Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2041836 times)

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2400 am: 25.11.2022 19:33 »
Habe die Begründung des Gesetzes der letzten Besoldungserhöhung gelesen.

2021 hat man sich auf eine Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen beschränkt. Weitere strukturelle Änderungen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG wurden geprüft, aber damals als noch nicht notwendig angesehen. Tragende Begründung war ein Hinweis auf die Besoldungsstrukturen in den Ländern.

Spätestens beim nächsten Anpassungsgesetz nach den Tarifverhandlungen 2023 dürfte die Frage wieder geprüft werden. Wenn man dann die Besoldungsstrukturen in den Ländern wieder vergleicht, sollte man diesmal zu einem anderen Ergebnis kommen. Wobei der Dienstherr bezüglich der Ausgestaltung im Detail natürlich ein Ermessen hat.


BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2402 am: 25.11.2022 20:07 »
um diese "gelungene" Woche abzurunden wurde dann heute - erwartungsgemäß - der Bundeshaushalt beschlossen. Damit ist amtlich, dass in 2023 keine Mittel im Haushalt stehen um die verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten.

Das bedeutet jedwede Anpassung der Besoldung wird in den Haushaltstiteln der einzelnen Ressorts erwirtschaftet werden müssen, auch der noch kommende Tarifabschluss. Ein Nachtragshaushalt für diesen Posten ist politisch nicht vermittelbar.

Wir können uns also ausmalen, wie begeistert die Hausherren darauf reagieren werden, wenn der Entwurf kommende Woche der Hausleitung BMI und dann der Ressortabstimmung zugeht.

Sehr viel Material für die Springerpresse vor den nächsten Tarifverhandlungen, natürlich nur rein zufällig zu diesem vorweihnachtlichen Zeitpunkt.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2403 am: 25.11.2022 20:19 »
Dann wird die Zahlung von dem Tarifabschluss und der Alimentation bis 2024 hingehalten.

Fahnder

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2404 am: 25.11.2022 20:21 »
BalBund das verstehe ich nicht. Es ist doch absehbar, dass die Tarifanpassung inklusive Einmalzahlungen ("konzertierte Aktion") sowohl für Angestellte als auch Verbeamtete sehr viel Geld kosten werden. Wie kann man das nicht in den Haushalt einplanen? Wie wurde das denn in der Vergangenheit gehandhabt, wenn Tarifverhandlungen anstanden?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2405 am: 25.11.2022 20:30 »

Wir können uns also ausmalen, wie begeistert die Hausherren darauf reagieren werden, wenn der Entwurf kommende Woche der Hausleitung BMI und dann der Ressortabstimmung zugeht.

@ BalBund Heißt das nun, dass es nächste Woche tatsächlich endlich so weit sein wird und wir nun einen Entwurf sehen werden?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2406 am: 25.11.2022 21:36 »
War wohl zu erwarten. Hoffen wir mal auf das BVG.


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2408 am: 26.11.2022 22:56 »
Wurde das bereits geteilt?

https://www.dbb.de/artikel/bundesverwaltung-beschaeftigte-erwarten-initiative.html

Glaube nicht. Die rote Tante hat allerdings eh nichts zu melden. Genauso ein Schoßhündchen wie die Darstellerin für die Bundeswehr.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2409 am: 27.11.2022 00:15 »
Ich habe heute einige KollegInnen dazu animiert, Widerspruch gegen die verfassungswidrige Besoldung einzureichen. Ich war echt erschrocken darüber, wieviele Betroffene keinerlei Kenntnis von der Thematik haben. Hoffentlich tut sich da endlich etwas.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2410 am: 27.11.2022 00:29 »
Ich habe heute einige KollegInnen dazu animiert, Widerspruch gegen die verfassungswidrige Besoldung einzureichen. Ich war echt erschrocken darüber, wieviele Betroffene keinerlei Kenntnis von der Thematik haben. Hoffentlich tut sich da endlich etwas.

Ich hab mich extra wegen des Themas vor ein paar Tagen hier registriert, inzwischen bin ich überzeugt davon einen Widerspruch einzureichen (noch dieses Jahr) und ich überlege auch ein paar Kollegen/innen zu dem Thema anzusprechen.

Wenn man sich überlegt, dass dieses Stück Papier einen womöglich den Rechtsweg später ermöglicht und man sich dadurch tausende Euro sichert, ist es Irrsinn, dass es immer noch so wenig machen.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2411 am: 27.11.2022 00:54 »
Habe mich ebenfalls neu registriert, um auch meinen Teil zur Aufklärung beizutragen. Da das BMI im Rundschreiben vom Juni letzten Jahres auf die Einrede der Verjährung verzichtet, lege ich auch Widerspruch für das Jahr 2021 ein.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2412 am: 27.11.2022 01:00 »
Habe mich ebenfalls neu registriert, um auch meinen Teil zur Aufklärung beizutragen. Da das BMI im Rundschreiben vom Juni letzten Jahres auf die Einrede der Verjährung verzichtet, lege ich auch Widerspruch für das Jahr 2021 ein.

Dazu muss das BMI aber auch auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet haben. Das ist nämlich maßgebend und nicht die Verjährung. Kein Bundesbeamter, daher keine Ahnung ob das der Fall war.

Einfach mindestens die nächsten 20 Jahre jeden Dezember Widerspruch einlegen, alles andere führt nur zu eigenen Nachteilen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2413 am: 27.11.2022 06:52 »
Hallo zusammen,

auch ich lese hier schon lange mit und muss jetzt mal offiziell meinen Unmut zu diesem Skandal äußern. Bundesbeamter mit 2 Kindern, btw.

Sollte es nicht bis Ende nächster Woche einen Gesetzesentwurf geben, werde auch ich den Widerspruch von Seite 33 nutzen. Das mittlerweile ich glaube alle Länder zumindest irgendwas zur Verbesserung der Situation vorgelegt haben und der Bund sich weiter tot stellt, treibt mir langsam wirklich die Galle in den Hals.

Wäre es nicht sinnvoll den Link und die Situation mal in den jeweiligen Facebook, Instagram, etc Gruppen zu veröffentlichen sowie den örtlichen Personalräten mitzuteilen? So könnte man doch Masse und damit Druck aufbauen...

Auf folgenden Link unseres Herrn Silberbach mit der Innenminister bin ich übrigens noch gestoßen :https://www.dbb.de/artikel/bundesverwaltung-beschaeftigte-erwarten-initiative.html

Hier wird das Thema zumindest mal grob angeschnitten.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2414 am: 27.11.2022 09:31 »
@Knecht: Sie sollten unabhängig von dem Gesetzesentwurf Widerspruch einlegen, da es nicht zu erwarten steht das dieses Gesetz in seinem Inhalt verfassungsgemäß ist.

Wo ist eigentlich das Forumsmitglied hin, welcher meinte das BMI könne qua Herrlichkeit seiner Juristen keine Verfassungwidrigen Gesetze erlassen?