11.2022 10:55 »
Bei einigen eher schlecht programmierten Seiten kann man die Paywall umgehen in dem man das Java Skript o.ä. ausschaltet. Keine Ahnung wie da die Rechtslage zu ist, aber ich denke in der heutigen Zeit kann einem niemand vorwerfen, wenn man nicht gleich jedes Skript aktiviert.


Über den Artikel in der Bildzeitung habe ich mich auch schon hinreichend aufgeregt. naja, eigentlich darf man bei der Bild nichts aber auch gar nichts erwarten. Der Artikel greift die Grundlage mit dem Verfassungsgerichtsurteil ja nur am Rande auf und ist bewusst so gehalten, dass ihr Klientel, was ja in der Regel nicht in der Lage ist selbst zu denken, nichts davon erfährt, was das konkret bedeutet. Kein Wort darüber, dass es kein Weihnachtsbonus ist wie es gerne dargestellt wird, sondern dass seit 2013 verfassungswidrig zu wenig bezahlt wurde. Kein Wort darüber, das es Beamtenfamilien gibt, die trotz Vollzeitstelle unterhalb des Existenzminimums leben müssen und nicht einfach ohne zustimmung des Dienstherrn einen Zweitjob annehmen dürfen.
Ach und natürlich auch keine Wort darüber, dass die "faulen" Bundesbeamten seit 2009 zwei unbezahlte Überstunden pro Woche zur "Bewältigung der Finanzkrise" leisten.

Traurig, dass so ein Hetzblatt überhaupt vertrieben werden darf, denn mit Journalismus hat die Bild noch nie etwas zu tun gehabt.



Zu dem Model NRW, davon halte ich äußerst wenig. Aus welchem Grund sollte die Arbeitsleistung des kinderlosen Beamten weniger Wert sein als die des Kinderreichen Kollegen. Kinderzuschläge sind das eine, aber sie sollten nicht den wesentlichen Teil der Besoldung ausmachen, im Gegenteil, der Besoldungsgeber hat dafür zu sorgen, dass der Beamte seine Familie angemessen versorgen kann, ja, aber das gleiche gilt auch für alle Single-Beamten. Auch für deren Lebenunterhalt muss er entsprechend aufkommen, und hier ist die Belastung ebenfalls nicht zu verleugnen, denn der Single-Beamte kann niemals darauf bauen, das es ein zweiter Beitrag zum Haushaltseinkommen durch den Partner beigetragen wird. Trotzdem muss Miete und Heizung etc. bezahlt werden. Die Kosten für den kinderlosen 2P Haushalt und dem 1P Haushalt unterscheiden sich nicht drastisch. Mit Kindern sieht es dann anders aus.
Dennoch, wenn das Ziel verfolgt wird, das Familienzuschläge einen Großteil des Einkommens ausmachen, so schürt das nur die Neiddebatte. Nicht nur von Außerhalb, wo es ein solches Modell, welches automatisch mehr Geld nach Familiengröße bezahlt, nicht gibt, nein auch unter den Beamten selbst. Denn wie hier schon ausgeführt wurden, haben die Kinderlosen in vielen Bereichen Nachteile. Teilweise gibts Vorwahlrecht für Beamte mit Kindern bei der Urlaubsplanung, wenn die Kinder krank sind kann der Beamte zu Hause bleiben, bei jüngeren Kindern muss er nur 40 Stunden statt 41 arbeiten. Das alles müssen die Kinderlosen abfedern. Darüber hinaus wird von ihnen oftmal ein höheres Maß an Flexibilität erwartet, und wenn es an Versetzungen geht trifft es den Kinderlosen auch zuerst.

Anders sieht die Sache mit dem Regionalzuschlag aus. Hier bin ich teilweise dafür. In Abhängigkeit davon wie weit es runtergebrochen wird. Das zum Beispiel für die Beamten die im Großraum München etc. eingesetzt werden etwas getan werden muss steht außer Frage. Ich habe wärend der Laufbahnausbildung Kollegen aus anderen Gruppen erlebt die tatsächlich geheult haben, als sie erfahren haben dass sie dort hin müssen und sich vom Gehalt die Wohnung nicht leisten können werden. Und das war gTD. Ich will nicht wissen wie es dem mTD dabei geht.
Wenn jedoch der Regionalzuschlag so weit runter gebrochen wird, dass er jeden "belohnt" der sich für die Stadt, anstelle des wesentlich günstigeren Umland (bezieht sich nicht auf Großstädte mit teurem Speckgürtel) entschieden haben, dann fördert das nicht gerade unseren Ruf in der öffentlichen Wahrnehmung. Wenn es dann heißt die Beamten können es sich ja leisten, egal wie teuer, der Staat bezahlt.
Die Wahl des Wohnorts im zumutbaren Umkreis zur Dienststelle bleibt jedem selbst überlassen. Die Entscheidung musste ich vor 2 Jahren ungeachtet des evtl. irgendwann mal gezahlten und auch wieder gestrichenen Regionalzuschlags auch treffen, als ich auf der Suche nach einer Bleibe feststellen musste, das 15km weniger entfernung eine Verdreifachung der Wohnkosten zur Folge gehabt hätten.

Bastel

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« Antwort #2381 am: 25.11.2022 11:07 »
Die Bildzeitung fährt nun seit Tagen schon diese Kampagne gegen uns, wo bleibt denn Verdi und der DBB, dass sind solche Versager!!!

Auf deren Facebook Seite gibt es auch ein tolles Interview mit noch besseren Kommentaren.

Stefan35347

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beamtenjeff

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« Antwort #2383 am: 25.11.2022 11:27 »
https://www.bbb-bayern.de/der-bbb-adventskalender-verschoenert-die-vorweihnachtszeit/

Das hat der BBB zu dem Thema zu sagen. ;D

Allen ein frohes Fest, außer den Bundesbeamten :D

PolareuD

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« Antwort #2384 am: 25.11.2022 11:37 »
Hier mal ein ein interessanter aktueller Beitrag zum Thema Mindestalimentation:

https://www.berliner-besoldung.de/kurz-ueberschlagen-immer-noch-vorsaetzlich-verfassungswidrig/

Der Bund überschreitet den Betrag erst in der Besoldungsgruppe A8/E7 bzw. A10/E3.

Für Berlin gilt die Mietenstufe 4. Dementsprechend müsste die Mindestalimentation in meinem Fall noch höher liegen, da ich in einer Region der Mietstufe 6 wohnhaft bin.
« Last Edit: 25.11.2022 11:52 von PolareuD »