Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2050438 times)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2430 am: 27.11.2022 22:56 »
@ BalBund Heißt das nun, dass es nächste Woche tatsächlich endlich so weit sein wird und wir nun einen Entwurf sehen werden?

Wirf eine Münze, ganz ehrlich, ich weiß es nicht. Wenn die Hausleitung nachrechnet, was das alleine im BMI für Kosten nach sich zieht, deren Übernahme der Finanzminister mit Verweis auf den gerade frisch verabschiedeten Haushalt rundheraus ablehnen wird, könnte ich mir vorstellen, dass der Entwurf es nicht bis in die Ressortabstimmung schaffen wird.

Hinzu kommt:
Der Gewerkschaftstag des dbb hat ja heute begonnen, ich rechne mit den üblichen Indiskretionen, sprich der Entwurf wird durch die TB-Seite and die Springerpresse gelangen. So wie die das medial momentan Inszenieren lesen wir spätestens am zweiten Advent, wie teuer die Nummer für den Steuerzahler wird, worauf ein öffentlich-medialer Rückzieher erfolgt und der Kanzler bescheidet, auch die Beamten müssten in dieser Zeit den Gürtel enger schnallen. Ironie? Vielleicht...Realität? Voraussichtlich.


Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2431 am: 27.11.2022 23:57 »
@ BalBund Heißt das nun, dass es nächste Woche tatsächlich endlich so weit sein wird und wir nun einen Entwurf sehen werden?

Wirf eine Münze, ganz ehrlich, ich weiß es nicht. Wenn die Hausleitung nachrechnet, was das alleine im BMI für Kosten nach sich zieht, deren Übernahme der Finanzminister mit Verweis auf den gerade frisch verabschiedeten Haushalt rundheraus ablehnen wird, könnte ich mir vorstellen, dass der Entwurf es nicht bis in die Ressortabstimmung schaffen wird.

Hinzu kommt:
Der Gewerkschaftstag des dbb hat ja heute begonnen, ich rechne mit den üblichen Indiskretionen, sprich der Entwurf wird durch die TB-Seite and die Springerpresse gelangen. So wie die das medial momentan Inszenieren lesen wir spätestens am zweiten Advent, wie teuer die Nummer für den Steuerzahler wird, worauf ein öffentlich-medialer Rückzieher erfolgt und der Kanzler bescheidet, auch die Beamten müssten in dieser Zeit den Gürtel enger schnallen. Ironie? Vielleicht...Realität? Voraussichtlich.

So teuer war der letzte Entwurf mit REZ auch nicht. Lächerliche 260 Mio im Jahr. Das Geld hat man gerade erst nach Ägypten verfrachtet, im Rahmen von der Klimakonferenz. Dies sollte doch für die eigenen Beamten drin sein. Andernfalls muss man halt nen Sondervermögen auflegen.

Max

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2432 am: 28.11.2022 00:04 »
Hallo
Ich hatte einige Posts vorher schon mal gefragt. An wen adressiere ich denn den Widerspruch?
Personalabteilung,  Bezügestelle,  Ministerium,  andere?
Danke

YourBunnyWrote

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2433 am: 28.11.2022 01:12 »
Hallo
Ich hatte einige Posts vorher schon mal gefragt. An wen adressiere ich denn den Widerspruch?
Personalabteilung,  Bezügestelle,  Ministerium,  andere?
Danke

 Bezügestelle

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2434 am: 28.11.2022 08:59 »
Gerade hat Herr Silberbach recht deutlich beim Sender "HR-Info" zur Situation der Alimentation gesprochen. Vllt. ein Hoffnungsschimmer...

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2435 am: 28.11.2022 09:01 »
...ein Radio-Interview mit einem Interessenvertreter interessiert keinen Politiker besonders...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2436 am: 28.11.2022 09:44 »
...ein Radio-Interview mit einem Interessenvertreter interessiert keinen Politiker besonders...

Stimmt, aber vielleicht legen jetzt vermehrt Kollegen Widerspruch ein.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2437 am: 28.11.2022 10:33 »
...ein Radio-Interview mit einem Interessenvertreter interessiert keinen Politiker besonders...

Stimmt, aber vielleicht legen jetzt vermehrt Kollegen Widerspruch ein.

Ich habe auch das Gefühl, dass diese Thematik endlich in den Köpfen der Betroffenen so langsam ankommt und vermehrt Widersprüche eingereicht werden.

Sollte sich in den nächsten 6 Monaten immer noch nichts tun, kann ich mir gut vorstellen, eine Untätigkeitsklage einzureichen. Wäre natürlich super, wenn eine Klagewelle auf das BMI zurollen würde.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2438 am: 28.11.2022 11:08 »
Auch die schönen Überschriften bei Bild oder Focus dürften den ein oder anderen aufgeweckt haben. Wer will keine „10000€ Mietzuschuss“? ;D

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2439 am: 28.11.2022 11:29 »
Auch die schönen Überschriften bei Bild oder Focus dürften den ein oder anderen aufgeweckt haben. Wer will keine „10000€ Mietzuschuss“? ;D

Bild unser neuer "Verbündeter" beim aufwecken der schlafenden Kollegen :D

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2440 am: 28.11.2022 13:44 »
Auch die schönen Überschriften bei Bild oder Focus dürften den ein oder anderen aufgeweckt haben. Wer will keine „10000€ Mietzuschuss“? ;D

So hab ich das tatsächlich noch gar nicht gesehen, stimmt. Der positive Effekt dürfte langfristig überwiegen...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2441 am: 28.11.2022 13:49 »
In meiner Behörde ist tatsächlich auch ein Problem, dass Kollegen sich auf das Rundschreiben des BMI verlassen und meinen dann bräuchten sie ja gar keinen Widerspruch einlegen. Mittlerweile wünschte ich mir, dass BMI wird sich in Zukunft an das Rundschreiben nicht mehr gebunden fühlen wie seinerzeit die Stadt Hamburg. Offensichtlich muss es bei einigen erst richtig weh tun, wenn einzelne Kollegen mehrere Tausend Euro nachgezahlt bekommen und sie selbst nicht. So viel Bräsigkeit ist unfassbar.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2442 am: 28.11.2022 14:05 »
Gerade hat Herr Silberbach recht deutlich beim Sender "HR-Info" zur Situation der Alimentation gesprochen. Vllt. ein Hoffnungsschimmer...

Habe mir die Mühe gemacht mal rein zu hören. Einfach nur Blabla. Aber was habe ich auch vom Silberfischlein erwartet. Als Hauptinteressenvertretung hat der Verein in den letzten JAhren ja regelmässig versagt, mir fällt da nur die 41 StdWoche, die Tarifabschlüsse und deren Engagement hinsichtlich der Alimentation ein. .
Und wenn ich mir anschau was Urteile des BVerfG unsere Dienstherrn interessieren, nämlich so ziemlich gar nichts, da frag ich mich nicht wirklich warum sie sich für die Ausführungen des Silberfisches interessieren sollten.
« Last Edit: 28.11.2022 14:11 von Bundi »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2443 am: 28.11.2022 14:21 »
Der Bundeshaushalt 2023 wurde ohne entsprechend eingeplante HHM für die fällige Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG verabschiedet. Das bedeutet die Mittel müssten aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet werden.
Zumindestens in unserem Geschäftsbereich dürfte das nicht zu bewerkstelligen sein, selbst wenn ich mal den Willen dazu unterstellen würde.
Dies ist vorsätzlich/absichtlich und in Kenntnis der Urteile geschehen.
Das sagt mir ziemlich deutlich, dass wir auch in 2023 nicht mit einer verfassungsgemässen Alimentierung rechnen können.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2444 am: 28.11.2022 14:37 »
Dann erfüllt man halt auch 2023 gerade so die Anforderung und entspannt sich im Dienst